Ein Anbieter von Mitarbeiter-Benefits gibt als Essenszuschuss nicht Papiermarken aus, sondern die Mitarbeiter erhalten den von ihnen selbst täglich ausgegebenen Betrag in Höhe von 6,50 EUR für 15 Arbeitstage wieder, in dem Sie ein Foto eines Einkaufs, eines Restaurantbesuchs oder ähnlichem, nachweisen.
Dabei werden 3,10 EUR Zuschuss vom Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei und 3,40 EUR mit pauschaler Versteuerung in Höhe von 25% und ebenso sozialversicherungsfrei gewährt.
Mit welchen Lohnarten kann ich dies schlüsseln? Bei der Lohnart 2820 für den pauschal versteuerten Bezug erfolgt ein automatischer Abzug mit der Lohnart 9003, der nicht gewollt ist da die Mitarbeiter das Geld erstattet bekommen und für den steuerfreien Anteil benötige ich eigentlich eine Lohnart, wie die des Verpflegungsmehraufwands 3220.
Kann mir jemand bei dieser Schlüsselung behilflich sein? Und kann ich vielleicht die Lohnarten des Verpflegungsmehraufwands dazu heranziehen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
wenn der Nettoabzug mit der Lohnart 9003 nicht gewünscht ist, kann die Lohnart 2820 kopiert und bei der kopierten Lohnart die Folgelohnart 9003 entfernt werden.
1. Gehen Sie dafür im Mandanten in Lohn und Gehalt unter Mandantendaten | Anpassung Lohnarten | Lohnarten.
2. Wählen Sie die Lohnart 2820 aus und kopieren diese über das Kopiersymbol oben rechts in der Maske.
3. Anschließend kann bei der kopierten Lohnart in der Registerkarte "Folgelohnarten" die Historie mit der Lohnart 9003 entfernt werden.
Wird die neue Lohnart für die Abrechnung herangezogen, erfolgt kein Nettoabzug mehr.
Für den Zuschuss des Arbeitgebers, der steuer- und sozialversicherungsfrei zu betrachten ist, kann eine Lohnart verwendet werden, die den Bezug entsprechend gesetzlich behandelt. Die Lohnart 3220 kann hierfür angesprochen werden.
Zu klären ist, ob der Bezug in der Lohnsteuerbescheinigung aufzuführen ist. Die Lohnart 3220 löst einen Ausweis in Zeile 20 in der Lohnsteuerbescheinigung aus. Die Standardlohnart 3701 behandelt Bezüge ebenfalls steuer- und sozialversicherungsfrei, hat jedoch keinen Ausweis auf der Lohnsteuerbescheinigung zur Folge.
Möchten Sie den Namen der Lohnart ändern, kopieren Sie diese ebenfalls wie oben beschrieben (das Entfernen der Folgelohnart entfällt).
Viele Grüße aus Nürnberg
Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
DATEV eG
Haben Sie vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Pfahler,
ich habe genau das gleiche Thema. Nur rechnen wir mir Lodas ab und hier sind die Lohnarten ja andere.
Könnten Sie mir hier die Lohnarten für Lodas mitteilen.
Vielen Dank!
Hi,
wir helfen Dir hier sehr gerne (bei Benefits und Gehaltsextras sind wir absolut tief in der Materie) 😉
Sofern es um einen Essenszuschuss (digitale Essensmarke) ohne Netto-Abzug geht, wende bitte als Stammlohnart die
- 201 mit dem Steuer/SV-Schlüssel 4 für steuerfreien Anteil
- 201 mit dem Steuer/SV-Schlüssel 48 für den pauschal zu versteuernden Anteil
Wir empfehlen Dir die Lohnart dann entsprechend zu benennen, jeweils LUNCH st-frei und LUNCH pSt.
Vielen Dank für die Hilfestellung.
Bei uns ist es folgendermaßen:
Wir gewähren unseren Mitarbeiter den vollen Zuschuss von 6,90 € über einen App-Service.
Die Mitarbeiter laden dort Ihre Belege hoch und wir erstatten dies dann über die Gehaltsabrechnung.
Von diesem App-Service erhalten wir dann einen Report, indem uns der pauschalversteuerte Betrag und der steuer- und SV-frei Betrag für den Monat angezeigt wird.
Nur die Lohnarten die von Datev vorgeschlagen werden 235 haben einen Nettoabzug 9994. Doch hier soll nicht nur die Versteuerung ausgeführt werden sondern der Betrag dann auch an den Mitarbeiter ausgezahlt werden.
Ihr Tipp sich eine eigene Lohnart zusammen zu stellen wird wahrscheinlich die Lösung sein.
Beim steuerfreien Anteil habe ich jetzt einen Nettobezug angelegt. So habe ich es einer Beispielabrechnung für Lohn und Gehalt entnommen.
Aber der Tipp beim