Aufruf Sonstige Nachricht an das Finanzamt in DATEV
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Seit der DVD 14 gibt ja die Funktion "Sonstige Nachricht an das Finanzamt" nicht mehr nur in Elster-Online, sondern auch bei DATEV.
Ich bin davon ausgegangen, dass ich diese Funktion hier finde:
Leider ist der Aufruf nur bei den kontextbezogenen Links möglich. Das ist sehr versteckt.
-> Gibt es die Möglichkeit, sich diese Funktion bei dem Punkt Digitale Kommunikation mit dem Finanzamt einblenden zu lassen?
@DATEV: Wenn nicht, bitte nachbessern. Vielen Dank.
mfg
Thomas Günther
Gelöst! Gehe zu Lösung.
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Auch im Online-Portal "Kommunikation Finanzamt" fehlen entsprechende Einträge. Dort habe ich nur digitale ESt-Bescheide.
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In MyDATEV ist der Punkt da:
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Wenn ich diesen Punkt anklicke, lande ich wieder im Portal "Kommunikation Finanzamt" und dort werden mir wieder nur die Bescheide angezeigt, obwohl die Rechte vollumfänglich erteilt sind, also auch für sonstige Nachrichten.
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Wird wohl noch programmiert...
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ja stimmt, da kommt bei mir das:
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So, meine erste Sonstige Nachricht an das FA ist raus. Diese ist in MyDATEV | Kommunikation Finanzverwaltung auch zu sehen.
Die automatische Ablage parallel in der DokAbl. funktioniert auch. Nur der Aufruf ist wie schon erwähnt sehr versteckt.
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Ist wohl wieder Öhrli Exzess.
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Hab jetzt auch die ersten Nachrichten verschickt,
ein Krampf aber vorher die Rechte entsprechend freizuschalten... arghhh (tiefe Bissspuren im Tisch), um in die Kanzleiübersicht zu kommen.
Ein Tipp noch für Datev (falls es nicht irgendwo versteckt ist):
Bitte die Suchfunktion bei den Nachrichten noch um den Namen ergänzen.
Nur Steuer- bzw. Mandantennummer bei der Anzeige ist nicht gut, zusätzlich die Namen anzeigen ist besser.
Tapfer bleiben.
Alex Skerat


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Hallo Community,
Ihre Anregungen zum Aufruf sowie zur Suchfunktion habe ich aufgenommen.
Danke dafür 🙂
Mit freundlichen Grüßen
Jennifer Hecht
DATEV eG
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Ja, da kann ich nur beipflichten.
Ich vermisse auch die Namen der Steuerpflichtigen.
Außerdem wäre es natürlich wünschenswert, wenn man Einsprüche und Anpassungen von Steuervorauszahlungen auch über das Portal einsehen könnte.
Also SÄMTLICHE Kommunikation mit der Finanzverwaltung.
Das Sahnehäubchen wäre dann noch die Möglichkeit, direkt über das Portal selbst mit der Finanzverwaltung zu kommunizieren.
Ich denke da z. B. an kurzfristige Einsprüche von unterwegs ohne sonstige DATEV-Umgebung.
Aber alles in allem schon mal ein guter Anfang!
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Hallo Frau Hecht,
gibt es schon Kunde, ab wann die Belege gesendet werden können? Lt. Dok. 9273015 sollte dass ab 22.9.2020 funktionieren.
Wollte heute Belege an ein niedersächsisches Finanzamt schicken, aber "Computer sagt nein" 😉
Danke und frohes Schaffen.
A.Skerat


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Hallo,
wir haben inzwischen die Information von der Finanzverwaltung erhalten, dass die Schnittstelle leider erst zum (voraussichtlich) 18.11.2020 für die weiteren Bundesländer geöffnet wird.
Die Anpassungen im Dokument sind morgen online.
Viele Grüße
Jennifer Hecht
DATEV eG
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Danke für die schnelle Info.
