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Vorschuss

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letzte Antwort am 23.06.2024 09:09:28 von Gelöschter Nutzer
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Gelöschter Nutzer
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Hallo,

 

ein Arbeitnehmer möchte einen Vorschuss in Höhe von 3000 Euro und diesen in mtl. Raten abzahlen.  Wäre ein Darlehen nicht besser?

K_Wolf
Aufsteiger
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Da es über die 2.600 Euro hinaus geht, ja.

 

Ein Darlehensvertrag sollte hier in Betracht gezogen werden.

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Gelöschter Nutzer
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Wieso genau? 

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rschoepe
Meister
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Weil es dir in der Prüfung wahrscheinlich ohnehin als Darlehen ausgelegt wird (wegen Höhe und Rückzahlung über mehrere Monate). Und über 2600 Euro musst du das Darlehen verzinsen oder den geldwerten Vorteil (aus nicht angefallenen Zinsen) versteuern und verbeitragen.

Vorschuss würde ich nur abrechnen, wenn der Beitrag im gleichen (Abrechnungs)Monat voll abgezogen werden kann. Also bspw. der Arbeitnehmer bekommt am 10.06. schonmal 500 Euro ausgezahlt, damit er sich für die Fußball-EM einen neuen Fernseher kaufen kann, die 500 Euro werden komplett vom Lohn 06/24 wieder abgezogen.

Bei 3000 Euro Auszahlung und (bspw.) 300 Euro monatlichem Abzug hat das Ganze dagegen mehr Darlehenscharakter. Und bevor dir bei der nächsten Prüfung ein Strick draus gedreht wird, lieber gleich ordentlich machen. 😉

tbehrens
Fachmann
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Auf jeden Fall als Darlehen. Der geldwerte Vorteil muss in die Abrechnung, aber solange der Sachbezug von 50 € mtl. nicht verbraucht ist, ist der geldwerte Vorteil st-/sv-frei.

Gelöschter Nutzer
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Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort.🙂 Bleibt mir die Option frei für was ich mich entscheide?

Auf die 3000 Euro Zinsen draufschlagen weil das Darlehen 2600 Euro übersteigt. oder den geldwerten Vorteil zu versteuern? 

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tbehrens
Fachmann
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Nachricht 7 von 12
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@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort.🙂 Bleibt mir die Option frei für was ich mich entscheide?

Auf die 3000 Euro Zinsen draufschlagen weil das Darlehen 2600 Euro übersteigt. oder den geldwerten Vorteil zu versteuern? 


Vom Grundsatz ist es die Entscheidung des Arbeitgebers, ob er ein zinsloses Darlehen gewährt bzw. die Absprache zwischen AG+AN. I.d.R. sollte ein kurzer Darlehensvertrag erstellt werden, damit gerade im Falle des Beschäftigungsende geklärt ist, wie mit der Restzahlung umgegangen wird.

 

Wenn kein zinsloses Darlehen gewährt wird, muss schließlich vereinbart sein, wie hoch die Zinsen bzw. der Zinssatz ist.

Gelöschter Nutzer
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Und wie verhält es sich wenn der Zinssatz von AG höher ist als der Marktübliche Zinssatz? Wie ermittelt ihr den Maßstab Zinssatz? Banken vergleichen?

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 10 von 12
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Guten Abend Herr Lutz,

 

vielen Dank für diese Informationen und für Ihre Hilfe. Ich bin auf diesem Gebiet sehr neu. Natürlich habe ich auch sehr viele Fragen und diese versuche ich zumindest erst alleine zu lösen. Dennoch ist es nicht immer einfach die Dinge im System zu verstehen. Ich bin mir unsicher ob ich es richtig gemacht habe. Das Darlehen ist nicht zinsfrei. Das Darlehen beträgt 3000 Euro. 6,2 Prozent effektiver Jahreszins. Fester Sollzins p.a 6,03 Prozent. 12 mtl. Raten zu je 258, 24 Euro. Rückzahlung gesamt 3098,90 Euro. So war es vorgegeben. Ich habe es erfasst oder es zumindest versucht. Können Sie mich auf meine Fehler hinweisen? 

Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin Agnes,

 

das sieht erst einmal so gut aus.

 

Sie sollten auf jeden Fall die Auswertung 15 (Darlehenswerte) als Standardauswertung mit anlegen (wenn nicht schon passiert). Dann können Sie dort die Entwicklung des Darlehens nachvollziehen und gucken, ob alles stimmt.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

Gelöschter Nutzer
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Vielen Dank 🙂

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letzte Antwort am 23.06.2024 09:09:28 von Gelöschter Nutzer
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