Hallo zusammen,
der 2018 beschlossene 15 % AG-Zuschuss (LA 891) auf neu abgeschlossene Entgeltumwandlungsvereinbarungen ist gesetzlich ja nur vorgeschrieben, wenn durch die Entgeltumwandlung SV-Beiträge gespart werden.
Liegt das an mir oder warum werden die 15 % auch automatisch berechnet, wenn durch die Entgeltumwandlung gar keine SV-Beiträge gespart werden?
Ich kann doch nicht bei variablen Gehälter meine ganzen bAV-Teilnehmer/innen jeden Monat einzeln prüfen sondern das müsste doch eigtl. das Programm übernehmen?
VG
Eddy
Hallo Eddy,
ist unter Personaldaten | Entlohnung | Betriebliche Altersvorsorge | Vertragsdaten, Registerkarte Allgemeine Angaben der Pflichtzuschuss hinterlegt? Wenn ja, wird dieser automatisch abgerechnet.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch im Dokument 1020917 - Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ab 2018.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
ja, aber der wird auch abgerechnet, wenn keine SV-Beiträge durch die Entgeltumwandlung gespart werden können. Das soll doch eigentlich nicht so sein?
siehe dazu auch § 1a Abs. 1a BetrAVG:
"Der Arbeitgeber muss 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart."
Hallo,
wie geht es denn nun hier weiter?
Ich habe mich auch gefragt was passiert wenn im Dezember ein EBZ kommt, der die Ersparnis killt weil dann der EBZ mit dem Gehalt zusammen über der BBG-RV sind.
Grüße und Danke im Voraus.
Nico
Hallo Nico,
wie in diesem Fall vorzugehen ist, kann von unserer Seite rechtlich nicht beurteilt werden.
Nehmen Sie zur Klärung Ihres Anliegens bitte Kontakt zu der Institution auf, mit der der BaV-Vertrag geschlossen wurde.
dann muss der Arbeitgeber keine 15 % Zuschuss leisten... (zumindest darf dieser nicht mehr sv-frei sein).
So zumindest die Logik des Gesetzes, die sich eigtl. auch im Abrechnungsprogramm widerspiegeln sollte (@vanessa_mertel).
Hallo,
wie von @Kristin_Frohmeyer am 28.01.2021 geschrieben, ist für die automatische Berechnung des AG-Pflichtzuschusses, die Angabe in den Personaldaten I Entlohnung I Betriebliche Altersvorsorge I Vertragsdaten, Registerkarte Allgemeine Angaben ausschlaggebend.
Ist hier der Pflichtzuschuss hinterlegt, wird dieser vom Programm automatisch berechnet.
In den Mandantendaten I AG-Pflichtzuschuss bAV können Sie festlegen, ob der Pflichtzuschuss gesetzlich, oder individuell berechnet werden soll.
Es ist richtig, dass dies nur relevant ist, wenn der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers Sozialversicherungsbeiträge einspart.
Für sozialversicherungspflichtige Anteile ist es wichtig, dass die Stammlohnart 892 in der Auswertungssteuerung angelegt ist.
Bei Fragen, wann und in welcher Form der AG-Pflichtzuschuss abgerechnet werden soll, wenden Sie sich bitte an das zuständige Versicherungsunternehmen.
Hallo und vielen Dank für Ihre Antwort,
nach der Logik des Gesetzes dürfte der AG-Zuschuss aber in u. s. Beispiel dann nicht gezahlt werden (gesetzlicher Zuschuss).
Hier wird allerdings automatisch auf LA 891 zurück gegriffen...
Grüße
Die Lösung lautet ganz einfach.
DATEV macht das nicht.
Das Thema kann damit wohl geschlossen werden.
btw: Abgesehen davon kann LODAS auch nicht automatisch ermitteln, ab wann SV-Beiträge bzw. Steuern auf Entgeltumwandlung oder AG-Beiträge gezahlt werden müssen, wenn 4 % bzw. 8 % der BBG als Beiträge für die Entgeltumwandlung überschritten sind...
Das ist wirklich krass. 🙄
Zwei einfache Beispiele:
Bsp. 1) Entgeltumwandlung ohne AG-Zuschuss (Beginn 2018) in Höhe von 300 EUR/Monat. Lodas berechnet keine SV-Beiträge auf die überschreitende Entgeltumwanldung.
Bsp. 2) Entgeltumwandlung wie Bsp.1 aber mit AG-Zuschuss von 15 %. Lodas berechnet weder auf die 300 EUR noch auf die 15 % AG-Zuschuss (45 EUR) den SV-pflichtigen Teil automatisch ab...
