Hallo liebe Community,
es ist soweit, am Mittwoch, den 29.11.2023 wird unsere neue Cloud-Anwendung DATEV EÜR Steuern freigegeben🎉.
Für alle, die jetzt nicht so recht wissen, wovon ich hier schreibe, habe ich meinen Beitrag vom Mai 2023 verlinkt.
Wenn Sie als Kanzlei einen Vertrag für ESt classic oder comfort haben, können Sie die neue Cloud-Lösung ohne weitere Kosten nutzen.
DATEV EÜR Steuern ist die erste Deklarationslösung in der Cloud und unterstützt Sie bei der Erstellung der Anlagen EÜR, AVEÜR und SZ für Einzelunternehmen ohne land- und forstwirtschaftliche Betriebe.
Im Vergleich zur (bisherigen) Anlage EÜR, die Sie weiter unverändert in den Programmen DATEV Einkommensteuer, DATEV Einkommensteuer beschränkte Steuerpflicht oder DATEV Gesonderte - und einheitliche - Feststellung erstellen können, bietet Ihnen die DATEV-Cloud-Anwendung u. a. folgende Vorteile:
Die technischen Voraussetzungen finden Sie im Dokument Starten mit DATEV EÜR Steuern (Dok.-Nr. 1028266).
Zum Durchblick, was die Rechtevergabe für DATEV EÜR Steuern angeht, habe ich folgende Empfehlung für Sie: Rechteverwaltung online: Rechte freischalten zur Nutzung von DATEV EÜR Steuern (Dok.-Nr. 1028291).
Ergänzend zu meinem Beitrag vom Mai 2023 sind alle Themen, die sich damals noch in Planung bzw. Umsetzung befunden haben, mittlerweile für Sie freigegeben.
Das bedeutet, Sie können die Auswertungen an DATEV DMS bzw. Dokumentenablage, sowie DATEV Meine Steuern senden. Außerdem wird der Gegenstandwert ermittelt und kann an die Rechnungsschreibung übergeben werden.
Sie können die Anlagen EÜR, AVEÜR und SZ sowohl aus der Cloud-Anwendung übermitteln oder zur späteren Übermittlung bereitstellen als auch aus dem entsprechenden Einkommensteuerbestand, und das Ganze ebenfalls mit einer Anbindung an Freizeichnung online.
Zusätzlich können Sie auch eine Anlage EÜR und AVEÜR für Vereine und Stiftungen erfassen und komfortabel an die Finanzverwaltung übermitteln. Dazu war bisher das Tool Ergänzende Steuerformulare notwendig.
Habe ich Sie neugierig gemacht? Probieren Sie es doch einfach selbst aus. Ich wünsche Ihnen jedenfalls viel Spaß mit unserer neuen Cloud-Anwendung DATEV EÜR Steuern😊.
Viele Grüße aus dem verschneiten Nürnberg
Silke Dürsch
DATEV eG
Update:
Bitte beachten Sie auch meinen Beitrag zum Senden an DATEV DMS bzw. Dokumentenablage.
Hallo Frau @Silke_Dürsch ,
den "echten" Vorteil gegenüber der Bearbeitung in den Steuerprogrammen habe ich noch nicht erkannt.
Gibt es einen Mehrwert oder nur einen anderen parallelen Weg zur Steuererklärung und der Übermittlung an das Finanzamt.
Grüße aus dem Rheinland
Martin Heim
Ist die Vorstufe des (neuen) Portals "Datev Steuern Online"
Bis dahin heißt es hybrid arbeiten.
Ich rechne (wieder) mit:
- geht nicht
- kommt in einer Folgeversion - Termin unklar
- haben wir nicht dran gedacht
- wird kostenpflichtig
Habe letztens mit gearbeitet.
Übertrag super
Fehlerbeschreibung super
Manuelle Steuernummer Eingabe hapert noch
Was ich nicht gefunden habe, wo man sieht, dass die EÜR übertragen wurde. Man kriegt zwar ein Übermittlungsprotokoll, aber wo kann man denn noch sehen, dass die EÜR übertragen wurde?
Im Menü auf Status klicken. Dann erscheint das Prototoll. Von dort kannst Du es z.B. in die DokOrg senden.
Oder meinst Du noch eine weitere Möglichkeit?
Ja zb bei Digitale Kommunikation mit Institutionen im Arbeitsplatz gibt es ja extra Punkte für Einsprüche, Erklärungen oder sonstiges.
Nett wäre, wenn das Ü-Protokoll automatisch in der DokOrg/DMS abgelegt wird.
@Moonshine schrieb:Ja zb bei Digitale Kommunikation mit Institutionen im Arbeitsplatz gibt es ja extra Punkte für Einsprüche, Erklärungen oder sonstiges.
na ja, eigentlich gehört das in die Übersicht "Digitale Kommunikation... / Elektronische Übermittlung"...
