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Wechsel von einer Vollzeitbeschäftigung zur einer geringfügigen Beschäftigung beim selben Arbeitgeber

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letzte Antwort am 01.06.2021 09:19:26 von AnNie55
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Gelöschter Nutzer
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Hallo liebe Community, 

 

zu der nachfolgenden Fragestellung gibt es im Internet viele verschiedene Hinweise, dennoch wollte ich nun hier um eine kurze Hilfestellung bitten. 

 

Fallbeispiel A: 

Eine Arbeitnehmerin befindet sich bis zum 31.05.2021 in einer Vollzeitbeschäftigung und möchte aus privaten Gründen die Arbeitszeit zukünftig reduzieren, sodass sie ab dem 01.06.2021 als geringfügige Beschäftigte abgerechnet wird. 

 

Fallbeispiel B (laufenden Monat):

Eine Arbeitnehmerin befindet sich bis zum 15.06.2021 in einer Vollzeitbeschäftigung und möchte aus privaten Gründen die Arbeitszeit zukünftig reduzieren, sodass sie ab dem 16.06.2021 als geringfügige Beschäftigte abgerechnet wird. 

 

-> Muss man in diesem Fall die 2-Monats-Frist zwecks einer Unterbrechung beachten? Es wird im Voraus arbeitsvertraglich festgehalten, dass die Arbeitszeit und das Entgelt innerhalb der 450-Euro-Grenze liegt. 

 

Vielen lieben Dank für Ihre Unterstützung inkl. des Feedbacks. 

 

TN
Fachmann
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Welcher Ausfallschlüssel wird denn vom 01.06. bis 15.06. erfasst?

 

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eddy2410
Aufsteiger
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Welche 2-Monats-Frist?

 

Ich kenne nur die Frist von einem Monat für Beschäftigungsunterbrechnungen... 🤔

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AnNie55
Beginner
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Eine Wartezeit ist mir auch nicht bekannt.

 

Im Fallbeispiel  B muss zwingend eine neune Personalnummer vergeben werden. Ich würde jedoch in beiden Fällen immer eine neue Personalnummer vergeben, damit auch später noch evtl. Korrekturen beim MA möglich sind.

 

Man kann doch unter Personaldaten/ Sonstiges  die Personalnummern jeweils miteinander verknüpfen:

 

AnNie55_0-1622530681696.png

 

Bisherige P-Nr:

Wenn man in der alten P-Nr die neue P-Nr eingibt, so wird bei Abrechnung eine DEÜV-Meldung mit Grund 33 Sonstiger Gründe/ Änderungen im Beschäftigungsverhältnis erstellt.

Gibt man hier zusätzlich noch neuen BGS und die neue KK ein, so wird bei Abrechnung automatisch eine DEÜV-Meldung mit Grund 31 Abmeldung wegen KK-Wechsel generiert.

 

Neue P-Nr:

Durch die Eingabe der alten P-Nr wird die DEÜV-Meldung mit Grund 13 erstellt.

Gibt man zusätzlich den bisherigen BGS und die vorherige KK ein, erstellt sich eine DEÜV-Meldung mit Grund 11.

 

VG

AnNie

 

 

 

 

 

Wie der Lohn, so die Arbeit.
(Deutsches Sprichwort)
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letzte Antwort am 01.06.2021 09:19:26 von AnNie55
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