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Versteuerung Glühwein-Trinken mit Mitarbeitern

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letzte Antwort am 05.12.2022 08:33:37 von t_r_
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Senzill22
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Hallo alle zusammen,

 

wie bewerte ich das? AN werden vom AG auf dem Weihnachtsmarkt zu einem Glühwein eingeladen, die 50€ Freigrenze ist bei den MA schon ausgeschöpft. Wie muss ich den Betrag versteuer? Pauschalversteuerung?

 

Danke für Eure Hilfe.

t_r_
Allwissender
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Wenn alle mit zum Weihnachtsmarkt durften, wäre es ein Betriebsausflug.

grandfunck
Fachmann
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Wie wäre es mit Sachleistung im Rahmen der Inflationsausgleichsgeschichte?

 

Nur so eine spontane aber ungeprüfte Idee

 

WF 

t_r_
Allwissender
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Auch, ne schöne Idee, da s... man sich die Inflation bis EUR 3.000,00 schön. 🤣

Senzill22
Aufsteiger
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Sind leider nicht alle. 

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Senzill22
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Schöne Idee 😉 will der AG aber nicht 

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t_r_
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Es mussten ja nur alle (theoretisch) mitkommen dürfen bzw. Abteilung, Gruppe... sollte halt nur nicht zu "elitär" sein, also Chef mit seiner Führungsriege.

 

Wenn sonst in dem Unternehmen keine großen Feiern gemacht werden, fällt es wahrscheinlich auch kaum auf.

tobias_maass
Fortgeschrittener
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Ist ne Aufmerksamkeit, da keine Mahlzeit.

bodensee
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that's a lot of german "Glühwein". 🤣

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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flange
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Alleine darüber diskutieren zu müssen wie man das steuerlich betrachtet ist „a lot of german“ 😈

t_r_
Allwissender
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@flange  schrieb:

Alleine darüber diskutieren zu müssen wie man das steuerlich betrachtet ist „a lot of german“ 😈


Am Besten mit einer Menge Glühwein, als Steuerbüro nennt man so etwas dann Weiterbildung. 😁

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letzte Antwort am 05.12.2022 08:33:37 von t_r_
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