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habe eine Sonstige Nachricht in Hessen mit neuer Adresse gesendet und oh Wunder hier in Rheinland-Pfalz einen Brief vom FA vorgefunden, der zur Feststellung bzw. Identifizierung des neuen FA dient.
Leider war nach Brief 1 mit ESt Nr das Sonstige Nachrichten Kontingent erschöpft, so dass die Umzugsmitteilung (Brief 2) mit der EÜR als Anknüpfungspunkt gesendet wurde.
Gut Ding braucht weil...
VG
G.Görtz
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@guenther schrieb:Seit der DVD 14 gibt ja die Funktion "Sonstige Nachricht an das Finanzamt" nicht mehr nur in Elster-Online, sondern auch bei DATEV.
Ich bin davon ausgegangen, dass ich diese Funktion hier finde:
Leider ist der Aufruf nur bei den kontextbezogenen Links möglich. Das ist sehr versteckt.
-> Gibt es die Möglichkeit, sich diese Funktion bei dem Punkt Digitale Kommunikation mit dem Finanzamt einblenden zu lassen?
@DATEV: Wenn nicht, bitte nachbessern. Vielen Dank.
mfg
Thomas Günther
Gibt es hierauf schon eine Antwort?
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So wie es aussieht, sind die "alten" Punkte Einspruch usw. und die neuen Funktionen verschieden gelöst.
Ich meine auch, der erstmalige Aufruf löst je Steuerart und Jahr die E-Pauschale für das Datensenden aus, bin mir da aber nicht sicher.
Ich vermisse aber auch nach wie vor den Aufruf der Sonstigen Nachrichten & Co. links.
Ich denke, eine zusätzliche Verknüpfung kann nicht so schwer zu programmieren sein, der Rest kann ja so bleiben.
Thomas Günther


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Hallo Community,
die beiden Top-Wünsche zur Belegnachreichung und Sonstigen Nachricht sind
- Aufruf und Übersicht der Sonstigen Nachricht / Belegnachreichung im DATEV-Arbeitsplatz unter "Digitale Kommunikation mit Institutionen"
- Freigabeprinzip / 4-Augen-Prinzip
analog den schon bestehenden Funktionen des Elektronischen Einspruchs und des Elektronischen Anpassungsantrags.
Wie von Ihnen bereits vermutet, unterscheidet sich die Programmierung und Datenhaltung zwischen Elektronischen Einspruch / Elektronischen Anpassungsantrag und der Sonstigen Nachricht / Belegnachreichung.
An beiden Themen sind wir aktuell dran und möchten sie voraussichtlich mit den DATEV-Programmen 15.0 (nach erfolgreicher Pilotierung) im (Spät-)Sommer freigeben.
Bzgl. E-Steuern-Pauschale:
Die Sonstige Nachricht / Belegnachreichung ist in der E-Steuern-Pauschale inkludiert. Auslöser der E-Steuern-Pauschale ist jedoch die Übermittlung der Steuererklärung, nicht die Übermittlung einer Sonstigen Nachricht / Belegnachreichung.
Mit freundlichen Grüßen
Jennifer Hecht
DATEV eG
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Hallo Frau Hecht,
vielen Dank für den Einblick in den aktuellen Entwicklungsstand.
Das hört ich für mich sehr gut an.
Freundliche Grüße
M. Klein
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Hallo Frau Hecht,
danke für die Info.
Bitte auch an die Dokumentation der Freigabe denken.
Das wird ja beim elektr. Einspruch nicht dokumentiert, was aber von Vorteil wäre.
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Hallo Frau Hecht,
außerdem wäre aus meiner Sicht sehr wichtig, dass die Kommunikation mit der Finanzverwaltung über Sonstige Nachricht nicht zwangsweise mit einer Steuererklärung verknüpft wird.
