Ich habe bei einem AG eine Beschäftigte, die voraussichtlich vom 11.11.-15.11.24 täglich 2 Stunden a 15 € arbeiten wird. Da wir eigentlich die 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage "umgehen wollten", war im Grunde geplant, dass wir die Beschäftigte (Urlaubsvertretung für die dauerhaft eingestellte Reinigungskraft) als geringfügig Beschäftigte anmelden wollten. Nächstes Jahr ist auch geplant, dass diese die Urlaubsvertretung weiterhin von der festangestellten Reinigungskraft übernehmen soll ... grundsätzlich zwischen 1 und 2 Wochen ....
Allerdings habe ich nun festgestellt (nach Vorlage aller wichtigen Daten=), dass diese ja eigentlich bei Hochrechnung die 538 € pro Monat überschreiten würde .... würdet Ihr diese dann eher als kurzfristig Beschäftigte anmelden? Hier wäre allerdings zusätzlich auch die Berufsmäßigkeit zu prüfen, da diese ja die 538 € pro Monat überschreiten würde.
Für diesen Monat wäre die Urlaubsvertretung nur mit höchstens 150 € abzurechnen .....
Vielen Dank für Eure Antworten!
Einen Minijob in anteilige Monatsbeträge (selbst wenn für Teilmonate 538 € gezahlt werden) zu reduzieren, ist schon seit einigen Jahren nicht mehr notwendig.
Ja, das ist mir schon zum Glück bekannt. 538 € auch möglich bei anteiliger Beschäftigung im Monat. Mich hat im Grunde nur der übersteigende Betrag ein wenig verunsichert ... das wären ja im Grunde für einen vollen Monat 649,95 €. Somit könnte ich doch nun zu November 2024 ohne Probleme diese 150 € als geringfügig Beschäftigte anmelden und abrechnen lassen? Ein Befreiungsantrag zur gesetzlichen RV liegt mir bereits vor.
@UBlM schrieb:................Somit könnte ich doch nun zu November 2024 ohne Probleme diese 150 € als geringfügig Beschäftigte anmelden und abrechnen lassen? .......
So ist es 😊.
🙂🤗
Korrigiert, da falsch gelesen.
doch 🙂