Hallo DATEV!
Heute sind die ersten Verspätungszuschläge für die nicht fristgerechte Übermittlung zur Lohnsteuer bei uns angekommen. Diese Löhne waren nachweislich an das RZ übertragen oder konnten wegen der Störung nicht übermittelt werden. Hier wurde zugesagt, dass das RZ alles noch vor 23:59:59 übermitteln wird. Dies ist anscheinend nicht der Fall gewesen.
Folgende Fragen:
Gibt es hier eine Absprache der DATEV mit den Finanzbehörden?
Gibt es eine Aufstellung welche Mandanten nicht fristgerecht übermittelt worden sind?
Warum gibt es hier keine Vorab-Info seitens der DATEV wer nicht übermittelt wurde, sondern erst Post vom Finanzamt ?
Hat jedmand sonst heute noch Post bekommen?
BEITRAG gelöscht
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Ich lese gerade, dass es sich auf LuG bezieht - da bin ich raus
Dem untenstehenden Post von Frau Herlod ist zu entnehmen, dass die DATEV am 10.02.2025 eine verlängerte Datenübermittlung an die Finanzverwaltung zugesagt hat. Es steht zwar nicht extra drin, dass die LSt bis um 23:59 übermittelt wird, aber für die DÜ der USt bräuchte man die Info nicht, da diese doch immer bis um 23:59 übermittelt werden kann.
10.02.25 Übergreifende Störung im Rechenzentrum se... - DATEV-Community
Meine LSt-Anmeldung wurde leider auch erst am 11.02.2025 übermittelt. Glücklicherweise habe ich nur das Hinweisschreiben vom FA erhalten, dass wir zukünftig wieder fristgerecht übermitteln sollen. Das Schreiben wird automatisiert verschickt und kann von den Finanzbeamten angeblich nicht gestoppt werden. Alles ärgerlich genug, da wir den Fehler nicht zu verschulden haben und beim FA jetzt aber ein Eintrag über die verspätete Anmeldung gespeichert ist. Naja, da hier keine Verspätungszuschläge festgesetzt wurden, werde ich da keine weiteren Zeiten drauf verbringen.
Hallo,
aufgrund der Störung im DATEV-Rechenzentrum am 10.02.2025 konnten ab circa 10:30 Uhr bis 16:15 Uhr keine Aufträge zur Übermittlung an die Finanzbehörde gesendet werden.
Wir haben hierzu über verschiedene Wege informiert. Einige Berater wurden von uns direkt angeschrieben, sofern Handlungsbedarf bestand.
Im Falle von nun festgesetzten Verspätungszuschlägen seitens dem Finanzamt, setzen Sie sich bitte mit dem Finanzamt direkt in Verbindung. Eine Bestätigung der Störung zur Kommunikation mit dem zuständigen Finanzamt, finden Sie im Dokument 1038386 unter Punkt 3.
Gerne sehen wir uns den Sachverhalt mit Ihnen gemeinsam an und prüfen, wie sich die Störung genau auf Ihre Daten ausgewirkt hat. Wenden Sie sich hierzu bitte über die üblichen Servicekanäle an uns.
Die Unannehmlichkeiten bitten wir zu entschuldigen.