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Anlage Schuldzinsenabzug §4 (4a) EStG

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letzte Antwort gestern 16:26:34 von Wohlgemuth
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marcow
Einsteiger
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Guten Tag zusammen,

ich suche das Berechnungsschema zu den o.g. Schuldzinsen.

Laut Datev-Anleitung soll es sich in den IA verbergen. Dort finde ich es aber nicht.

Daher meine Frage: Wo bekomme ich es her, so dass ich es importieren kann.

Muss irgendetwas zusätzlich installiert werden?

Ich sehe in den DATEV-Vorlagen nur die "normalen" Vorlagen.

besten Dank und Gruß

DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 15
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Hallo marcow,

das aktuell gültige Berechnungsschema ergibt sich aus dem BMF-Schreiben vom 02.11.2018 und wird ab VZ 2018 in der amtlichen Anlage SZ abgebildet. Die bis VZ 2017 gültige Anlage SZE orientierte sich am Berechnungsschema des vorherigen BMF-Schreibens vom 17.11.2005.

Da das (neue) BMF-Schreiben vom 02.11.2018 für alle offenen Fälle und damit auch für VZ vor 2018 gilt, das amtliche Formular Anlage SZE das neue Berechnungsschema aber nicht berücksichtigt hat, wurde im Programm DATEV Einkommensteuer für VZ 2017 eine DATEV-Vorlage angeboten, mit der – abweichend zur Anlage SZE – die Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags nach dem BMF-Schreiben vom 02.11.2018 durchgeführt werden kann.

Die DATEV-Vorlage ist im Programm für VZ 2018 nicht mehr enthalten, weil die (neue) Anlage SZ das identische Berechnungsschema enthält.

Langer Rede, kurzer Sinn:

Sie finden die DATEV-Vorlage Schuldzinsenabzug P 4 Abs. 4a EStG (BMF-Schreiben 2018) nur im Programm für VZ 2017. Wenn Sie die DATEV-Vorlage in anderen Veranlagungszeiträumen verwenden möchten, können Sie folgendermaßen vorgehen:

1. Öffnen Sie einen ESt-Datenbestand für VZ 2017.

2. Wählen Sie im Menü Erfassen | Individuelle Anlagen | Neu.

3. Wählen Sie den Schaltknopf DATEV-Vorlagen und klicken Sie auf Weiter.

4. Markieren Sie die Vorlage Schuldzinsenabzug P 4 Abs. 4a EStG (BMF-Schreiben 2018).

5. Klicken Sie auf Weiter, Weiter und Fertigstellen.

6. Nach dem Öffnen der DATEV-Vorlage schließen Sie diese unverändert wieder.

7. Wählen Sie im Menü Erfassen | Individuelle Anlagen | Bearbeiten.

8. Markieren Sie die Individuelle Anlage Schuldzinsenabzug P 4 Abs. 4a EStG (BMF-Schreiben 2018).

9. Klicken Sie am rechten Rand auf die Schaltfläche Zu Vorlagen hinzufügen.

10. Bestätigen Sie den Hinweis Vorlagen hinzufügen mit OK.

11. Schließen Sie das Fenster Individuelle Anlage bearbeiten.

12. Schließen Sie den geöffneten ESt-Datenbestand ohne Speichern. Wenn Sie den Datenbestand speichern, würde die Individuelle Anlage Schuldzinsenabzug P 4 Abs. 4a EStG (BMF-Schreiben 2018) als Bestandteil der geöffneten Steuererklärung gespeichert.

Nach Schließen des Datenbestands können Sie – VZ-unabhängig - aus jedem ESt-Datenbestand über Erfassen | Individuelle Anlagen | Neu und Auswahl des Schaltknopfs Eigene Vorlagen auf die Vorlage Schuldzinsenabzug P 4 Abs. 4a EStG (BMF-Schreiben 2018) zugreifen.

