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b-AV Förderbetrag Lodas

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letzte Antwort am 05.12.2018 16:12:37 von antoniab_
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tax
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Hallo,

unter welchen Voraussetzungen wird in Lodas der neue Förderbetrag nach § 100 ESTG abgerechnet?

Muss zwingend in den Personaldaten, Vertragsdaten "Voraussetzungen für die Anwendung des § 100 EStG sind erfüllt (nur Pensionskasse, Direktversicherung und Pensionsfonds)" ausgewählt werden?

Wie wird der Förderbetrag von Lodas berechnet? z. B. die Mindestbeitragssumme wird erst im November 2018 erreicht. Erhält der Arbeitgeber dann im November den Förderbetrag nur für den Novemberbeitrag, oder auch für die Beitrage Januar bis Oktober.

VG

Tax

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Tax,

die Vorrausetzung entnehmen Sie bitte der Dok.-Nr. 1000710 – Betriebsrentenstärkungsgesetz unter Punkt 4.2.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, aktiveren Sie das Kontrollkäschen „Voraussetzungen für die Anwendung des § 100 EStG sind erfüllt“ unter Personaldaten | Entlohnung | Betriebliche Altersvorsorge | Vertragsdaten.


Die Förderung setzt ein, wenn die Beitragssumme mindestens 240 Euro erreicht hat.


Möchten Sie den Förderbetrag schon vor Erreichen des nötigen AG-Beitrags in Anspruch nehmen, versichern Sie dies, indem Sie das Kontrollkästchen „240 € Mindestbeitrag für Förderfähigkeit wird voraussichtlich erreicht“ unter Personaldaten | Entlohnung | Betriebliche Altersvorsorge | Übergreifende Daten aktivieren.

Viele Grüße

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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tax
Fortgeschrittener
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Hallo Frau Frohmeyer,

vielen Dank für ihre Antwort.

Das von ihnen erwähnte Dokument ist mir bekannt.

Ich hätte aber gerne gewusst ob der Förderbetrag vom Programm auch berechnet wird wenn das Kontrollkästchen nicht aktiviert wird.


Möchten Sie den Förderbetrag schon vor Erreichen des nötigen AG-Beitrags in Anspruch nehmen, versichern Sie dies, indem Sie das Kontrollkästchen „240 € Mindestbeitrag für Förderfähigkeit wird voraussichtlich erreicht“ unter Personaldaten | Entlohnung | Betriebliche Altersvorsorge | Übergreifende Daten aktivieren.

Das habe ich auch verstanden.

Ich wüsste aber gerne wie das Programm rechnet wenn das Kästchen nicht aktiviert wird.

Beispielsweise: Kontrollkästchen "240 €...." ist nicht aktiviert, die Mindestbeitragssumme wird erst im November 2018 erreicht. Erhält der Arbeitgeber dann im November den Förderbetrag nur für den Novemberbeitrag, oder auch für die Beitrage Januar bis Oktober?

VG

Tax

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georg_wilms
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Sehr geehrte Frau Kollegin,

sehr geehrter Herr Kollege,

sehr geehrte Frau Frohmeyer,

das BMF-Schreiben zur steuerlichen Förderung der BAV vom 06.12.2017, IV C 5 - S-2333 / 17 / 10002, LEXinform/Info-Datenbank online - Dokument wird geöffnet... , führt zu der Frage des Zeitpunkts der Inanspruchnahme des Förderbetrages ua wie folgt aus:

Rz. 119:

Der BAV-Förderbetrag ist ein Jahresbetrag … Bei laufender … Zahlung der Beiträge kann der BAV-Förderbetrag in entsprechenden Teilbeträgen bei der jeweiligen Lohnsteuer-Anmeldung geltend gemacht werden.

Rz. 123:

Beispiel 2: „Er macht vorerst den BAV-Förderbetrag nicht geltend.“

Lösung: „Der Arbeitgeber kann den ihm insgesamt zustehenden BAV-Förderbetrag … bei der Lohnsteuer-Anmeldung für Dezember in einer Summe geltend machen.

Die Kann-Formulierungen sowohl in Rz. 119 (unterjährige Inanspruchnahme) als auch in Rz. 123 (Inanspruchnahme am Jahresende) würde ich als Wahlrecht interpretieren, wonach auch später noch Förderbeträge für das jeweils laufende Kalenderjahr rückwirkend beansprucht werden können, soweit sie nicht zuvor bereits in Teilbeträgen beansprucht wurden.

