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bAV AG-Zuschuss 15 % (Lodas)

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letzte Antwort am 04.11.2022 10:04:28 von Waas
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eddy2410
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Hallo zusammen,

 

der 2018 beschlossene 15 % AG-Zuschuss (LA 891) auf neu abgeschlossene Entgeltumwandlungsvereinbarungen ist gesetzlich ja nur vorgeschrieben, wenn durch die Entgeltumwandlung SV-Beiträge gespart werden.

 

Liegt das an mir oder warum werden die 15 % auch automatisch berechnet, wenn durch die Entgeltumwandlung gar keine SV-Beiträge gespart werden?

 

Ich kann doch nicht bei variablen Gehälter meine ganzen bAV-Teilnehmer/innen jeden Monat einzeln prüfen sondern das müsste doch eigtl. das Programm übernehmen?

 

VG

 

Eddy

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 21
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Hallo Eddy

 

ist unter Personaldaten | Entlohnung | Betriebliche Altersvorsorge | Vertragsdaten, Registerkarte Allgemeine Angaben der Pflichtzuschuss hinterlegt? Wenn ja, wird dieser automatisch abgerechnet. 


Weitere Informationen hierzu finden Sie auch im Dokument 1020917 - Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ab 2018.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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eddy2410
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Nachricht 3 von 21
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ja, aber der wird auch abgerechnet, wenn keine SV-Beiträge durch die Entgeltumwandlung gespart werden können. Das soll doch eigentlich nicht so sein?

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eddy2410
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Nachricht 4 von 21
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siehe dazu auch § 1a Abs. 1a BetrAVG:

 

"Der Arbeitgeber muss 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart."

 

 

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n_troike
Fortgeschrittener
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Hallo,

 

wie geht es denn nun hier weiter?

 

Ich habe mich auch gefragt was passiert wenn im Dezember ein EBZ kommt, der die Ersparnis killt weil dann der EBZ mit dem Gehalt zusammen über der BBG-RV sind.

 

 

Grüße und Danke im Voraus.

Nico

 

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Nico,


wie in diesem Fall vorzugehen ist, kann von unserer Seite rechtlich nicht beurteilt werden.


Nehmen Sie zur Klärung Ihres Anliegens bitte Kontakt zu der Institution auf, mit der der BaV-Vertrag geschlossen wurde.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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eddy2410
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dann muss der Arbeitgeber keine 15 % Zuschuss leisten... (zumindest darf dieser nicht mehr sv-frei sein).

 

So zumindest die Logik des Gesetzes, die sich eigtl. auch im Abrechnungsprogramm widerspiegeln sollte (@vanessa_mertel).

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


wie von @Kristin_Frohmeyer am 28.01.2021 geschrieben, ist für die automatische Berechnung des AG-Pflichtzuschusses, die Angabe in den Personaldaten I Entlohnung I Betriebliche Altersvorsorge I Vertragsdaten, Registerkarte Allgemeine Angaben ausschlaggebend.

 

Ist hier der Pflichtzuschuss hinterlegt, wird dieser vom Programm automatisch berechnet.

 
In den Mandantendaten I AG-Pflichtzuschuss bAV können Sie festlegen, ob der Pflichtzuschuss gesetzlich, oder individuell berechnet werden soll.

 
Es ist richtig, dass dies nur relevant ist, wenn der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers Sozialversicherungsbeiträge einspart.


Für sozialversicherungspflichtige Anteile ist es wichtig, dass die Stammlohnart 892 in der Auswertungssteuerung angelegt ist.

 
Bei Fragen, wann und in welcher Form der AG-Pflichtzuschuss abgerechnet werden soll, wenden Sie sich bitte an das zuständige Versicherungsunternehmen.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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eddy2410
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Nachricht 9 von 21
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Hallo und vielen Dank für Ihre Antwort,

 

nach der Logik des Gesetzes dürfte der AG-Zuschuss aber in u. s. Beispiel dann nicht gezahlt werden (gesetzlicher Zuschuss).

 

Hier wird allerdings automatisch auf LA 891 zurück gegriffen...

 

Grüße

eddy2410
Aufsteiger
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Nachricht 10 von 21
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Die Lösung lautet ganz einfach.

 

DATEV macht das nicht.

 

Das Thema kann damit wohl geschlossen werden.

 

 

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eddy2410
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Nachricht 11 von 21
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btw: Abgesehen davon kann LODAS auch nicht automatisch ermitteln, ab wann SV-Beiträge bzw. Steuern auf Entgeltumwandlung oder AG-Beiträge gezahlt werden müssen, wenn 4 % bzw. 8 % der BBG als Beiträge für die Entgeltumwandlung überschritten sind...

 

Das ist wirklich krass. 🙄

 

Zwei einfache Beispiele:

 

Bsp. 1) Entgeltumwandlung ohne AG-Zuschuss (Beginn 2018) in Höhe von 300 EUR/Monat. Lodas berechnet keine SV-Beiträge auf die überschreitende Entgeltumwanldung.

 

Bsp. 2) Entgeltumwandlung wie Bsp.1 aber mit AG-Zuschuss von 15 %. Lodas berechnet weder auf die 300 EUR noch auf die 15 % AG-Zuschuss (45 EUR) den SV-pflichtigen Teil automatisch ab...

