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Urlaubsstatistik (oben rechts) trotz Baulohn (Lohn/Gehalt)

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letzte Antwort am 20.09.2024 09:31:51 von Astrid_Preuß
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StB-Konn
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Hallo liebe Community,

 

wir rechnen einen Malerbetrieb über Baulohn ganz normal mit Programm Lohn/Gehalt ab und mit standardmäßigen Ausweis Urlaubsanspruch ggü. Malerkasse in der "Baulohnstatistik". 

 

Der Mandant gewährt nun einem Mitarbeiter 2 Tage Sonderurlaub pro Jahr unabhängig vom Anspruch ggü. der Malerkasse. Dieser Sonderurlaub wird nicht von der Malerkasse abgerufen. 

 

Nun möchte der Mandant zusätzlich einen Ausweis der UrlaubsTAGE über die "Urlaubsstatistik oben rechts" haben, um quasi auch den Nachweis für die Gewährung und die Inanspruchnahme des Sonderurlaubs darzustellen (da er sich bei der Innung und der Malerkasse informiert hat und diese den Ausweis als unbedingt notwendig erachten hinsichtlich arbeitsrechtlichen Problematiken).

 

Zudem war die Aussage der Malerkasse:

"....wir kennen dieses Problem. Wir kennen auch das Datev Programm und wissen, dass es möglich ist, zusätzlich zur Baulohnstatistik (welche eine Urlaubsstatistik oben rechts grds. nicht vorsieht bzw. unterdrückt) die Urlaubsstatistik oben rechts mit Tagen händisch zu befüllen und auszuweisen. Dafür muss ein Hacken oder ähnliches deaktiviert werden und die Tage händisch erfasst werden. Danach ist ein paralleler Ausweis beider Statistiken möglich.."

 

Meine Frage ist, trifft diese Aussage der Malerkasse zu und wenn ja, wie funktioniert das? 

 

Vielen Dank im Voraus liebe Community. Ich freue mich auf eine hilfreiche Antwort. 

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


ich empfehle Ihnen, sich zur Klärung an den Service Baulohn zu wenden, damit wir eine passende Lösung finden können.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 20.09.2024 09:31:51 von Astrid_Preuß
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