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Wellpass Sachbezug

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letzte Antwort am 24.03.2025 12:54:42 von t_r_
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Marie250388
Einsteiger
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Hallo liebe Community,

 

ich habe gerade einen kompletten Knoten im Hirn:

 

Arbeitgeber will den Wellpass einführen. Gesamtkosten 60 €. AG zahlt 30 € und AN Eigenanteil ebenfalls 30 €.

Muss der AG Anteil auch auf die Lohnabrechnung (als geldwerter Vorteil)?

 

Wenn der MA bereits einen Tankgutschein in Höhe von 40 € hat, funktioniert das? Oder ist das irrelevant? Ich blicks echt nicht mehr. Auch Recherchen ergaben leider nichts.

 

Danke euch!

CVolz
Fortgeschrittener
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Hallo 🤗

 

40 Euro Tankgutschein + 30 Euro anderer geldwerter Vorteil sind ja mehr als 50 Euro, insofern geht das nicht 😉 

 

Ich hätte die 30 Euro als neue LA angelegt mit "AG-Zuschuss Wellpass", voll steuer- und sv-pflichtig und mit derselben Summe als Nettoabzug.

 

LG

metalposaunist
Unerreicht
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Hm, kommen da in Zukunft noch mehr Bausteine, die es komplizierter machen? Statt Einzellösungen mit zig Gutscheinen hätte ich eine zentrale Lösung über Kreditkarten von givve favorisiert. Und wenn man so einen Mandanten hat, würde ich den einmal komplett durch eine Optimierung schicken, damit am Ende AG und AN was davon haben aber der AG nicht nur immer drauflegen muss. Ich hätte da wen Cooles an der Hand, der sich drauf spezialisiert hat und selbst mich als GF mit 1 Lohn einmal durch seine Optimierung schickte, als ich nur den 50 EUR Sachbezug haben wollte 🤓

 

Sorry, wenn offtopic - sind nur meine Gedanken dabei. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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Marie250388
Einsteiger
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Vielen Dank, das hat mir sehr geholfen!! Knoten jeplatzt 🙂 

Marie250388
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Vielleicht komme ich später mal drauf zurück 😉

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metalposaunist
Unerreicht
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Vielleicht und später - wann soll ich mich nochmal melden? 😏

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Marie250388
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Ha! Und zack hab ich nen neuen Knoten:

 

Dann muss der Tankgutschein auch versteuert und verbeitragt werden oder?

Gschubsde
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Ja, weil wenn Freigrenze überschritten, ist beides steuer- und beitragspflichtig.

Also entweder die Zuzahlung des AN fällt so hoch aus, dass die 50€ eben nicht überschritten werden oder man unterwirft das Eine der Pauschalversteuerung, dann wird es nicht in die Freigrenze mit eingerechnet (ist dann allerdings sehr teuer).

Ach, hätt' ma doch wos gscheids glernt
metalposaunist
Unerreicht
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Und übrigens: Mit meiner Idee spielst Du monatlich nur eine TXT mit Bewegungsdaten ein, fertig 😊. Um den Rest muss man sich meiner Meinung nach keine Gedanken machen. 

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renek
Meister
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Bei "KK-Lösungen" muss man halt aufpassen dass es auch den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Grundsätzlich ist es in der Tat immer besser einen Gutschein zu haben der die Grenze voll ausreizt...

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metalposaunist
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Ist alles bestens abgesegnet @renek. Bei echtem Interesse stelle ich den Kontakt gerne her. 

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renek
Meister
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Nee, wir nutzen alternative Produkte 😉

 

War ganz allgemein gesprochen.

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Lex123AH
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Hallo zusammen, 

 

ich habe ein ähnliches Thema. 

Wir haben die Cards von givve und buchen allen Mitarbeitenden 50 Euro monatlich auf die Karte. 

Meiner Meinung nach muss ich dies jedoch in der Lohnabrechnung nicht berücksichtigen, weil die Grenze des Sachbezugs nicht überschritten wird. 

Wir beladen die Karte jedoch auch noch während des Mutterschutzes. Muss ich zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes den Betrag irgendwie berücksichtigen? 

 

Viele Grüße und schon jetzt: Danke!

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

 

kann hierzu jemand aus der Praxis unterstützen?

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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JWirtz
Beginner
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Gerne verweise ich hier immer auf die Haufe: Lohnkonto / 4.4 Aufzeichnungspflichten bei Sachbezügen | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe

Da reicht bereits der kostenlose Teil. Sachbezüge etc. sind IMMER im Lohnkonto zeitnah aufzuzeichnen.

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lohnexperte
Fachmann
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Hallo @JWirtz ,

 

wir sind dazu übergegangen, die Sachbezüge von max. 60 €, die als Aufmerksamkeiten anlässlich besonderer persönlicher Ereignisse gewährt werden und bisher über die Stammlohnart 869 abgerechnet wurden, nicht mehr über die Lohnabrechnung zu ziehen und damit nicht mehr im Lohnkonto auszuweisen. Hintergrund war, dass neben dem steuer- und sv-freien Sachbezug von 50 € pro Monat, den wir ebenfalls mit der Stammlohnart 869 (Sachbezug ST+SV frei) abrechnen, keinen weiteren Bezug mehr mit dieser Stammlohnart korrekt abrechnen können.

