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Adressänderung / EStE

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letzte Antwort am 06.02.2025 07:53:42 von martin65
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tobias_maass
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Ein Mandant ist am 25.01.2024 umgezogen. Die Einkommensteuererklärung 2023 ist noch zu erstellen.

 

Wenn ich in den Stammdaten die neue Adresse hinterlege und Gültigkeit ab 25.01.2024, dann zieht sich das Programm ESt-Erklärung für 2023 die alte Adresse.

 

Ist das Absicht? - Der Bescheid käme dann ja an die alte Adresse.

 

Ich finde leider kein Dokument im Hilfe-Center.

dn1
Aufsteiger
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Ähm der Bescheid 2023 kommt doch dann zu ...dir ? wegen der Vollmacht ? 

 

und verschicken kannst den dann ja an die neue ? 

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Interceptor
Aufsteiger
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Ist der Stammdatenabgleich aktiv?

 

mfg

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tobias_maass
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@Interceptor 

ja, daher die Diskrepanz.

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tobias_maass
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@dn1 

Ob Vollmacht oder nicht, es muss auf beide Fälle passen.

Meine Frage ist: was ist die DATEV-Logik?

Der Stammdatenabgleich soll ja nicht mit zeitlich falsch zugeordneten Daten aufploppen.

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einmalnoch
Experte
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@Interceptor 

 

Ja, der ist aktiv und damit Teil des Problems. Durch die Angabe des Gültigkeitszeitraums in den Stammdaten befindet sich der Veranlagungszeitraum 2023 noch im alten Gültigkeitszeitraum und die neue Anschrift wird nicht in die EStE 2023 übernommen. Das ist nicht zielführend wenn sich damit auch die Zuständigkeit ändert.

 

@tobias_maass 

 

Das Problem ist schon älter und wurde hier schon häufiger angesprochen, eine Kröte muss man schlucken, entweder saubere Stammdaten und Handarbeit bei den Daten in der EStE oder umgekehrt.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
Uwe_Lutz
Überflieger
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@tobias_maass  schrieb:

 

Meine Frage ist: was ist die DATEV-Logik?

 


Die DATEV-Logik ist hier, dass das "gültig ab"-Datum für eine neue Anschrift sich nicht darauf bezieht, wann der Mdt. umgezogen ist, sondern ab welchem Zeitraum dies in den DATEV-Programmen genutzt werden soll.

 

Hier müsste also das "gültig ab"-Datum der neuen Anschrift auf den 01.01.2023 gesetzt werden.

dn1
Aufsteiger
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klingt gut !

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DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo zusammen,

 

beim Abgleich mit den Stammdaten zieht sich das Programm DATEV Einkommensteuer die Adresse, die in den Stammdaten als "Hauptstraßenadresse" gekennzeichnet ist.

 

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

tobias_maass
Fortgeschrittener
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Hallo Herr Hirsch,

 

das war nicht die Frage. Es geht um die zeitliche Abgrenzung bzw. Zuordnung.

 

Laut amtlicher Anleitung zur EStE ist die aktuelle Adresse anzugeben.

 

Wenn ich in den Stammdaten eine Adresse NEU mit Gültigkeit ab 2024 eingebe, nimmt das Programm EStE die Adresse ALT aus dem Jahr 2023 bzw. schlägt diese im Rahmen des Stammdatenabgleichs vor.

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dn1
Aufsteiger
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😵
dann klick halt den Stammdatenabgleich weg ! 

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DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 12 von 17
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Hallo Herr Maass,

 

entscheidend für die Programmverbindung zur Einkommensteuer ist die Adresse, die in den Stammdaten als „Hauptstraßenadresse“ gekennzeichnet ist. Dabei gilt:

 

  • Das Kennzeichen „Hauptstraßenadresse“ kann nur bei einer Adresse aktiviert werden.
  • Diese Adresse muss einem aktuellen Gültigkeitszeitraum haben.

