bAV - VWL - AVWL Abrechnung
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Hallo zusammen,
ich brauche mal wieder eure Hilfe, bitte!
Eine Arbeitnehmerin hat einen BAV-Vertrag (siehe Anhang). Sie möchte 200 € vom Gehalt verzichten für die Umwandlung. 48 € sind der AG-Pflichtanteil (hier 20%) und eigentlich sollten noch 40 € VWL vom AG hinzukommen.
Meine Vorgängerin hat im Programm das Häkchen bei AVWL gemacht und den Umwandlungsbetrag direkt auf 240 € gesetzt (siehe auch Abrechnung anbei). Ich habe im ganzen Vertrag nicht das Wort AVWL gelesen.
Ich finde, das sieht irgendwie seltsam aus. Was meint ihr? AVWL und VWL sind doch nicht das gleiche?
Mein Bauch sagt mir 200 € Gehaltsverzicht + VWL 40 € vom AG + 48 € Pflichtzuschuss.
Please help! 🙂
Gelöst! Gehe zu Lösung.
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Ich habe das jetzt mal wie folgt eingetragen:
Sieht doch besser aus oder?
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Sieht anders aus...
Den Gehaltsverzicht von € 200,00 musst du aus der Bezugslohnart 2000 veranlassen, nicht noch mit der Lohnart 4721 dazu buchen, die Umwandlung der VWL in bAV € 40,00 ist auch ein steuer- und beitragsfreier AG-Zuschuss, der nicht mit dem Lohnabzug 9840 wieder abgezogen werden darf. Der AG-Zuschuss von € 48,00 kann m.E. nach so wie deine Vorgängerin es geschlüsselt hat gelassen werden.
Lohnart 3040 Gehaltsverzicht € 200,00
Lohnart 5200 bAV Zuschuss € 48,00
Lohnart (neu, steuer- und sv-frei) bAV Zuschuss VWL € 40,00
Ich arbeite mit Lodas, deshalb weiß ich nicht, ob Lohn und Gehalt dafür ggf. eine Stammlohnart hat.
gefunden hier:

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Hallo,
sind die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit nach §3 Nr. 63 EStG auch für die umzuwandelnde Vermögenswirksame Leistung in die bAV erfüllt? Falls ja, ist die Abrechnung mit den VWL Lohnarten 3100 (Steuer- und SV-pflichtig) und 9840 (Nettoabzug) nicht richtig.
Die Lohnabrechnung Ihrer Vorgängerin sieht meiner Meinung nach gut aus.
Der Haken "AVWL-Altersvermögenswirksame Leistung" hat keine direkte Auswirkung auf die Abrechnung. Im Falle einer Überweisung fließt der spezielle Purpose Code CBFF mit in die Zahlungsdatei.
@Toni_Maccaroni auf welcher Grundlage empfehlen Sie für den Gehaltsverzicht die Abrechnung mit einer "Bezugslohnart 2000", welche Steuer- und SV-pflichtig ins das Gesamtbrutto einfließt?
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Hallo Frau Schöneweis,
eine Gehaltsumwandlung bedeutet, dass Gehalt umgewandelt wird.
Die Abrechnung der Vorgängerin hat mit Lohnart 2000 das steuer- und sv-pflichtige Gehalt abgerechnet.
Die Umwandlung muss dann natürlich aus dem unter Lohnart 2000 abgerechneten Gehalt erfolgen.
In Lodas sieht das so aus (hier wird das Gehalt mit der Lohnart 10 abgerechnet)

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Hallo,
bei einer Gehaltsumwandlung unabhängig einer betrieblichen Altersversorgung bin ich bei Ihnen.
Wird jedoch ein (VWL-) Beitrag monatlich laufend in die bAV nach §3 Nr. 63 EStG als Gehaltsverzicht umgewandelt, empfehle ich für Lohn und Gehalt die Abrechnung der Standardlohnarten 4720 und 3040 (+ Folgelohnart 9820) über die bAV-Maske.
Die Lohnart 4720 wird bis zum Erreichen der jeweiligen Steuer-/SV-Freigrenze frei (FFN) abgerechnet. Die Lohnart 3040 (LLN) mindert das Steuer- und SV-pflichtige Brutto.
Beide Lohnarten fließen gemäß der Entgeltbescheinigungsverordnung nicht in das Gesamtbrutto.
Alternativ können die Lohnarten kopiert und mit einer abweichenden Lohnartenbezeichnung verwendet werden. Mit individuellen Lohnarten können die jeweiligen Gehaltsumwandlungen zugunsten der bAV (200 € bzw. 40 €) getrennt in der Brutto/Netto-Abrechnung deklariert werden.
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Vielen Dank!