abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

geringfügige Beschäftigung oder eher doch kurzfristige Beschäftigung?

6
letzte Antwort am 13.11.2024 13:47:45 von lohnhilfe
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
UBlM
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 7
238 Mal angesehen

Ich habe bei einem AG eine Beschäftigte, die voraussichtlich vom 11.11.-15.11.24 täglich 2 Stunden a 15 € arbeiten wird. Da wir eigentlich die 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage "umgehen wollten", war im Grunde geplant, dass wir die Beschäftigte (Urlaubsvertretung für die dauerhaft eingestellte Reinigungskraft) als geringfügig Beschäftigte anmelden wollten. Nächstes Jahr ist auch geplant, dass diese die Urlaubsvertretung weiterhin von der festangestellten Reinigungskraft übernehmen soll ... grundsätzlich zwischen 1 und 2 Wochen ....
Allerdings habe ich nun festgestellt (nach Vorlage aller wichtigen Daten=), dass diese ja eigentlich bei Hochrechnung die 538 € pro Monat überschreiten würde .... würdet Ihr diese dann eher als kurzfristig Beschäftigte anmelden? Hier wäre allerdings zusätzlich auch die Berufsmäßigkeit zu prüfen, da diese ja die 538 € pro Monat überschreiten würde.

 
Für diesen Monat wäre die Urlaubsvertretung nur mit höchstens 150 € abzurechnen .....

 

Vielen Dank für Eure Antworten!     

 

UBlM_0-1731490328388.png

 

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 7
218 Mal angesehen

Einen Minijob in anteilige Monatsbeträge (selbst wenn für Teilmonate 538 € gezahlt werden) zu reduzieren, ist schon seit einigen Jahren nicht mehr notwendig.

 

Häufige Fragen zum Thema Lohn - Kann ein Minijobber bei Arbeitsbeginn mitten im Monat die vollen 538 Euro erhalten? - Minijob-Zentrale

 

 

UBlM
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 7
181 Mal angesehen

Ja, das ist mir schon zum Glück bekannt. 538 € auch möglich bei anteiliger Beschäftigung im Monat. Mich hat im Grunde nur der übersteigende Betrag ein wenig verunsichert ...  das wären ja im Grunde für einen vollen Monat 649,95 €. Somit könnte ich doch nun zu November 2024 ohne Probleme diese 150 € als geringfügig Beschäftigte anmelden und abrechnen lassen? Ein Befreiungsantrag zur gesetzlichen RV liegt mir bereits vor. 

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 4 von 7
169 Mal angesehen

@UBlM  schrieb:

................Somit könnte ich doch nun zu November 2024 ohne Probleme diese 150 € als geringfügig Beschäftigte anmelden und abrechnen lassen? .......


So ist es 😊.

UBlM
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 7
161 Mal angesehen

🙂🤗

0 Kudos
tbehrens
Fachmann
Offline Online
Nachricht 6 von 7
114 Mal angesehen

Korrigiert, da falsch gelesen.

lohnhilfe
Meister
Offline Online
Nachricht 7 von 7
107 Mal angesehen

doch 🙂

 

lohnhilfe_0-1731502057515.png

 

LG
VM
6
letzte Antwort am 13.11.2024 13:47:45 von lohnhilfe
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage