Hallo Zusammen,
ich habe da eine Frage, die eher hier zum Thema passt, als einen neuen Thread zu erstellen:
kann ich neben meiner Abschlussarbeitstätigkeit (1200 brutto) weiterhin eine Werkstudententätigkeit ausüben? Falls ja, welche Kosten würden auf mich zukommen? Falls es hohe Beträge sind, kann ich diese Umgehen, in dem ich in der Werkstudententätigkeit nicht mehr als 520€ im Monat verdiene?
Bitte verzeiht meine schlechte Ausdrucksweise, ich bin nicht vom Fach 🙂
Vielen Dank im Voraus
Sie bekommen vom Unternehmen bei dem Sie die Abschlussarbeit erstellen 1.200 brutto?
Ihrer Werksstudententätigkeit gehen Sie bei einem anderen Unternehmen nach?
Wenn Sie in der Werkstudententätigkeit durchschnittlich weniger als 520 Euro verdienen müssen Sie als Minijobber abgerechnet werden.
Um präzise antworten zu können muss die Frage präzise sein. 🤗
Hallo Coldfirm,
die Frage kann so nicht beantwortet werden. Wie wurde die Abschlussarbeitstätigkeit bei Ihrem Arbeitgeber beurteilt? Wie viele Stunden leisten Sie dort wöchentlich? Sind Sie noch aktiver Student? In welchen Rahmen soll die zweite Tätigkeit sein? Ohne diese Angaben kann hier keine Aussage getroffen werden.
Grundsätzlich kann jeder so viele Beschäftigungen nachgehen, wie er möchte. Die Frage stellt sich nur, sind diese dann voll sozialversicherungspflichtig oder nicht. Kann ein Student seine studentische Versicherung aufrechterhalten oder müssen Beiträge als Arbeitnehmer abgeführt werden. Eine Vorabbeurteilung, welche Beiträge und welche Kosten bei mehreren Beschäftigungen anfallen, können Sie bei Ihrer Krankenversicherung erfragen.
Gruß DC
Verzeihen Sie meine schlechte Ausdrucksweise 🙂
Ja, ich bekomme bei dem Unternehmen A) monatlich 1.200 brutto. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt hierbei 30h. Im Arbeitsvertrag gilt dieser Betrag als Unterstützungszahlung und es steht mir kein Urlaubs-/Weihnachtsgeld zu.
Ja, die Werkstudententätigkeit gehe ich bei einem anderen Unternehmen nach (Unternehmen B).
Ja, ich bin aktiver Student und bräuchte deshalb ein wenig mehr Kleingeld zum Ende des Monats 🙂
Deshalb wollte ich Sie fragen, wie realistisch das ist mit der Werkstudententätigkeit im Unternehmen B) unter 520€ / Monat ist (das wären wöchentlich ca. 8-9h Arbeitszeit).
Ist es in diesem Fall (steuerlich) sinnvoll, mehr als 520€ bei Unternehmen B) als Werkstudent zu arbeiten? Sodass man nicht auf einen Minijob umgemeldet wird, also einer Werkstudententätigkeit und parallel einem Abschlussarbeitsvertrag nachgeht.
Angenommen wir mussten unsere studentische Mitarbeiterin, wegen Unterschreiten der Minijobgrenze, als Minijobberin behandeln. Wann können wir die MA wieder studentisch abrechnen? Sobald ihr Monatsbrutto wieder über 538,00 EUR liegt, oder wenn der Jahresdurchschnitt wieder über der Geringfügigkeit liegt?
@LenaW schrieb:Wann können wir die MA wieder studentisch abrechnen? Sobald ihr Monatsbrutto wieder über 538,00 EUR liegt
Ja, wenn es perspektivisch langfristig (und nicht bloß für ein, zwei Monate) dabei bleibt.