Ich habe letzte Woche tatsächlich für eine Mandantin einen Fragebogen zur Lohnsteuer unter "Umsatzsteuer-Erklärung" eingereicht, da ich weder die datenschutzrechtliche bedenklichen Wege Fax / E-Mail noch die gute alte Post für die Einreichung nutzen wollte. Für mich war nur wichtig, dass die Steuernummer passt.
UND: Es hat funktioniert! - Da ist die Finanzverwaltung flexibler als die DATEV!
Viele Grüße aus dem verschneiten Norden,
bfit
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Für mich wäre auch sehr wichtig, dass die "Sonstige Nachricht" an jedes beliebige Finanzamt in jedem beliebigen Bundesland gesendet werden kann.
Das heißt, die Vorbelegung mit Mandantenname und Steuer-ID ist in Ordnung. Das Finanzamt und die Steuernummer sollten dagegen frei abänderbar sein.
Anwendungsfälle wären z.B. Nachrichten an:
- Bewertungsstelle
- Vollstreckungsstelle
- Steuerfahnung/Strafsachen- und Bußgeldstelle
- Betriebsprüfung
- Lohnsteuerstelle
- ELSTER/ELStAM-Stelle
- Erbschaftsteuerfinanzamt
um mal einige aus dem Bauch heraus zu nennen.
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Die Kommunikation für diese Elster-Schnittstelle wird bei uns immer mehr genutzt und muss unbedingt weiter ausgebaut werden!
Wir haben das Problem, dass z.B. die vereinfachten Stundungsanträge NRW, Corona, die wir per Fax (aus Nachweisgründen) schicken, zum Teil beim Finanzamt nicht auffindbar sind oder dem Sachbearbeiter nicht vorliegen. Ich denke, Schriftverkehr per Post oder Faxe für Home-Office den Sachbearbeitern verfügbar zu machen, ist für die Finanzverwaltung ein enormer Aufwand. Daher auch die Stundungsstelle mit aufnehmen und die digitale Kommunikation unbedingt von den Leistungsprogrammen abkoppeln!
Der Punkt "Digitale Kommunikation mit Institutionen" ist ja schon vorhanden, das muss einfach mit den einzelnen Modulen aufgefächert werden, vielleicht vergleichbar mit den "Formularen" über "Mein Elster"; da gehören dann auch die Fragebögen zur Neugründung usw. rein.
Also DATEV, bitte Gas geben!
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Von der Finanzverwaltung in Baden-Württemberg gibt es ein Online-Kontaktformular das ich hier mal zu Anschauungszwecken verlinke:
https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Service/Kontaktformular/
Insbesondere die Drop-Down-Menüs "Betreff" und "Steuerart" zeigen, wieviel Luft nach oben bei den "DATEV Sonstige Nachrichten" ist.
Bei der jetzigen Lösung könnte man ebenso gut die "Nachreichung digitaler Belege" nutzen, also das Textfeld ohne Beleganhang...


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Hallo Community,
vielen Dank für Ihre weiteren Vorschläge, ich habe sie aufgenommen und glauben Sie mir, sie werden auch gehört.
Aktuell konzentrieren wir uns auf die von Ihnen mit Abstand am meisten genannten beiden Top-Wünsche zur Sonstigen Nachricht / Belegnachreichung (wie oben beschrieben) sowie die Online-Anwendung zur elektronischen Übermittlung der Fragebögen zur steuerlichen Erfassung an die Finanzverwaltung.
vgl. https://www.datev-community.de/t5/Steuern-und-Expertisen/Erfassung-Digitale-Belege-welch-ein-Unsinn/m-p/199340/highlight/true#M6646
@bfit
Die Sonstige Nachricht wird so übermittelt, wie Sie es in der Vorschau unter dem Satz "Folgende Informationen werden an die Finanzverwaltung übermittelt:" einsehen können. D.h. der Steuerbezug wird nicht aufgeführt, wenn Sie es nicht in den Text schreiben. (Warum wir uns erstmal dazu entschlossen haben die Sonstige Nachricht mit einem Bezug zur Steuererklärung auszuliefern, sehen sie unter oben verlinkten Beitrag.)