Wenn Sie zwei Adressen (A und B) erfasst haben, die beide einen aktuellen Gültigkeitszeitraum haben (z. B. A gültig ab 01.01.2020 ohne Gültigkeitsende und B gültig ab 25.04.2024 ohne Gültigkeitsende) wird diejenige der beiden Adressen gezogen, die das Kennzeichen „Hauptstraßenadresse“ besitzt.

 

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

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tobias_maass
Fortgeschrittener
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Hallo Herr Hirsch,

 

ordentlich, wie wir nun mal sind, wurde die Adresse, die nicht mehr gültig ist, mit einem Ende-Datum versehen.

 

Alte wie neue Adresse besitzen das Kennzeichen Hauptstraßenadresse. 

 

Das Programm EStE 2023 schlägt die ungültige Adresse zur Übernahme in EStE vor.

 

tobias_maass_0-1738765323477.png

 

dn1
Aufsteiger
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Was Herr Hirsch, denke ich meint ist, dass nur bei EINER Adresse das Hauptstrassenkennzeichen drin sein sollte, und nicht bei BEIDEN - also nimms bei der falschen raus und fertig. 

Es kann ja auch nicht bei mehreren Steuernummern das Häkchen drin sein - denn es gilt nur eine für Einkommensteuer- so ist das hier wohl auch. 

 

und jetzt - Kaffee !

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DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Maass,

 

mit Ihren abgebildeten Daten, die Sie korrekt in den Stammdaten erfasst haben, wird bei mir in die ESt-Erklärung (in der zum Zeitpunkt des Abgleichs noch die „ungültige“ (alte) Adresse erfasst ist), die „gültige“ (neue) Adresse gezogen.

 

Bitte wenden Sie sich zur Ursachenforschung an den Programmservice Einkommensteuer – per Servicekontakt oder Terminservice.

 

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@Uwe_Lutz  schrieb:

 

Die DATEV-Logik ist hier, dass das "gültig ab"-Datum für eine neue Anschrift sich nicht darauf bezieht, wann der Mdt. umgezogen ist, sondern ab welchem Zeitraum dies in den DATEV-Programmen genutzt werden soll.

 

Hier müsste also das "gültig ab"-Datum der neuen Anschrift auf den 01.01.2023 gesetzt werden.


Ich hatte bei meiner Aussage vorhin nicht bedacht, dass die Steuerprogramme und Kanzlei-REWE hier unterschiedlich arbeiten.

 

Die Steuerprogramme greifen -wie @Stephan_Hirsch schrieb- auf die aktuelle Anschrift zu (gerade noch einmal getestet).

 

Damit man aber auch in Kanzlei-REWE die aktuelle Anschrift in einem Abschluss ausgibt, der später erstellt wird, muss man das "gültig-ab"-Datum "falsch" erfassen.

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martin65
Meister
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Liebe DATEV,

 

warum wird nicht generell die aktuelle Adresse in das Formular eingetragen, unabhängig von der Gültigkeit?

 

Was soll denn die alte Adresse bewirken? In der Regel ist der Steuerpflichtige dort nicht mehr zu erreichen.

 

Meiner Meinung nach ist in 98% der Fälle die aktuelle Adresse die richtige Adresse für die Eintragung in das Steuerformular. Wenn in 2% der Fälle die alte Adresse eingetragen werden muss (z.B. Adresse vor dem Tod des Steuerpflichtigen), dann könnte diese doch beim Programmstart in den Stammdaten geändert werden.

 

1. Alternative: In den Stammdaten eine Checkbox einbauen, mit der die Adresse im Steuerformular ausgewählt werden kann.

2. Alternative: Ein Hinweis in den Berechnungslisten, dass zwei Adressen hinterlegt sind.

 

Das gleiche Problem gibt es bei der Bankverbindung.

 

Ich weiß, es ist ein frommer Wunsch an die Entwicklungsabteilung, aber vielleicht können nachfolgende Generationen von einer Änderung im Stammdatensystem profitieren.

 

Danke Datev für's Zuhören.

 

Gruß

Martin Heim

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letzte Antwort am 06.02.2025 07:53:42 von martin65
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