Meinen Mandanten steht eine Sonderabschreibung nach § 7h EStG zu. Alle notwendigen Voraussetzungen liegen vor. Da die Abschreibung zu keiner Einkunftsart mehr gehören, hat die Mandantin ab 2023 Sonderausgaben. Nur wo trage ich diesen Sonderausgabenabzug im Formular ein?
Hallo @simonesch ,
spontan würde ich sagen, es handelt sich um nachträgliche Betriebsausgaben/Werbungskosten zur ursprünglichen Einkunftsart.
Gruß
Martin Heim
Nein, die Kommentierung sagt, es sind Sonderausgaben. Da es aber heißt Abzug wie § 10f EStG habe ich es nun dort eingetragen. Dann stimmt auf Jedenfall die Berechnung. Mal schauen was das Finanzamt sagt.
Unabhängig von der steuerlichen Betrachtung 7h EstG im Privatvermögen -> 10f EstG
Anlage FW, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind § 10 f EStG.
mfg