Hallo liebe Community,
wir sind ein Arbeitgeber mit 260 Mitarbeitern. Davon sind nicht mehr als 5 Mitarbeiter in der Zusatzversorgungskasse öffentlicher Dienst. Leider sind wir durch Übernahmeverträge dazu verpflichtet gewesen.
Meine Kanzlei muss uns als öffentlichen Dienst in der LODAS führen und bei den einzelnen vielen Nicht-ZVK-Mitarbeitenden die Haken wieder rausnehmen, da sonst die ZVK ÖD für die ZVK-Mitarbeiter nicht gerechnet wird.
Dadurch ist es scheinbar nicht möglich, ädaquat zur Bau-ZVK, Kind Krankentage automatisch vom Lohn abziehen zu lassen. Das heißt, ich rechne händisch den Betrag aus, übermittle eine Excel-Tabelle monatlich an die Kanzlei, die dann den Fehlbetrag einarbeitet.
Hat jemand eine Idee, ob das auch anders gehen kann? Und warum geht es bei der Bau-ZVK, aber für den öffentlichen Dienst nicht?
Viele Grüße aus Leipzig
Manja T.
Hallo,
ich habe den Fall nicht, aber gibt es keine Lohnarten die dann eine "Unterdrückung" ausführen?
Es kann doch nicht sein, dass man manuell Haken rausnehmen muss?!
Guten Morgen Manja,
ich bin etwas verwirrt.
Zum einen muss bei den Mitarbeitern ohne ZVK kein Häkchen gesetzt werden, sondern sie werden einfach nur nicht zur ZVK angemeldet. Somit ist das für meinen Begriff kein zusätzlicher Aufwand.
Zum anderen ist es gar nicht so dramatisch, Pflegezeiten fürs Kind im öffentlichen Dienst abzurechnen. Mich wundert es nur, dass Du hierfür die Daten rausrechnest und an die Kanzlei weitergibst. Normalerweise erstellt der Entgeltabrechner Deines Vertrauens zwei Probeabrechnungen. Einmal ohne Pflege des Kindes und dann noch eine, nachdem die Pflegezeit des Kindes eingepflegt wurde und das Gehalt dadurch gekürzt wurde. Auf diese Weise erhält er die Differenz für das ausgefallene SV-pflichtige Brutto-Arbeitsentgelt, welches dann in der Registerkarte AU-Bescheinigung / Entgeltersatzleistungen einzutragen ist.
Hallo Constanze,
JETZT bin ich ein wenig verwirrt.
Der komplette Mandant musste als öffentlicher Dienst geschlüsselt sein, damit eine Abrechnung bei der ZVK erfolgen kann. Das bedeutete damals für unsere Kanzlei, dass bei allen Nicht-ZVK-Leuten der Haken für die ZVK-Abrechnung rausgenommen werden musste. Wir dachte ja auch, es ginge umgekehrt, nur die ein paar Mitarbeiter als ÖD kennzeichnen und es rechnet die ZVK. Leider war dem nicht so.
Das mit der Probeabrechnung ist dahingehend unschlüssig, da auch die zweite Probeabrechnung den Ausfall nicht abzieht. Das ist ja genau unser Problem. LODAS kann offenbar bei ÖD nicht die Fehltage vom Gehalt abziehen, da ist eine zweite Abrechnung auch nicht sinnvoll. Anders scheint es bei der Bau-ZVK zu sein.
Ich glaube, wir haben uns da etwas missverstanden 🙂
Entschuldige bitte, aber bei mir funktioniert das tatsächlich so wie vorher beschrieben. Bei den Tagen der Kinderpflege mit Lohnfortzahlung schlüssel ich Kinderpflege mit Entgeltfortzahlung und bei den von der Krankenkasse zu erstattenden Tagen nehme ich Kinderpflege mit Krankengeld. Läuft tatsächlich problemlos durch bei meinen ÖD-Mandanten. Sorry, ich wollte Euch wirklich nicht in Frage stellen.
Hallo Manja T.,
Ihr Sachverhalt ist komplex. Wir möchten uns das gern näher mit Ihnen ansehen.
Bitte wenden Sie sich dafür über einen anderen Servicekanal an uns.