Wenn Sie das Programm Wirtschaftsberatung classic oder Steuergestaltung privat im Einsatz haben, können Sie alternativ die dort verfügbare Schnellberechnung Schuldzinsenabzug (§ 4 Abs. 4a EStG) – im Kontext einer Steuergestaltung nutzen. In dieser Schnellberechnung werden die nicht abziehbaren Schuldzinsen sowohl nach dem BMF-Schreiben vom 02.11.2018 als auch nach dem BMF-Schreiben vom 17.11.2005 ermittelt und die Ergebnisse vergleichend gegenübergestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Hirsch

DATEV eG

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marcow
Einsteiger
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Hallo Herr Hirsch,

zunächst vielen Dank für die ausführliche Antwort. Top!

Ich habe nun die im VZ 2018 die Anlage SZ bereits ausgefüllt, weil ich auch davon ausgegangen bin, dass diese Anlage ja den amtlichen Vorgaben entspricht.

Nun bekomme ich aber im Programm ESt den Hinweis, dass die Anlage SZ keiner Anlage EÜR zugeordnet ist und somit keine Datenübermittlung stattfindet (vgl. angehängter Screenshot)

Beim Bilanzierer wird logischerweise ja keine EÜR erstellt.

Das Finanzamt fordert aber genau die Anlage SZ (meist telefonisch an).

Welchen Knoten habe ich hier im Kopf? Vielleicht könnten Sie mir hierzu noch Input geben.

Vielen Dank.2019-10-17_11h07_31.png

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m_brunzendorf
Meister
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Hallo Herr Weinand,

ich befürchte, dass Sie in diesen Fällen sich das Formular auf Papier ausdrucken (ich hoffe, dass das geht - in dem Hinweis steht nur was von Übermittlung) müssen um es zu Ihren Abschlussunterlagen zu nehmen und dem Finanzamt dann auf Papier zur Verfügung stellen - wenn die es anfordern. Übermitteln wird wohl ohne EÜR nicht gehen.

Hier scheint der DATEV-Softwareingenieur wohl auf einen Denkfehler hereingefallen zu sein, dass diese Berechnung für Bilanzierer nicht benötigt wird. 😞

Viele Grüße

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
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Gelöschter Nutzer
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Da liegt IMO kein Denkfehler vor, da diese Angaben doch in der EBilanz zu machen sind.

Gruß A. Martens

m_brunzendorf
Meister
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Nachricht 6 von 15
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Und wenn ich etwas für meine Akte haben möchte (bzw. als Grundlage für diesen Teil haben möchte), muss ich mir die E-Bilanz ausdrucken?

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
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bodensee
Allwissender
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Ich lege die E-bilanz als pdf im Arbeitsplatz ab.

Es gibt dann übrigens die Programmverbindungen von Est nach Bilanz damit die Daten nicht abzugsfähiger Teil der Schuldzinsen in Kanzlei Rewe automatisch verbucht wird.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo marcow,

die Plausibilitätsprüfung im ELSTER-Modul der Finanzverwaltung lässt die elektronische Datenübermittlung einer Anlage SZ (amtliche Bezeichnung: “Anlage SZ zur Einnahmenüberschussrechnung“) nicht zu, wenn die Anlage SZ keiner Anlage EÜR zugeordnet ist.

Aus diesem Grund kann auch das Programm DATEV Einkommensteuer eine Anlage SZ ohne Anlage EÜR nicht elektronisch übermitteln.

Der Druck der Anlage SZ bleibt davon unberührt – die Anlage SZ lässt sich im Programm jederzeit drucken.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

P.S.:

Unabhängig von der zitierten Programm-Meldung zur Anlage SZ kann die (übrige) ESt-Erklärung elektronisch übermittelt werden. Lediglich die in der Anlage SZ erfassten Angaben werden nicht übermittelt.

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Wohlgemuth
Einsteiger
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Guten Tag liebe Datev,

 

leider kann man die Anlage SZ bei Bilanzierern weder drucken noch exportieren.

 

Da auch wir die Anlage SZ "missbrauchen" bei Bilanzierern, wünsche ich mir die Möglichkeit die Anlage SZ bei Bilanzierern zu drucken!

 

Vielen Dank.

