Hallo,
ich habe gerade einen neuen MA angelegt und musste die Versicherungsnummernabfrage betätigen.
Wenn die Nummer nicht rechtzeitig kommt, kann der gesamte Lohn unbedenklich an das RZ versandt werden?
Oder gibt das Probleme?
Grüße Nico
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Sie erfassen die Ersatzdaten beim AN und lösen damit bei der Abrechnung die Versicherungsnummernabfrage aus.
Hallo Nico,
ja, kannst du. Da du eine Sozialversicherungsnummernabfrage angestoßen hast hast du folglich auch den Geburtsnamen/Geburtsort erfasst. Du kannst daher ohne Probleme abrechnen. Problematisch würde es werden, wenn der Arbeitnehmer austritt. Ohne Sozialversicherungsnummer => keine Abmeldung.