 

Wenn in einem Kalendermonat beide Lohnarten aufeinandertrafen, erfolgte keine korrekte Abrechnung.

 

Meiner Erinnerung nach handelt es sich bei den erstgenannten Sachbezügen um nicht steuerbare Leistungen, die eben nicht über die Lohnabrechnung abzubidlen sind; im Gegensatz zu steuerfreien Sachbezügen.

 

Können Sie das so bestätigen?

 

Vielen Dank und viele Grüße

JWirtz
Beginner
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Genau das kann ich - nach der Fachliteratur - eben nicht bestätigen.

Bitte recherchieren Sie hier in Haufe-Medien beispielsweise.

 

Sachbezüge / 7 Aufzeichnungs- und Bescheinigungspflichten | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe

 

Es ist seit vielen 10 Jahren eine Pflicht diese Aufzeichnungen zu führen und diese Pflicht konnte man damals (keine Ahnung 2018? oder so) noch mit einer Ausnahmebestätigung des FA umgehen, aber diese Möglichkeit besteht nicht mehr. 

Alles ist im Lohnkonto zu dokumentieren, sonst droht ggf. bei Aufdeckung eine Nachverbeitragung oder Steuerpflicht.

Es gilt die gegebenen Lohnarten/Nettobezüge/Nettoabzüge entsprechend zu nutzen und ggf. pauschale Versteuerung in Anspruch zu nehmen, um die Vorzüge zu behalten.

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AliV
Einsteiger
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hallo,

ich sehe das so wie Sie.

 

> Aufmerksamkeiten sind kein AL, daher gehören sie auch nicht in den Lohn.

 

> Klassische Sachbezüge aber schon.

 

VG

JWirtz
Beginner
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Hallo,

 

bei "Aufmerksamkeiten" bin ich dabei - aber es geht hier ja um personenbezogene Dinge, welche zugewendet werden. Und wenn Sachbezüge bis 50€/60€ als "Aufmerksamkeiten" ausgelegt werden, dann ist das eine Auslegung, welche man dann mit dem/r Prüfer*in besprechen kann und hat dann etwas Verhandlungsmasse in der BP/SV-Prüfung. Aber das ist eben eine subjektive Lösung und kann man nicht als objektive Lösung betrachten.

 

Daher - jeder muss hier evtl. seinen "Katalog" der Aufmerksamkeiten mit dem Mdt. abstimmen und der darf das "Risiko" dann auch vertreten. Unschön, wenn dann später >40% SV-Beiträge + LSt fällig werden, welcher der AG allein tragen darf und es hätte durch einfache "Aufzeichnung im Lohnkonto" vermieden werden können.

 

Bitte objektiv betrachten und subjektiv eine Lösung im Einklang mit Mdt-Wunsch umsetzen. Wir setzen es möglichst präzise um, da "Unwägbarkeiten" durch nicht vorliegende Informationen des Mandanten automatisch ab einer gewissen Größe mit reinkommen.

 

Viele Grüße und nichts für Ungut!

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t_r_
Allwissender
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Ich glaube, dass hier einfach nur ein Missverständnis vorliegt:

 

@Lex123AH wollte wissen, wie der Sachbezug beim Mutterschaftsgeld zu berücksichtigen ist. 

 

Ich unterstelle jetzt erst mal, dass die Mitarbeiterin mehr als EUR 13,00 netto am Tag verdient. Dann erhält sie neben dem Mutterschaftsgeld noch einen Zuschuss vom Arbeitgeber. Dieser Zuschuss könnte sich dann aus dem restlichen Nettoentgelt + Gutschein zusammensetzen. 

Sollte die Mitarbeiterin weniger als EUR 13,00 netto am Tag verdienen, müssten alle Leistungen des Arbeitgebers angerechnet werden. 

 

@JWirtz wollte @Lex123AH darauf hinweisen, dass die folgende Aussage

 

@Lex123AH 

 

Wir haben die Cards von givve und buchen allen Mitarbeitenden 50 Euro monatlich auf die Karte. 

Meiner Meinung nach muss ich dies jedoch in der Lohnabrechnung nicht berücksichtigen, weil die Grenze des Sachbezugs nicht überschritten wird. 

 zu Problemen führen kann, da Sachbezüge immer aufzuzeichnen sind. Dem ist aus meiner Sicht zu folgen.

 

Die EUR 60,00 von @lohnexperte haben erst einmal im Grundsatz mit dem Fall von @Lex123AH nichts zu tun. Aus meiner Sicht wollte er nur einen Rat geben, dass es nicht für alle Sachbezüge gilt.

Bei den EUR 60,00 handelt es sich aber - wie auch erwähnt - nicht um Sachbezüge. Also bestehen hier auch keine Aufzeichnungspflichten auf der Entgeltabrechnung. Da aber auch solche "Sachbezüge" aus höchstpersönlichen Anlass auf der erwähnte Karte aufgeladen werden können, sollten diese richtigerweise auch nicht unerwähnt bleiben.

 

Viele Grüße

Thomas Reich

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letzte Antwort am 24.03.2025 12:54:42 von t_r_
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