@markusklein
Uns als Softwarehersteller steht die ERiC-Schnittstelle der Finanzverwaltung für die Übermittlung der Sonstigen Nachricht / Belegnachreichung etc. zur Verfügung. Diese sieht die Steuernummer als Pflichtfeld vor. Das Datenformat muss Ziffern enthalten und dem Aufbau einer Steuernummer folgen. Damit wird leider sowohl die Möglichkeit ausgeschlossen die Steuer-ID als Ersatz zur Steuernummer zu erfassen, als auch z.B. die Angabe "Keine Steuernummer vorhanden" an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
Womöglich fragen Sie sich jetzt, warum dann das von Ihnen verlinkte Kontaktformular genau diese Möglichkeiten bietet? Wir vermuten, dass die dort erfassten Daten nicht über die ERiC-Schnittstelle übermittelt, sondern von der Finanzverwaltung Baden-Württemberg über finanzamtsinterne Software direkt weitergeleitet werden.
Oder meinten Sie schlicht die Felder zur Steuernummer und Finanzamtsnummer sollten in der Erfassungsmaske der Sonstigen Nachricht editierbar sein? Beim öffnen der Sonstigen Nachricht werden zwar die Daten aus der Steuererklärung vorbelegt, diese können jedoch manuell geändert werden. Wichtig ist dabei nur, dass die Steuernummer aus genannten Gründen ein Pflichtfeld bleibt.
Alle Felder die wir in der Erfassung als Pflichtfeld ausweisen, sind auch Pflichtfelder der ERiC-Schnittstelle der Finanzverwaltung. Würden wir diese Hinweise in der Erfassung also nicht abfangen, würden Sie spätestens bei der Übermittlung an die Finanzverwaltung eine (meist nicht sprechende) Fehlermeldung direkt vom ERiC-Modul erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Jennifer Hecht
DATEV eG
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@bfit
Die Sonstige Nachricht wird so übermittelt, wie Sie es in der Vorschau unter dem Satz "Folgende Informationen werden an die Finanzverwaltung übermittelt:" einsehen können. D.h. der Steuerbezug wird nicht aufgeführt, wenn Sie es nicht in den Text schreiben. (Warum wir uns erstmal dazu entschlossen haben die Sonstige Nachricht mit einem Bezug zur Steuererklärung auszuliefern, sehen sie unter oben verlinkten Beitrag.)
Hallo Frau Hecht,
vielen Dank für die Klarstellung. Dann kann ich die Sonstige Nachricht ja weiter so verwenden, wie in dem Fall des Fragebogens zur Lohnsteuer, da es egal ist, zu welcher Steuererklärung ich die Sonstige Nachricht aufrufe.
Viele Grüße aus dem Norden,
bfit

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Hallo,
tut sich hier eigentlich noch was mit dem Aufruf der Nachrichten an die Finanzämter?
Ich möchte Belege zur UST-VA eines Mandanten nachreichen, aber das über die ESt und dann als sonstige Nachricht finde ich doch umständlich.
Warum ist das nicht im Arbeitsplatz unter digitale Kommunikation zu finden?
oder geht das einfacher?
VG
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Moin,
ja, das geht einfacher. Im Arbeitsplatz können Sie in der Leistungsübersicht auf eine angelegte Steuererklärung des Mandanten gehen und dann über die rechte Maustaste auf "Übermittlung an Finanzverwaltung" und dann auf "Sonstige Nachricht" öffnen gehen.
Viel Erfolg.
Viele Grüße aus dem Norden,
bfit
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Hallo @guenther,
die Sonstige Nachricht ohne Steuern-Bezug soll voraussichtlich zur Neuschreibung im Zuge der Online-Programme realisiert werden. Die Umsetzung ist daher offen.
Mit freundlichen Grüßen
Jennifer Hecht
DATEV eG