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Variable Vergütung in Lohn und Gehalt

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letzte Antwort am 17.04.2025 12:26:24 von cro
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Erbsenzähler1
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Hallo,

 

wir führen bei unseren Vertriebler die variable Leistungsvergütung ein, die sich anhand des Umsatzes errechnet, der von jedem Einzelnen erzielt wird.

 

Die Abrechnung erfolgt nachträglich im nächsten Monat. Ich würde es in Lohn und Gehalt in den Bewegungsdaten einpflegen, ich bin mir nur nicht sicher welche Lohnart. Meine Vorgängerin hatte hier für die 4070 verwendet passt das?  

GLH
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Wie ist 4070 denn geschlüsselt?

 

Standard ist S L J

 

 

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cro
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LA 4070 passt, wenn die weiteren Voraussetzungen stimmen. LA 2040 lfd. Provision wäre auch OK.

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Erbsenzähler1
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Ja es wurde so belassen, wie von Datev vorgegeben.

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GLH
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Wäre 4070 nicht SLJ sonstiger Bezug und 2040 LLJ für laufende Lohnzahlungen?

 

Klang nach einer regelmäßigen Provision, dann wäre meiner Meinung nach 2040 korrekt. 

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Erbsenzähler1
Beginner
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genau das ist die Frage, die Vergütung wird gezahlt, sobald Umsatz generiert wird. SV ist klar, aber bei der LSt war ich mir nicht sicher lfd oder Jahr.

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GLH
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Die Provision in der Form ist doch laufendes Entgelt, in der Form kenne ich es nur als LLJ, hätte ja auch sein können dass die Vorgängerin 4070 umgeschlüsselt hat. 

 

"Der lohnsteuerrechtliche Begriff "Sonstige Bezüge" umfasst alle Lohnzahlungen, die keinen laufenden Arbeitslohn darstellen."

 

"Provisionen, die für die Arbeit in einem bestimmten Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt werden, zählen zum laufenden Arbeitsentgelt."

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cro
Experte
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@Erbsenzähler1  schrieb:

genau das ist die Frage, die Vergütung wird gezahlt, sobald Umsatz generiert wird. SV ist klar, aber bei der LSt war ich mir nicht sicher lfd oder Jahr.


Laufend = 2040 heißt ja regelmäßig. Wenn Sie bei diesem Punkt unsicher sind, sprechen Sie mal mit dem Finanzamt oder Ihrem Chef.

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GLH
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Ich hatte es so verstanden, dass im Januar der Umsatz kontrolliert wird und im Februar der Umsatz für Januar als Provision vergütet wird. Im März dann für Februar usw.. Also jeden Monat regelmäßig / laufend (LLJ) eine Provision berechnet / ausgezahlt wird. 

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renek
Meister
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Haben wir auch so.

 

Grundgehalt + Provision Vormonatumsatz. Damit ist die Provision "LLJ" zu schlüsseln. Einzig die Leistungsprovision aufgrund des Erreichens eines Jahreszieles ist dann "SLJ" zu schlüsseln.

cro
Experte
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@GLH  schrieb:

Ich hatte es so verstanden, dass im Januar der Umsatz kontrolliert wird und im Februar der Umsatz für Januar als Provision vergütet wird. Im März dann für Februar usw.. Also jeden Monat regelmäßig / laufend (LLJ) eine Provision berechnet / ausgezahlt wird. 


Dann passt LA 2040 ja perfekt. 

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letzte Antwort am 17.04.2025 12:26:24 von cro
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