Ich habe eine EÜR ohne Zinsaufwand und möchte daher auch keine Anlage SZ ausfüllen.
Das Programm zeigt jedoch folgende Fehlermeldung:
Fehler / 1. Anlage SZ
Es sind nicht abziehbare Betriebsausgaben in der Anlage EÜR, aber keine nicht abziehbaren Betriebsausgaben in der Anlage SZ erfasst. Die elektronische Datenübermittlung und der Druck des Freizeichnungsdokuments sind nicht möglich. Ergänzen Sie die Eingaben.
DATEV Hilfe ist mir bekannt. Da ich jedoch überhaupt keine Anlage SZ ausfüllen möchte, hilft mir diese leider nicht.
Es muss doch möglich sein eine EÜR ohne Anlage SZ zu übermitteln.
Ich bitte um Hilfe.
Danke!
Hallo @StbSHS ,
ich habe denselben Fehler in der EStE 2022.
Vermutlich ist da ein Programmfehler eingebaut worden. Der Sprung in die Anlage SZ führt ebenso auf einen Fehler.
Der Fehler tritt übrigens sofort auf, wenn in der Anlage EÜR irgendwo nicht abziehbare Betriebsausgaben eingetragen werden, hat also gar nichts mit Zinsen zu tun.
Oder gibt es neue bürokratische Vorgaben von außerhalb?
Hallo StbSHS, hallo kari2,
vielen Dank für Ihre Hinweise - leider haben Sie Recht:
Die angesprochene Meldung kommt in den Programmen DATEV Einkommensteuer, DATEV ESt beschränkte Steuerpflicht und DATEV Gesonderte - und einheitliche - Feststellung fälschlicherweise auch in den Fällen, wenn keine Angaben zur Anlage SZ gemacht sind.
Tatsächlich dürfte die Meldung erst dann ausgegeben werden, wenn in der Anlage EÜR Schuldzinsen von mehr als 2.050 EUR erfasst und Angaben in der Anlage SZ vorhanden sind.
Art und Termin der Fehlerbereinigung werden Anfang nächster Woche feststehen.
Bis zur Fehlerbehebung ist die elektronische Datenübermittlung nur mit einer ausgefüllten Anlage SZ möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG
Danke für die schnelle Rückmeldung.
Hallo @StbSHS ,
in meinem Fall hilft es bereits, keine Eintragungen bei den nicht abziehbaren Betriebsausgaben zu machen.
Also z. B. nur die abziehbaren Bewirtungsaufwendungen eintragen, hingegen nicht den nichtabziehbaren Anteil
Gruß K. Richter
Hallo StbSHS, hallo kari2,
hier noch die versprochene Info zur Fehlerbehebung:
Die Fehlerbehebung wird zum 20.04.2023 erfolgen.
Aktuelle Informationen zu den Bereitstellungsterminen der Steuerprogramme finden Sie wie immer im Dokument Auslieferungstermine der Steuerprogrammen (Dok.-Nr. 1010488)
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG
Ich habe Gewerbesteuer, die kann ich ja nicht so einfach löschen ...