Hallo, ich habe einen geringfügig beschäftigten Rentner welcher eine Altersrente für besonders langjährige Versicherte erhält. Die Regelaltersgrenze hat er noch nicht erreicht.
Ich habe ihn jetzt als Personengruppe 109 und BGRS 6500 geschlüsselt, da ein Antrag aus RV-Freiheit vorliegt. Nun wollte ich diese Angaben unter dem Punkt "Allgemeine SV-Daten" / "Rentner" eingeben. Ich habe ihn als Altersvollrente erfasst. Wenn ich die Daten zur RV-Freiheit erfasse, kommt aber eine Fehlermeldung dass dies ungültig ist da der Verzicht auf die RV-Freiheit erst im Folgemonat zum Erreichen der Regelaltersgrenze ausgewählt werden darf.
Weiß jemand wie dann hier verfahren werden soll? Er hat doch die Möglichkeit das er sich von der RV-Pflicht befreien lassen kann.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Ich glaube, das Problem ist hier, dass ein Altersrenter für besonders langjährig Versicherte kein Altersvollrentner ist und das Programm damit durcheinander kommt.
Altersvollrentner sind Renter, die die Regelaltersgrenze erreicht haben.
Bis zum Erreichen würde ich diesen AN als "normalen" Minijobber erfassen (mit Befreiung von der RV-Pflicht) und keine weiteren Angaben im Bereich "Rentner" vornehmen - diese benötigen Sie dort nur bei SV-Pflicht.
Und erst bei Erreichen der Regelaltersgrenze muss dies entsprechend angepasst werden.
Ich glaube, du wirfst da gerade etwas durcheinander. Die Angabe in den Rentner-Daten ist umgekehrt zur Angabe beim Minijob.
Minijobber müssen standardmäßig einzahlen (_1__) und können sich auf Antrag befreien lassen.
Rentner sind standardmäßig befreit (_5__) und können auf Antrag einzahlen. Wobei die automatische Befreiung erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze gilt.