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Abschreibung nach § 7h EStG als Sonderausgabe

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letzte Antwort am 28.03.2025 07:50:50 von Interceptor
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simonesch
Einsteiger
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Meinen Mandanten steht eine Sonderabschreibung nach § 7h EStG zu. Alle notwendigen Voraussetzungen liegen vor. Da die Abschreibung zu keiner Einkunftsart mehr gehören, hat die Mandantin ab 2023 Sonderausgaben. Nur wo trage ich diesen Sonderausgabenabzug im Formular ein? 

martin65
Meister
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Nachricht 2 von 5
88 Mal angesehen

Hallo @simonesch ,

 

spontan würde ich sagen, es handelt sich um nachträgliche Betriebsausgaben/Werbungskosten zur ursprünglichen Einkunftsart.

 

Gruß

 

Martin Heim

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simonesch
Einsteiger
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Nein, die Kommentierung sagt, es sind Sonderausgaben. Da es aber heißt Abzug wie § 10f EStG habe ich es nun dort eingetragen. Dann stimmt auf Jedenfall die Berechnung. Mal schauen was das Finanzamt sagt. 

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MiMiMi
Einsteiger
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Unabhängig von der steuerlichen Betrachtung 7h EstG im Privatvermögen -> 10f EstG 

Klick mich

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Interceptor
Aufsteiger
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Anlage FW, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind § 10 f EStG.

 

mfg

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letzte Antwort am 28.03.2025 07:50:50 von Interceptor
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