Hallo liebe Community,
wir haben das Thema Einführung einer betriebliche Krankenversicherung - neben einer monatlichen Gutscheinkarte. Aus diesem Grund würden wir den kompletten Beitrag des AG zur bKV als Lohnbestandteil aufnehmen. SV ist klar - 1/2 AN / AG. Steuer ist noch unklar, ob pLSt 30 % oder komplett beim AN.
Leider brauche ich mal Hilfe zu den Lohnarten:
bei pLSt:
2740 (pLSt /sv-pfl.) wird als Einmalbezug abgerechnet - gibt es da auch eine laufenden LA? Es werde ja monatlich die Beitrage auf der Abrechnung erscheinen.
bei indiv. LSt AN:
2507 (Sonst. Sachbezug lfd. ) und 2700 (geldwerter Vorteil) "kollidiert" mit 2480 (Sachbezug St-/SVfrei)- unserer Gutscheinkarte (obwohl dieser SB komplett frei, da < 50€) ist. Es kommt der Hinweis, dass Summe der Sachbezüge über der FG von 50 liegen. Korrekt, aber es wird ja beides unterschiedlich behandelt. Die Gutscheinkarte ist variabel aber immer unter 50€ und die bkV die versteuert und verbeitragt.
Bei der pLSt kommt dieser Hinweis nicht.....
Was ist der korrekte Weg?
Eine Frage zurück, warum pauschaliert ihr nicht nach 40 ESTG? Dann wäre das Ganze bei laufendem Bezug sv-frei.
Liebe Grüße
Hallo,
eine pauschalversteuerte betriebliche Krankenversicherung mit einem individuellen Steuersatz kann in Lohn und Gehalt über die Lohnarten
• 3810 Bezüge, besond. Pausch., sv-lfd.
• 3820 Bezüge, besond. Pausch., jhrl.
• 3830 Bezüge, besond. Pausch., sv-frei
abgerechnet werden.
Die Höhe der Lohnsteuer kann auf Mandanten- oder Mitarbeiterebene unter Steuer | Pauschalsteuer bei den Angaben zur Lohnsteuer festgelegt werden.
Bei Abrechnung der Lohnarten 2507 „Sonstiger Sachbezug“ und 2480 „Sachbezug, st/sv-frei“ wird immer der gesamte Wert für die Prüfung der 50 EUR-Freigrenze herangezogen. Ist die Grenze überschritten unterliegt der gesamte Wert der Lohnsteuerpflicht.
Hallo,
die Anfrage habe ich bereits beim FA gestellt - bisher gab es allerdings noch keine Antwort.
Die große Frage ist hier die Ermittlung - gibt es da Auswertungen im DALY dazu?
Habe gestern auch mit dem Finanzamt telefoniert. Wir müssen den individuellen Pauschalsteuersatz tatsächlich wie in der Richtlinie/den Hinweisen zu 40 EStG jährlich selbst ermitteln, dem FA mitteilen und das Finanzamt segnet den Betrag dann ab.
Also hierzu die Frage an DATEV, gibt es eine geeignete Auswertung im DALY, die zur Ermittlung des Pauschalsteuersatzes nach 40 Abs. 1 EStG verwendet werden kann?
Vielen Dank vorab.
Liebe Grüße
Ein Hoch auf das deutsche Steuersystem....🙄 Wahrscheinlich ist nach § 37b EStG wesentlich einfacher.
Gibt es eine laufenden Lohnart dazu? Wir zahlen monatlich und die LA 2740 ist da irreführend.
Hallo,
im Daten-Analyse-System Personalwirtschaft gibt es keine Standardauswertung zur Ermittlung des individuellen Pauschalsteuersatzes nach §40 Abs.1 EStG.
Sie können jedoch eine individuelle Statistik anlegen. Informationen dazu finden Sie in unserem Dokument 9217155 - Auswertungsassistent (Fenster).