Hallo Zusammen,
folgender Fall im Rahmen einer Lohnabrechnung:
Angestellte war lange Zeit krank (Krankengeld), wurde nun ordentlich gekündigt (Kündigungsfrist 2 Monate).
Nun die Frage: Angestellte strebt nun Wiedereingliederung an. Ist dies problemlos möglich ? Arbeitsverhältnis endet dann trotzdem nach Ablauf der Kündigungsfrist? Oder ist Aufgrund der bevorstehenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Wiedereingliederung gar nicht erst möglich ?
Ich freue mich über eure Hilfe.
Ohne jetzt tief ins Arbeitsrecht einzusteigen: Was möchte denn der AG? Möchte er die Kündigung zurückziehen?
Nein, Kündigung soll weiterhin bestehen bleiben.
Na dann müsste die AN wohl gegen die Kündigung vorgehen - wenn sie das wirklich möchte... oder die Kündigung aus irgendeinem Grunde nicht rechtens war...
@Nutzer123451 schrieb:Nein, Kündigung soll weiterhin bestehen bleiben.
Die Wiedereingliederung ist eine Entscheidung von Arzt und KrKasse. Wenn das im gekündigt Status und mit AG-Zustimmung möglich ist und Sinn macht, sollte das nicht verwehrt werden. Aber bitte rechtlich absichern.
Wiedereingliederung ist ein Konglomerat:
Der Arzt schlägt vor => Wiedereingliederungsplan
dem muss der AN zustimmen oder auch nicht
dem muss der AG zustimmen oder auch nicht in ihrem Fall wird er diesen ablehnen dann folgt keine weitere Aktion
wenn der AG zustimmt , damit ist aus meiner Sicht die Kündigung hinfällig
dann entscheidet die KK und schließlich wenn diese auch zustimmt kann mit der Wiedereingliederung begonnen werden, wobei ich jetzt auch einen FAll habe da wurde mit der Wiedereingliederung vor Zustimmung der KK begonnen weil die Fristen recht kurzfristig waren. Tel rückversichert bei der KK und die sagte dann eben kann auch vor der offiziellen Zustimmung begonnen werden, das hätten sie oft.