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DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Wohlgemuth,

 

wenn Sie die Anlage SZ im Zusammenhang mit einem Bilanzierer verwenden, finden Sie im Ordner "Ausgabeformulare" - abhängig von der zugeordneten Einkunftsart - eine "Ergänzungsliste (...)" zur Anlage L, G oder S. Auf der Ergänzungsliste können Sie die Ermittlung eines Hinzurechnungsbetrags detailliert nachvollziehen. Die Berechnungsschritte in der Ergänzungsliste entsprechen denen der amtlichen Anlage SZ.

 

Wenn Sie zusätzlich eine gedruckte Anlage SZ benötigen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. Legen Sie eine (leere) Anlage EÜR an.
  2. Ordnen Sie diese Anlage EÜR derselben Einkunftsart und demselben Betrieb / derselben Tätigkeit zu wie die angelegte Anlage SZ.
  3. Aktivieren Sie im Kopfbereich der Anlage EÜR bei der Frage "Diese Anlage EÜR soll mit ihren zugehörigen Anlagen elektronisch übermittelt werden" den Schaltknopf "Nein".

 

Die Anlage SZ wird anschließend - wie die (leere) Anlage EÜR - im Ordner "Ausgabeformulare" angezeigt und kann geduckt oder exportiert werden.

 

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

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Wohlgemuth
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Hallo Herr Hirsch,

 

vielen Dank für die sehr schnelle Rückmeldung.

 

Bei mir funktioniert dies in der ESt 2023 NICHT, in ESt 2024 jedoch schon.

 

ESt 2023 V 27.50.

ESt 2024 V 28.21.

 

In 2023 fehlt unten die Berechnung der 4,4a Zinsen.

In 2024 ist die Berechnung jedoch dargestellt.

 

Ggfs. ein Bug?

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DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Wohlgemuth,

 

in VZ 2023 wird die Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags in der erwähnten Ergänzungsliste nur dargestellt, wenn ein Gewinn in der Anlage G erfasst ist und es zu einer Hinzurechnung von nicht abziehbaren Schuldzinsen kommt – der ermittelte Hinzurechnungsbetrag also mehr als 0 EUR beträgt.

 

Unabhängig davon muss aber die gewünschte Anlage SZ – wie oben beschrieben – im Ordner Ausgabeformulare | Weitere Anlagen zur Anlage (…) für den Druck oder den Export zur Verfügung stehen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

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Wohlgemuth
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Vielen Dank.

 

Leider ist auch das Ausgabeformular nicht vorhanden.

 

Das Ausgabeformular ist bei mir weder in 2023 noch in 2024 verfügbar.

In 2024 werden aber die Berechnungen in der Ergänzungsliste dargestellt.

 

Anbei Screenshot aus 2023

 

Wohlgemuth_0-1745932394789.png

 

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DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Wohlgemuth,

 

für das Ausgabeformular zur Anlage SZ müssen Sie wie oben beschrieben vorgehen:

 

  1. Legen Sie in der Einkommensteuer-Erklärung des Mandanten eine (leere) Anlage EÜR an.
  2. Ordnen Sie diese Anlage EÜR derselben Einkunftsart und demselben Betrieb / derselben Tätigkeit zu wie die angelegte Anlage SZ.
  3. Aktivieren Sie im Kopfbereich der Anlage EÜR bei der Frage "Diese Anlage EÜR soll mit ihren zugehörigen Anlagen elektronisch übermittelt werden" den Schaltknopf "Nein".

Die Anlage SZ wird anschließend - wie die (leere) Anlage EÜR - im Ordner "Ausgabeformulare | Weitere Anlagen zur Anlage (…)" angezeigt und kann geduckt oder exportiert werden.

 

Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an den Programmservice Steuern – buchen Sie dazu am einfachsten einen verbindlichen Termin über den Terminservice Steuern.


Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

Wohlgemuth
Einsteiger
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Hallo, 

 

ja vielen Dank, wenn eine Anlage EÜR angelegt wird, dann ist auch das Formular vorhanden, da haben Sie Recht.

 

Ich dachte Sie meinten auch ohne Anlage EÜR

 

Danke schön

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letzte Antwort gestern 16:26:34 von Wohlgemuth
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