Die monatliche Gehaltsumwandlung im Zusammenhang des Firmenrads betrug 95,00 € monatlich mit LA 203 Gehaltsumwandlung Rad. Die Private Nutzung des Firmenrad mit monatlich 7 € pro Monat wird weiterhin mit LA 811 steuer- und sozialversicherungspflichtig abgerechnet. Nutzung ja weiterhin möglich. Wenn die Gehaltsentgeltfortzahlung aufgrund von Krankheit nach 6 Wochen beendet wird (in meinem Fall am 08.12.), müssen doch trotzdem noch die 95 € (Monatsbetrag) durch Gehaltsumwandlung "abgezogen" werden. Keine (anteilige) Kürzung, oder?!! Zum Glück sind bei mir noch über 95 € - sprich sogar noch gerundet 164 € - an Gehalt dafür vorhanden .... Was würde denn passieren, wenn nicht mehr ausreichend Gehalt dafür vorhanden wäre? Bzw. wenn im Folgemonat weiterhin eine volle Unterbrechung bestehen würde? Dann müsste doch der AN dies privat weiter bezahlen bzw. begleichen ... aber bei voller Verrechnung? Durch die Gehaltsumwandlung reduziert sich ja das steuer- und sozialversicherungspflichte Entgelt. Somit die Umwandlung als Monatsbetrag wirklich anwendbar. Meines Erachtens ja, da es sich ja hier um einen Monatsbetrag handelt, oder habe ich hier einen Gedankenfehler? Welche LA dürfen bzw. müssen hierzu verwendet werden?
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