Ich gehe davon aus, dass eine rechtskonforme Umsetzung des Wahlrechts durch das Programm LODAS auch ohne Aktivierung des Kontrollkästchens „240 € Mindestbeitrag für Förderfähigkeit wird voraussichtlich erreicht“ gewährleistet wird. Insoweit kann davon ausgegangen werden, dass der Arbeitgeber in dem von Ihnen aufgeführten Beispiel den Förderbetrag im November auch für die zurückliegenden Monate Januar bis Oktober erhält, soweit in den einzelnen Monaten (Lohnabrechnungszeiträumen) jeweils die Voraussetzungen des Höchstlohnes/-gehaltes von 2.200 EUR eingehalten wurden, siehe ausführlich Beispiel 2 zu Rz. 123 oben.

In diesem Zusammenhang erlaube ich mir noch auf die Ausführungen des BMF-Schreibens hinzuweisen:

Rz. 117

Beispiel 3: „Der Arbeitgeber zahlt bei einem unbefristet beschäftigten Arbeitnehmer monatlich zum 10. des Monats einen zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag i. H. v. 30 €. Der Arbeitgeber nimmt mit der Lohnsteuer-Anmeldung den BAV-Förderbetrag in Anspruch. Zum 1. Mai verlässt der Arbeitnehmer unerwartet das Unternehmen. Hierüber hat er den Arbeitgeber am 20. April informiert. Vom Arbeitgeber kann der zu zahlende Mindestbetrag von 240 € nicht mehr erreicht werden.

Lösung: „Das unerwartete Ausscheiden des Arbeitnehmers hat keinen Einfluss auf den bereits in den Monaten Januar bis April in Anspruch genommenen BAV-Förderbetrag (keine rückwirkende Korrektur)."

Vor dem Hintergrund der vorgenannten Ausführungen stellt sich mir die Frage, ob es nicht sinnvoller wäre, das Kontrollkästchen „240 € Mindestbeitrag für Förderfähigkeit wird voraussichtlich erreicht“ zu aktivieren. Voraussetzung hierfür wäre nur, dass ein unbefristetes / ungekündigtes Anstellungsverhältnis besteht, bei dem unter regelmäßigen Umständen der Arbeitgeberbeitrag den Mindestbetrag des § 100 Abs. 3 Nr. 2 EStG von 240 € pro Kalenderjahr erreichen oder übersteigen wird. Hiernach ist nicht einmal Voraussetzung, dass tatsächlich sämtliche Arbeitgeber-Beiträge von 240 €, beispielsweise 12 x 20 €, auch unbedingt in jedem Monat wegen Über-/Unterschreitens der monatlichen Einkommensgrenze begünstigt sind. Insoweit sind die Voraussetzungen des § 100 Abs. 3 Nr. 2 EStG (Mindest-Jahresbeitrag des Arbeitgebers) sowie des § 100 Abs. 3 Nr. 3 EStG
(Einkommensgrenze des Lohnabrechnungszeitraumes) unabhängig voneinander (nebeneinander) zu prüfen. In die Prüfung der Mindest-Jahresbeiträge des Arbeitgebers von 240 € gehen also sämtliche Beiträge des Arbeitgebers für das jeweilige Jahr ein, unabhängig davon, ob sie wegen der Einkommensgrenzen oder aber wegen bereits in 2016 gezahlter Beiträge des Arbeitgebers, vgl. § 100 Abs. 2 Satz 2 EStG, förderfähig sind oder nicht.

Es ist absehbar, dass diese gutgemeinte Fortentwicklung der BAV in der Praxis im Detail noch zahlreiche Fragestellungen und erheblichen Bearbeitungsaufwand nach sich ziehen wird.

Ich hoffe, mit meinen Ausführungen bei der Lösung Ihrer Anfrage ein wenig behilflich gewesen zu sein und verbleibe

mit kollegialen Grüßen

Georg Wilms

tax
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Hallo Herr Wilms,

vielen Dank für Ihre Hinweise diese waren sehr hilfreich.

Frau Frohmeyer, wir wissen aber noch nicht wie Lodas die Beträge berechnet, siehe mein Beispiel oben.

Bitte könnten Sie hier Licht ins dunkele bringen. Ein überarbeitetes Lexinform-Dokument mit Zahlenbeispielen der verschiedenen Szenarien wäre gut.

VG

Tax

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Katharina_Dietl
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Hallo Tax, hallo Community,

haben Sie das Kontrollkästchen „240 € Mindestbeitrag für Förderfähigkeit wird voraussichtlich erreicht" nicht aktiviert, wird der Förderbetrag erst mit dem Erreichen der Beitragssumme berechnet.

