Hallo, so neu ist das Thema ja nicht. Die zugrundeliegende Gesetzesänderung wird demnächst 10 Jahre jung, nach einem Jahr äußerte sich die DRV zum Zweck und nach 9 Jahren war dann endlich höchstrichterlich entschieden, dass die DRV Recht behalten soll. Die DRV war auch bereits emsig dabei, bei LSt-AP nachzuerheben, es würde mich auch nicht wundern, wenn das Thema nun zum Prüfungsschwerpunkt wird. Ich finde nicht, dass es einfach ist, für jeden Mitarbeiter die Werte in der Abrechnung zu erfassen (je nachdem, wie viele es sind und am besten bei teambezogenen Events oder bei 3,80 EUR, die überm Freibetrag liegen, weil einer nicht kam). Bei § 37b haben wir zum Glück eine galante Lösung. Zur Not nimmt man die und nimmt die 5% Steuerdifferenz auch noch in Kauf und hat beim LSt-Prüfer "Verhandlungsmasse". Dass die DATEV jede gesetzgeberische Absurdität aufnehmen muss, kann ich so nicht erkennen. Aber es wäre natürlich nett 🙂 VG
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