Hat schon jemand Erfahrung mit der Übermittlung der Fibu - DAten im Rahmen der SV Prüfung.
Da ich im Februar eine Sonderprüfung hatte war ich gerade im Programm und habe bemerkt dass jetzt Fibu Daten mit übermittelt werden können.
Saldenliste ist obligatorisch, daneben sind noch jede Menge Konten vormarkiert - grau hinterlegt- nicht änderbar die lt. Datev Text den Mindestanforderungen der DRV genügen.
Unter anderm Privatkonten, Reinigung betrieblch, Kfz Konten, Buchhaltung und Jahresabschluss, sowie die konten die ich vrerstanden hätte :
Lohne, Fremdleistungen, und den Bereich Werbung, Repräsentation.
Kennt jemand die gesetzliche Grundlage auf deren Basis die DRV Privtkonten anfordern darf/kann. Steuergeheimnis ? Datenschutz ?
Ich habe mich jetzt gegen die Fibu -Daten entschieden und lasse die Prüferin antworten.
In der Vergangenheit habe ich die Saldenliste der Prüfung via pdf zur Verfügung gestellt und so es einzelne Konten gab diese auf Anforderung gedruckt bzw. als pdf zur Verfügung gestellt.
Handelt es sich bei der neuen Möglichkeit um vorauseilenden Gehorsam der Datev ?
Vielen Dank für Ihr Feedback.
Hallo Herr Eberhardt,
ich habe vor der letzten DRV-Prüfung (10/2018) die FiBu-Daten mit übermittelt. Und das wars dann auch schon mit dem Spaß....
Die Prüfer haben die Daten entweder nicht einlesen wollen oder nicht eingespielt/übermittelt bekommen. Laut deren Aussage "...geht das technisch auch noch gar nicht....". (Ungefähr in dem Ton verlief dann auch die gesamte Prüfung )
Ich weiß aber aus einem anderen Beitrag (https://www.datev-community.de/thread/13908), dass es sehr wohl funktionieren kann. Woran es nun bei uns lag, kann ich daher nicht abschließend sagen.
Herzliche Grüße
Anne Koch
Ich habe dieselbe Frage wie Bodensee. Ich frage mich auch, ob eine Übermittlung z. B. der Privatkonten im Rahmen der euBP wirklich nötig ist. Bei tatsächlichem Bedarf könnten die Konten noch nachgereicht werden.
Also warum kann ich im voraus diesbezüglich keine Auswahl treffen?
Über eine Stellungnahme von Datev würde ich mich freuen.
Vielen Dank und viele Grüße.
Moin,
den Mindestumfang der zu liefernden Konten gibt die DRV vor : https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/elektronisch-unterstuetzte-betriebspruefung/anlage3_mindestumfang_buch_finanzbuch_01012020.pdf;jsessionid=E59D9435215EF9BAB5EEFBA3ABBD2224.delivery2-3-replication?__blob=publicationFile&v=1
Die Übermittlung der FIBU-Daten bleibt aber (auch wenn ab 01.01.2023 die Lohn-Daten verpflichtend elektronisch zu melden sind) freiwillig. Sie können also nur die Lohn-Daten übermitteln und dem Prüfer die FIBU-Daten als Ausdruck zur Verfügung stellen. Da können Sie dann selbst auswählen, was Sie ausdrucken wollen und dem Prüfer bei Anforderung auch weitere Konten nachreichen.
Viele Grüße
Uwe Lutz