Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage:
Wir haben von einem anderen Berater zum Jahreswechsel von Lodas nach Lodas ein Lohnmandat übernommen.
Im nachhinein hat sich herausgestellt, dass im Januar keine Abrechnung mehr zu machen ist, sondern der Mitarbeiter zum 31.12. hätte abgemeldet werden müssen und die entsprechende BG Meldung für keine Mitarbeiter mehr beschäftigt, hätte gemacht werden müssen.
Da wir den Dezember nicht abgerechnet haben, können wir als neuer Berater keine Wiederholungsabrechnung machen.
Nun meine Frage: Kann der "Alt"Berater eine Wiederholungsabrechnung machen mit den entsprechenden Meldungen, obwohl er das Mandat an uns übertragen hat? Von unserer Seite wurde noch nichts ans Rechenzentrum geschickt.
Gegenfrage: Wenn der Altberater Ihnen den LODAS-Bestand übertragen hat, wieso können Sie da keine Wiederabrechnung machen? Der Sinn ist doch, dass mit dem Datenbestand 1:1 weitergearbeitet werden kann.
Das weiß ich nicht, ich kann lediglich Nachberechnungen machen aber für den Dezember keine Wiederholungsabrechnung
Was passiert denn, wenn Sie versuchen, eine Wiederholungsabrechnung zu machen?
Eine Wiederabrechnung durch den bisherigen Berater würde ich nicht empfehlen, da die Auswertungen und geänderten Daten dann nicht in Ihrem Bestand vorhanden sind.
Da kommt folgende Fehlermeldung:
Es wurde aber im Dezember Engelt abgerechnet
Wurde das Entgelt im Dezember über die Bewegungsdaten erfasst?
Diese werden m.E. bei einem Mandantenübertrag nicht mit übernommen.
Nehmen Sie sich den Lohnzettel vom Dezember und erfassen Sie in den Bewegungsdaten die einzelnen Positionen genau so, wie auf dem Lohnzettel und versuchen Sie es nochmal.
Ich hab jetzt mal Datev angeschrieben. Meine zweite Sorge ist, ob das mit der UV-Meldung richtig funtkioniert oder ich dann erst noch für 2024 den Stammdatenabruf machen muss mit unseren Beraterdaten.
@beng schrieb:Wurde das Entgelt im Dezember über die Bewegungsdaten erfasst?
Diese werden m.E. bei einem Mandantenübertrag nicht mit übernommen.
Korrekt. Das macht es nicht.