In den letzten 16 Jahren hatte ich mit Versorgungszusage gerade bei 3 Mandanten / AN zu tun, deshalb habe ich zu diesen Thema eigentlich keine Ahnung. Wir haben jetzt eine Prüfung der Zahlstelle. Wir mussten im letzten Jahr eine Zahlstellennummer beantragen, da sich ein AN bei einer Unterstützungskasse die Kapitalabfindung gewählt hat und weiterhin als Minijobber arbeitet. Jetzt findet eine Überprüfung statt. 1. Ist jede abgeschlossene baV bereits eine Versorgungszusage? Im Fragebogen ist anzukreuzen, ob "Es werden zukünftig keine neuen Versorgungszusagen gegeben" stimmt. Der Mandant hat mehrere AN, die eine Direktversicherung haben, die aber noch in der Ansparphase sind. 2. Bisher hatte ich nur diese Zahlstelle benötigt, weil über eine Unterstützungskasse dies gelaufen ist oder GGF (Rückstellungen ohne Versicherung). Betrifft dies alle baV, also auch eine monatliche/einmalige Auszahlung von Direktversicherung, Pensionskasse etc., solange der AN noch arbeitet oder zahlen diese immer direkt an den AN aus?
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