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dta datei lohn und gehalt

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letzte Antwort am 03.04.2023 14:11:19 von andrereissig
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AnnePa1
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Guten Morgen,

 

wie kann ich in Lohn und Gehalt eine DTA Datei erstellen für die Gehälter?

Danke

itreptau
Einsteiger
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Hallo,

 

dta Dateien gibt es doch gar nicht mehr

 

Zur Zeit sind es sepa Dateien mit der Endung xml

 

Du müsstest unter Mandantendaten /Bankverbindung/Zahlungserstellung

 

"Erstellung am PC(Übergabe an Zahlungsverkehr oder Datei-Export" einstellen

 

Dann nach dem Monatsabschluss ; Mandant/Programmverbindungen/ Zahlungsdaten/ und dann auswählen was Du brauchst.

 

LG Sabine

AnnePa1
Einsteiger
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Achso ok. 

Ja das habe ich alles gemacht und nun? 

Unter Zahlungsdaten kommen alle bis auf die Gehälter

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itreptau
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Hallo,

 

direkt darüber ist die allgemeine Zahlungsart, da musst Du auch überall Sepa-Überweisung auswählen.

 

LG Sabine

AnnePa1
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Es steht bei mir überall SEPA- Überweisung drin

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itreptau
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Ich habe bei mir auch unter Extras/Einstellungen/Zahlungsverkehr eingestellt, dass die Zahlungen für Mitarbeiter mit dem Monatsabschluss erzeugt werden.

 

Evtl. musst Du den Monatsabschluss zurücksetzen und noch mal anstossen.

 

LG

 

Sabine

LF
Fortgeschrittener
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Sind die Einstellungen so erfasst?

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AnnePa1
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ja

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LF
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Wurde, nachdem die Einstellungen so hinterlegt wurden der Monatsabschluss rückgesetzt und nochmal neu generiert?

AnnePa1
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ja gerade eben. und ich erhalte nur Zahlungen ans FA und die KK

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LF
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Kam eventuell ein Fenster, wo gefragt wurde, ob das System nur Differenzzahlungsträger erstellen soll, und das wurde mit "ja" beantwortet? (Differenzen gab es ja wohl nicht)

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


wenn unter Mandantendaten | Bankverbindungen | Registerkarte "Zahlungserstellung" bei den allgemeinen Zahlungsarten auch für "Lohn und Gehalt / Abschlagszahlungen" SEPA-Überweisung geschlüsselt ist (nicht SEPA-Überweisungsprotokoll), werden die Zahlungsdateien durch die Lohnabrechnung und gemäß Ihrer Einstellung unter Extras | Einstellungen | Registerkarte "Zahlungsverkehr" mit dem Monatsabschluss erzeugt.


Voraussetzung ist, dass bei allen Mitarbeitern unter Stammdaten | Personaldaten | Registerkarte "Zahlungsweise" die Bankverbindung hinterlegt ist und keine abweichende Zahlungsart (wie z. B. Barzahlung/Einzug) ausgewählt wurde.


Sie können den Monatsabschluss nochmals zurücksetzen und die Lohnabrechnung wiederholen. Wenn Sie dabei nach der Erstellung eines Differenzzahlungsträgers gefragt werden, klicken Sie auf die Schaltfläche "Nein".


Führen Sie dann den Monatsabschluss wieder durch.


Sollten Sie weiterhin keine Zahlungsdateien für die Lohnzahlungen erhalten, ist es erforderlich den Sachverhalt individuell zu prüfen. Bitte setzen Sie sich dafür über die üblichen Servicekanäle mit uns in Verbindung.

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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RomyW
Beginner
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Nachricht 13 von 15
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Guten Morgen,

 

mein Mandant möchte nun den Wechsel von Begleitzettel zu SEPA Dateien vollziehen und meint, hier muss ein Formular von der Datev an die Hausbank ausgestellt werden. Wenn ja, wo finde ich das? Ich hätte es sonst nur in Lodas umgestellt, aber das reicht wohl nicht oder?

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 14 von 15
1788 Mal angesehen

Hallo,


mir ist kein Formular für die Abwicklung der Zahlungen mit SEPA-XML-Dateien bekannt. In Bezug auf die Freigabe z. B. per Begleitzettel/Bankportal gibt es eine Vereinbarung die über Teilnahme am beleglosen Datenaustausch.


Bitte fragen Sie nochmal nach, welches Formular hier genau von der Bank angefordert wird.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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andrereissig
Allwissender
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Nachricht 15 von 15
1784 Mal angesehen

@RomyW  schrieb:

Guten Morgen,

 

mein Mandant möchte nun den Wechsel von Begleitzettel zu SEPA Dateien vollziehen und meint, hier muss ein Formular von der Datev an die Hausbank ausgestellt werden. Wenn ja, wo finde ich das? Ich hätte es sonst nur in Lodas umgestellt, aber das reicht wohl nicht oder?


Das hat mit der DATEV nichts zu tun. Dort sind nur die Auswirkungen umzusetzen.

 

Für Ihren Mandanten ist es lediglich eine Änderung des Übertragungsweges - weg vom Begleitzettel, hin zu HBCi oder EBICS mit elektronischer Unterschrift. SEPA-Dateien reicht Ihr Mandant übrigens auch jetzt schon ein - er gibt sie lediglich mit dem Begleitzettel frei. Zukünftig tut er das über den neuen Weg.

 

Das interessiert die DATEV erstmal gar nicht. Ihr Mandant muß lediglich Zugangsdaten für den neuen Übertragungsweg bei seiner Bank beantragen und diesen Übertragungsweg später mit den Zugangsdaten, die er erhalten wird, in DATEV einrichten.

 

Zunächst ist das aber eine Angelegenheit, die ausschließlich zwischen Mandant und Bank stattfindet. Da lässt sich auch keine Bank mit irgendwelche externen Formularen reinpfuschen.

 

DATEV-Formulare benötigen sie lediglich für die RZ-Bankinfo (Kontoauszugsmanager) oder die Einreichung über DATEV-RZ.

 

Bei der Beantragung von EBICS oder HBCi ist die DATEV außen vor.

Live long and prosper!
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letzte Antwort am 03.04.2023 14:11:19 von andrereissig
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