 

Glücklicherweise besteht hier die Möglichkeit manuell nachzubessern... es wäre aber schön, wenn hier wenigstens eine Fehlermeldung ausgegeben werden könnte...

 

Beste Grüße

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pogo
Experte
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Nachricht 12 von 21
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Es ist ja ein Jahresfreibetrag, weshalb auch erst bei Überschreiten der 3384€ SV-Beiträge (bzw. Steuern [edit: ab 6768€]) berechnet werden.

 

Das macht LODAS schon automatisch. Bei deinen Werten halt gegen Ende des Jahres.

eddy2410
Aufsteiger
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Oh je...

 

Erstens: Steuern sollten bei Überschreiten der 3.384 EUR gar nicht berechnet werden (erst ab 6.768 EUR).

 

Zweitens: der Jahresfreibetrag gilt für Einmalzahlungen, die umgewanelt werden sollen.

 

Drittens a: Wie irrsinnig wäre es, wenn ich jeden Monat 500 EUR umwandle und erst am Jahresende die Quittung bekomme (oder gar nicht weil ich unterjährig austrete).

 

Drittens b: Ich kann aus erster Hand sagen, dass am Jahresende nicht die Differenz zwischen den 4 % und dem überschreitenden Betrag verbeitragt werden.

 

Beste Grüße,

 

 

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eddy2410
Aufsteiger
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Nachricht 14 von 21
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Ach herrje... und bei Engteltumwandlungsbeiträgen für Unterstützungskassen gibt es nichtmal die Möglichkeit, manuell den beitragspflichtigen Anteil für Entgeltumwandlungsbeiträge einzugeben 😅🙄😵

 

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 15 von 21
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@eddy2410  schrieb:

 

 

Zweitens: der Jahresfreibetrag gilt für Einmalzahlungen, die umgewanelt werden sollen.

 

 

 


Nein, dieser gilt auch für lfd. Zahlungen. Schließlich ist es auch so, dass bei einem AG-Wechsel der Freibetrag bei jedem der Arbeitgeber in voller Höhe geltend gemacht werden kann.

 

Und wenn ich dann in den ersten Monaten den Betrag nur anteilig pro Monat berücksichtige, würde bei Austritt  letztlich zu viel Lohnsteuer und Sozialversicherung berechnet sein.

eddy2410
Aufsteiger
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Nachricht 16 von 21
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Ja, richtig. Danke für die Ergänzung. Ein kleines, aber feines Detail. Verstößt zwar imho gegen den Gleichheitsgrundsatz, ist aber wenigstens pragmatisch...

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eddy2410
Aufsteiger
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Nachricht 17 von 21
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Sorry, jetzt habe ich es kapiert. Danke für den Hinweis!

 

Vielen Dank auch an Hrn. Lutz!

 

Ich war etwa irritiert, aber Lodas macht das tatsächlich automatisch.

SabineJu33
Beginner
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Nachricht 18 von 21
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Sorry, da sie ein Experte zu sein scheinen, habe ich als absoluter neuling eine Frage:

 

ich möchte in Lodas bei einem Mitarbeiter den Zuschuss von 15 % eingeben.

Versuche das unter "Vertragsdaten-allgemeine Daten-Pflichtzuschuss bav".

Dann möchte Datev aber den Pflichtzuschuss ab Vertragsbeginn berechnen, andernfalls soll ich den Vertrag kopieren. Ich weiß aber nicht wie ich das anstellen soll. Bin verzweifelt und erreiche leider auch bei DATEV niemanden. Immer nur Warteschleife, nach 45 Min. fliegt man dann raus....

 

Für Antwort wäre ich echt dankbar!!

 

Sabine

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alma82
Aufsteiger
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Hallo Sabine,

 

lesen Sie mal in den Brennpunkt in LODAS rein. Wenn Sie einfach den bestehenden Vertrag ab Januar ändern (ohne kopieren) haben Sie es leider genau falsch gemacht. Wenn man exakt nach Dokument 1020870 (ca. Punkt 3.3) vorgeht (dahin verlinkt auch der LODAS-Brennpunkt) funktioniert das eigentlich recht gut.

 

PS: Für einen "absoluten Neuling" ist sicher auch das Klick-Tutorial aus obigem Dokument hilfreich.

 

Gruß Alma82

Waas
Beginner
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Nachricht 20 von 21
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Hallo,

 

wir sind spät dran, die verpflichtenden AG-Zuschüsse zu überprüfen....

Jetzt habe ich bei einem MA alles angepasst und im aktuellen Monat rechnet LODAS die Entgeltumwandlung korrekt mit Steuer + SV-Beiträge.

In den NB aber rechnet LODAS für den AG-Zuschuss Steuer + SV-Beiträge nach.

Das ist doch falsch, oder habe ich einen Denkfehler?!?

Wie kann man das umgehen?

 

Vielen Dank für Eure Hilfe!

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Waas
Beginner
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Nachricht 21 von 21
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Hallo, 

 

meine Frage hat sich erledigt.

Ich bin LODAS-Neuling und muss mich erst noch an den VDN gewöhnen 🙂 und das dort nur die vom AN zu tragenden Beträge aufgeführt werden.

 

LG

 

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letzte Antwort am 04.11.2022 10:04:28 von Waas
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