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Wie korrigiere ich eine Energiepreispauschale die ein Arbeitnehmer zu unrecht erhalten hat?

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letzte Antwort am 18.02.2025 10:22:14 von sokrates
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Sabine163
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Hallo...wie korrigiere ich eine Energiepreispauschale bei einem Arbeitnehmer?

 

platinblond
Einsteiger
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Nachricht 2 von 14
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Ausbezahlt Oktober 2022 ?
Lohnsteuer Oktober 2022 ?

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Sabine163
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Ausbezahlt 09/2022

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lohnexperte
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Hallo @Sabine163 ,

 

sofern es sich bei der fehlerhaften Zahlung aus 2022 um Arbeitsentgelt gehandelt hätte, würde ich die Verjährungsfristen im Arbeitsrecht prüfen (und wahrscheinlich herausfinden, dass man das nicht mehr zurückfordern kann.)

 

Da es sich bei der Energiepreispauschale aber um eine staatliche Leistung handelt, für die die Wirtschaft (=Arbeitgeber) "unkompliziert und unbürokratisch" "nur" die Auszahlung und Besteuerung übernommen hat, kann zumindest ich Ihnen nicht antworten. Ähnliche Probleme bestehen ja bei der "fehlerhaften" Berechnung und Auszahlung der Entschädigungszahlungen nach § 56 IfSG.

 

Wie sind Sie denn auf diesen Fehler gestoßen? Hat das ein RV-Prüfer gemerkt und will jetzt nachverbeitragen? Oder hat es ein LSt-Prüfer gemerkt und will jetzt die 300 € zurück, die im Rahmen der damaligen Verrechnung mit der Lohnsteuer zur Refinanzierung diente?

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

 

 

Sabine163
Beginner
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Nachricht 5 von 14
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Hallo, 

 

das hat ein Lohnsteuerprüfer gemerkt und will die 300,- zurück und noch eine Korrektur der Lohnsteueranmeldung in 2022.

 

LG Sabine163

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mhaas
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Die Korrektur der LSt-Anmeldung musst Du manuell machen, geht ganz wunderbar über das Tool:

 

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Lang may yer lum reek
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lohnexperte
Fachmann
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Hallo @Sabine163 ,

 

vielleicht ist ja der Lohnsteuerprüfer so nett und sagt Ihnen, ob und wie Sie die 300 € vom Mitarbeiter zurückfordern können?!

 

Rechnet der LSt-Prüfer dann auch die von Ihnen zu unrecht einbehaltene LSt dagegen? Wahrscheinlich nicht, weil Sie ja dem Mitarbeiter 300 € gezahlt haben. Und Geldzahlungen unterliegen ja der LSt und der SV ...

 

Wenn Sie die 300 € nicht zurückfordern, wird Ihnen vielleicht der nächste RV-Prüfer noch SV-Beiträge nachberechnen, weil Sie ja einem Mitarbeiter 300 € gezahlt haben und keine SV dafür berechnet und abgeführt haben ...

 

Tja, so hilfsbereit die Arbeitgeber in der damaligen Situation sein mussten, so leicht werden Sie jetzt auf die Fehler hingewiesen und zur Kasse gebeten.

 

Ob das die Wirtschaft in naher Zukunft noch einmal mitmacht?

 

VG

 

sokrates
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Und der Prüfer hat sich auch versichert, dass nicht eventuell eine Rückzahlung bereits im Rahmen der Einkommensteuererklärung für 2022 erfolgt ist?

rschoepe
Meister
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Wie ist er denn darauf gestoßen? Das kann doch im Grunde nur bei einem Minijobber gewesen sein, und wenn ihr da die Bestätigung habt, dass es sich um das erste Beschäftigungsverhältnis handelt, würde ich ihn erstmal bei den übrigen Arbeitgebern suchen lassen. Und wenn der Arbeitnehmer die Bestätigung mehrfach unterschrieben hat, müsste der doch den Kopf hinhalten, oder nicht?

mhaas
Erfahrener
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Naja, kann sich auch um MA handeln, die in Elternzeit sind und im Jahr der EPP kein Elterngeld mehr bezogen haben.

Lang may yer lum reek
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Cyurd
Beginner
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Nachricht 11 von 14
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Wir stehen nun vor der ähnlichen Problematik. Das Finanzamt hat sich gemeldet und möchte die Korrektur der Auszahlung an einen Mitarbeiter, der in Elternzeit bei uns tätig war. Er hat die Pauschale bei seinem 1. Arbeitgeber erhalten.

Wie machen wir jetzt die Korrektur der Lohnsteueranmeldung? Über Datev ist dies leider nicht mehr möglich (keinen Zugriff auf 2022). 

 

 

 

 

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k_hacker
Aufsteiger
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In dem Beitrag weiter oben über DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung.

VG
K. Hacker
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Cyurd
Beginner
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Nachricht 13 von 14
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Ich habe keinen Zugriff auf das 2022. Liegt zu weit in der Vergangenheit. Oder übersehe ich eine Option?

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sokrates
Erfahrener
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Nachricht 14 von 14
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Über DÜ-Lohnsteuer-Anmeldung kannst Du die Meldung nicht korrigieren, da "zu lange her". Dir bleibt wohl nur die Korrektur über elster zu erstellen.

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13
letzte Antwort am 18.02.2025 10:22:14 von sokrates
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