Glücklicherweise besteht hier die Möglichkeit manuell nachzubessern... es wäre aber schön, wenn hier wenigstens eine Fehlermeldung ausgegeben werden könnte...
Beste Grüße
Es ist ja ein Jahresfreibetrag, weshalb auch erst bei Überschreiten der 3384€ SV-Beiträge (bzw. Steuern [edit: ab 6768€]) berechnet werden.
Das macht LODAS schon automatisch. Bei deinen Werten halt gegen Ende des Jahres.
Oh je...
Erstens: Steuern sollten bei Überschreiten der 3.384 EUR gar nicht berechnet werden (erst ab 6.768 EUR).
Zweitens: der Jahresfreibetrag gilt für Einmalzahlungen, die umgewanelt werden sollen.
Drittens a: Wie irrsinnig wäre es, wenn ich jeden Monat 500 EUR umwandle und erst am Jahresende die Quittung bekomme (oder gar nicht weil ich unterjährig austrete).
Drittens b: Ich kann aus erster Hand sagen, dass am Jahresende nicht die Differenz zwischen den 4 % und dem überschreitenden Betrag verbeitragt werden.
Beste Grüße,
Ach herrje... und bei Engteltumwandlungsbeiträgen für Unterstützungskassen gibt es nichtmal die Möglichkeit, manuell den beitragspflichtigen Anteil für Entgeltumwandlungsbeiträge einzugeben 😅🙄😵
@eddy2410 schrieb:
Zweitens: der Jahresfreibetrag gilt für Einmalzahlungen, die umgewanelt werden sollen.
Nein, dieser gilt auch für lfd. Zahlungen. Schließlich ist es auch so, dass bei einem AG-Wechsel der Freibetrag bei jedem der Arbeitgeber in voller Höhe geltend gemacht werden kann.
Und wenn ich dann in den ersten Monaten den Betrag nur anteilig pro Monat berücksichtige, würde bei Austritt letztlich zu viel Lohnsteuer und Sozialversicherung berechnet sein.
Ja, richtig. Danke für die Ergänzung. Ein kleines, aber feines Detail. Verstößt zwar imho gegen den Gleichheitsgrundsatz, ist aber wenigstens pragmatisch...
Sorry, jetzt habe ich es kapiert. Danke für den Hinweis!
Vielen Dank auch an Hrn. Lutz!
Ich war etwa irritiert, aber Lodas macht das tatsächlich automatisch.
Sorry, da sie ein Experte zu sein scheinen, habe ich als absoluter neuling eine Frage:
ich möchte in Lodas bei einem Mitarbeiter den Zuschuss von 15 % eingeben.
Versuche das unter "Vertragsdaten-allgemeine Daten-Pflichtzuschuss bav".
Dann möchte Datev aber den Pflichtzuschuss ab Vertragsbeginn berechnen, andernfalls soll ich den Vertrag kopieren. Ich weiß aber nicht wie ich das anstellen soll. Bin verzweifelt und erreiche leider auch bei DATEV niemanden. Immer nur Warteschleife, nach 45 Min. fliegt man dann raus....
Für Antwort wäre ich echt dankbar!!
Sabine
Hallo Sabine,
lesen Sie mal in den Brennpunkt in LODAS rein. Wenn Sie einfach den bestehenden Vertrag ab Januar ändern (ohne kopieren) haben Sie es leider genau falsch gemacht. Wenn man exakt nach Dokument 1020870 (ca. Punkt 3.3) vorgeht (dahin verlinkt auch der LODAS-Brennpunkt) funktioniert das eigentlich recht gut.
PS: Für einen "absoluten Neuling" ist sicher auch das Klick-Tutorial aus obigem Dokument hilfreich.
Gruß Alma82
Hallo,
wir sind spät dran, die verpflichtenden AG-Zuschüsse zu überprüfen....
Jetzt habe ich bei einem MA alles angepasst und im aktuellen Monat rechnet LODAS die Entgeltumwandlung korrekt mit Steuer + SV-Beiträge.
In den NB aber rechnet LODAS für den AG-Zuschuss Steuer + SV-Beiträge nach.
Das ist doch falsch, oder habe ich einen Denkfehler?!?
Wie kann man das umgehen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Hallo,
meine Frage hat sich erledigt.
Ich bin LODAS-Neuling und muss mich erst noch an den VDN gewöhnen 🙂 und das dort nur die vom AN zu tragenden Beträge aufgeführt werden.
LG