Der Haken ist nicht historisch und gilt, unabhängig davon in welchem Monat er gesetzt wurde, für das komplette Jahr.

Beispiel:

Der Haken bei 240 € Mindestbeitrag für Förderfähigkeit wird nicht gesetzt.

Der Arbeitgeber zahlt gültig ab 01/2018 monatlich 50 Euro Arbeitgeber-Beitrag in eine betriebliche Altersvorsorge.

Der Mindestbeitrag 2018 (240 €) wird erst mit der Mai-Abrechnung erreicht (5 x 50 = 250 €).

Im Mai berechnet das Programm erstmalig einen Förderbetrag -> 30% von 50 € = 15 € Förderbetrag.

Im Mai werden 75 € Förderbetrag auf der Lohnsteueranmeldung berücksichtigt (15 € Förderbetrag pro Monat Januar bis Mai).

Ab der Abrechnung Juni werden 15 € Förderbetrag monatlich berücksichtigt.

Beste Grüße aus Nürnberg

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

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Beste Grüße Katharina Dietl
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Guten Tag,

ich rechne einen Malerbetrieb mit 2 MA ab. Heute ist die Abrechnung 06/2018 erfolgt.

Mit der Abrechnung taucht in der Kennziffer der BAV Förderbetrag in Höhe von EUR 125,12 auf. Weiterhin ist der Betrag auch im LJ (Auswertung 21) erkennbar.


1. Frage, wie ist die Berechnung nachvollziehbar, nur händisch anhand der Lohnzettel, die Auswertung 87 sagt leider nichts über mögliche Förderung aus und Höhe des Abzugs


2. Frage, warum wurde der Betrag erst jetzt von der Lohnsteuer abzogen. Die Beträge der ZVK werden ja schon ab 01/2018 berechnet. ein Mitarbeiter hat monatlich 44,00, der zweite Mitarbeiter hat zwischen 40,40 und 50,81


     OK, Frage 2 ist erklärt, habe die Antwort von Frau Dietl nochmal gelesen. MA 1 hat bis 05/2018 erst 210,00, also die 240,00 noch nicht überschritten, MA 2 ebenso mit Abrechnung 06/2018 erst überschritten.

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Vanessa_Mertel
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Hallo,

leistet der Arbeitgeber einen zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung von mindestens 240 € jährlich, erhält er über die Lohnsteuer-Anmeldung einen Förderbetrag von 30%, höchstens jedoch 144 € jährlich.

Der Höchstbetrag für den zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag beträgt also 480 €.

Nachzulesen ist dies auch in folgenden Info-Dokument:

Info-Dokument 5300182 „Betriebliche Altersvorsorge – Lexikon Lohn und Personal"

Freundliche Grüße

Vanessa Mertel

Personalwirtschaft

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Viele Grüße, Vanessa Mertel
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Vielen Dank.

gibt es dazu auch eine Auswertung?

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Vanessa_Mertel
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Hallo,

in der folgenden Tabelle finden Sie die Auswertungen, mit der jeweiligen Funktion, die bei der Abrechnung helfen können:

Tabelle_Community.png

Beste Grüße aus Nürnberg

Vanessa Mertel

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Viele Grüße, Vanessa Mertel
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anni
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Hallo Zusammen,

ich habe eine besondere Fragestellung. Wie ist es bei einem Wiedereintritt beim selben Arbeitgeber?

Sachverhalt:

Arbeitnehmer war 2016 und 2017 bereits beschäftigt (Baulohn ZVK)

Förderfähig, da Lohn unter 2200€.

Jedoch wurde der Arbeitnehmer im Winter (Jan-März) immer entlassen. Nun aber wieder zum April eingestellt. (beim selben Arbeitgeber!)

Wir haben ihm eine neue Personalnummer gegeben und auch so abgerechnet.

Ist er jetzt durch die Lücke im Arbeitsverhältnis wieder förderfähig? Oder müssen wir den Beitrag ZVK vom alten Beschäftigungsverhältnis im Reiter Lodas "Jahresbeitrag AG Zuschuss" vortragen?

Ich kann leider in den Dokumenten über diesen Fall nichts finden. Kennt sich jemand aus?

Liebe Grüße

Anni

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Kristin_Frohmeyer
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Hallo Anni,

bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Förderfähigkeit an das Versicherungsinstitut bzw. an das Finanzamt.

Freundliche Grüße

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
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Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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antoniab_
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Hallo Anni,

ich habe nun die selbe Fragestellung!

Welche Aussage hast Du vom Finanzamt bekommen?

Gruß

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letzte Antwort am 05.12.2018 16:12:37 von antoniab_
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