Hallo zusammen,
unsere Mandantin hat den Lohn in 2020 selber gerechnet und die Buchführung auch selber erstellt. Ab 2021 haben wir das alles übernommen.
Nun benötigt ein Arbeitnehmer eine ausgefüllte Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt (Auswärtstätigkeiten).
Im Falle der Mahlzeitengestellung muss eine Aufstellung beigefügt werden mit den jeweiligen Kalendertagen und der jeweils gestellten Mahlzeit.
Beim Ausfüllen und Zusammentragen der Daten ist aufgefallen, dass der Arbeitnehmer bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten die vollen Verpflegungspauschalen erhalten hat und die Kürzung für das Frühstück vergessen wurde.
In der Buchführung wurde das Frühstück auf das Übernachtungskonto gebucht.
Welche Konsequenzen entstehen jetzt für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber?
Der Arbeitnehmer muss das Frühstück als Lohn versteuern?
Vielen Dank vorab für eure Hilfe!