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Bezeichnung bzw. Beschriftung LA zur IAP?

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letzte Antwort am 27.09.2024 13:56:59 von UBlM
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UBlM
Einsteiger
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Im Grunde ist es doch egal, ob die IAP zur LA z.B. folgendermaßen betitelt wird:

 

Inflationsprämie
Inflationsausgleichsprämie oder sogar
Inflationsausgl.pausch.

 

Alles drückt eine freiwillige zusätzliche Sonderzahlung aus im Zusammenhang mit der IAP.

 

Vor kurzem habe ich sogar nur Inflationsausgleich gelesen.... dazu kursieren ja viele Bezeichnungen rum. 

rschoepe
Meister
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Die FAQ sagen dazu immer noch, dass es reicht, wenn

dass die IAP in einem sachlichen Zusammenhang mit der Preisentwicklung steht und sich der Zusammenhang zum Beispiel in Form der Bezeichnung „Inflationsausgleichsprämie“ aus der Gehaltsabrechnung oder aus dem Überweisungsträger ergibt.

Was genau ist jetzt deine Frage?

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UBlM
Einsteiger
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ja, ob die aufgelisteten Bezeichnungen Probleme verursachen könnten..... manches wird zu sehr auf die Goldwaage gelegt. Und vieles kompliziert gemacht. Anwälte und Richter legen ja leider sehr viel Wert auf die Formulierung... Nur weil es nicht korrekt benannt wurde, soll es vielleicht nicht mehr dann steuer- und sozialversicherungsfrei sein. Ich würde es ja verstehen, wenn hierzu einfach nur Prämie oder Sonderzahlung stehen würde ohne auf Bezug der "Inflation" und dann steuer- und sozialversicherungsfrei abgerechnet wurde.     

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lohnexperte
Fachmann
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Hallo @UBlM ,

 

ich kann ihr Misstrauen nachvollziehen und ihnen sagen, wie ich verfahre:

 

1. Bezeichnung der Lohnart erfolgt mit der Abkürzung "IAP".

 

2. Worum es sich dabei handelt, ergibt sich entweder aus einer entsprechenden Betriebsvereinbarung oder aber aus einem Aushang im Pausenraum oder einer informativen Rundmail an alle Mitarbeiter oder aus individuellen Anschreiben an die Mitarbeiter. (Diese Belege werden im entsprechenden Betriebsprüfungsordner aufbewahrt, um den dann nachfragenden Prüfern zeitnah vorgelegt werden zu können.)

 

Ich bin überzeugt davon, dass dies der Intention des Gesetzgebers ausreichend entspricht. 🙂

 

Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.

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UBlM
Einsteiger
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Ja, das klingt nachvollziehbar von Ihnen und im Grunde sehr vorbildlich.
Allerdings weiß ich leider nicht, ob die Mandanten von uns dies auch so vorbildlich gemacht haben wie Sie.
Ich gehe jetzt einfach positiv davon aus und hoffe, das meine Bedenken dazu "übertrieben" sind.
Aber wir hatten vor kurzem auch eine Prüferin die alles hinterfragt hat.   

 

Vielen Dank. Auch ich wünsche Ihnen einen schönen Nachmittag und ein erholsames WE. 🌞 

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tbehrens
Fachmann
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Soweit es es eindeutig ist was gemeint wurde, muss es nicht wortwörtlich sein. In Lodas kann man "Inflationsausgleichsprämie" nicht ausschreiben, da zu viele Zeichen. Es muss nur klar benannt werden, damit der Prüfer sofort weiß was gemeint ist. Ich denke sogar, dass selbst "IAP" für den Prüfer eine eindeutige Bezeichnung ist, obwohl wir auch meistens "Inflationsausgl.prämie" bezeichnet haben.

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Claudia-
Aufsteiger
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Verantwortlich ist der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer die IAP zu erklären. 

Ob das in Form von einem Aushang oder Beiblatt zur Lohnabrechnung oder ähnlichem besteht ist egal.

Nur rein der Name auf der Lohnabrechnung reicht aber offiziell nicht aus.

 

Ich habe auch so manche Mandanten die das gerne vergessen, deshalb habe ich mir angewöhnt einen kurzen Hinweistext bei den entsprechenden Mitarbeitern auf die Lohnabrechnung mit auszugeben. Müsste ich nicht machen, aber mache ich freiwillig als Service. 😉

UBlM
Einsteiger
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Genau.

 

Also ein Nachweis z.B. in Form einer Zusatzvereinbarung ist ja nicht zwingend erforderlich. Wie Sie ja bereits erwähnt hatten. Diesen Hinweis, den Sie beigefügt hatten, kenne ich auch. Hier ist nichts von einem "weiteren" schriftlichen Nachweis zur Gehaltsabrechnung erwähnt und so haben wir dies auch gehandhabt.

 

Natürlich ist die Vorgehensweise mit Aushang usw. sehr vorbildlich......  

 

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letzte Antwort am 27.09.2024 13:56:59 von UBlM
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