Da sind alle übermittelten Steuererklärungen zu finden... bis auf die Anlagen EÜR 😞
Ich hoffe, dass mit der neuen Lösung auch die einzeln übertragenen EÜRs hier zu finden sind.. Da gehört das nach meinem Verständnis hin und nicht irgendwo an einer neuen Stelle.
Gerade gestern habe ich mich darüber geärgert, dass ich die Übertragung der EÜR nicht am erwarteten Platz finden konnte...
@Silke_Dürsch schrieb:... bietet Ihnen die DATEV-Cloud-Anwendung u. a. folgende Vorteile:
- Mit einem Klick übergeben Sie neben den gebuchten Kontensalden für die Anlage EÜR gleichzeitig die Einzelinventare für die Anlage AVEÜR aus Kanzlei-Rechnungswesen an DATEV EÜR Steuern.
- Diese Einzelwerte werden dann nach Fertigstellung der Erklärung an die Finanzverwaltung übermittelt, entweder direkt aus der Cloud-Anwendung oder aus der entsprechenden Einkommensteuererklärung, ganz wie Sie mögen.
Ist das die Erfüllung eines Wunsches der Finanzverwaltung? Bisher ging das auch nur mit Summenwerten, was mir aus Beratersicht lieber ist.
@Gelöschter Nutzer schrieb:Ist das die Erfüllung eines Wunsches der Finanzverwaltung? Bisher ging das auch nur mit Summenwerten, was mir aus Beratersicht lieber ist.
Ich halte die Möglichkeit der Übermittlung von Einzelwerten durchaus für sinnvoll. Sicherlich nicht bei allen Mdt. notwendig, aber es dürfte auf jeden Fall die Nachfragen reduzieren. Und letztlich ist es auch so, dass bei Übermittlung von Einzelwerten diese Daten dem FA bekannt sind und damit es schwieriger ist (auch bei einer BP) hier etwas als "neue Tatsache" einzustufen.
Hallo Herr Heim,
wir haben immer wieder Kontakt mit Kanzleien, die bei fast jeder EÜR entweder Kontennachweise und /oder das Verzeichnis der Anlagegüter nachreichen müssen. Gerade diese Kanzleien haben uns auch in der Pilotierungsphase gespiegelt, wie sehr diese Übermittlung der Einzelwerte den Bearbeitungsprozess unterstützt. Die Erklärung muss nicht mehrfach angefasst werden und es kommen im Grunde kaum mehr Rückfragen vom Finanzamt.
Außerdem läuft die Programmverbindung aus Kanzlei-Rechnungswesen mit einem Klick in die Cloud-Anwendung.
Zusätzlich können Sie auch die Anlage EÜR für Vereine und Stiftungen erfassen und komfortabel übermitteln, was bisher über das Tool Ergänzende Steuerformulare geht.
Aber wie schon geschrieben, Sie können selbst entscheiden, ob Sie DATEV EÜR Steuern nutzen möchten oder den bisherigen Weg in die Einkommensteuer gehen möchten😉.
Viele Grüße
Silke Dürsch
DATEV eG
Hallo Community,
zum Thema "Übersicht elektronische Übermittlung" möchte ich Ihnen noch das folgende Dokument ans Herz legen:
ELSTER: Eingang der elektronisch übermittelten EÜR prüfen
Es gibt bereits eine "kleine" Online-Übersicht für DATEV EÜR Steuern, den Aufruf finden Sie im Punkt 5 des o. g. Dokuments.
Eine Online-Übersicht zur elektronischen Übermittlung, in der alle Informationen aus den Steuerprogrammen und DATEV EÜR Steuern enthalten sind, ist bereits in Planung.
Viele Grüße
Silke Dürsch
DATEV eG
Gibt es hierzu schon Hinweise?
Die Request ID ist tatsächlich leer und nicht von mir geschwärzt
Rechte vergeben
DVD 17.0 und Basis Steuern 12.22 installiert
EÜR Steuern als Leistung angelegt
Hallo tu_heggi,
falls das Problem noch bestehen sollte, dann schicken Sie bitte einen Servicekontakt an den Programmservice Einkommensteuer mit Verweis auf diesen Community-Beitrag.
Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.
Viele Grüße
Silke Dürsch
DATEV eG
Fehler wurde gefunden, man hat versucht aus 2023 Werte an EÜR Steuern zu übergeben.
Das Steuerprogramm gibts ja noch nicht.
In der Fehlermeldung steht dazu nur nichts - könnte die angepasst werden?
Hallo Frau @Silke_Dürsch ,
können Sie auch bitte noch den besten Weg nennen, wie die Übermittlung der aus dem ESt Programm verschickten Anlage EÜR schnell nachvollzogen werden kann?
Vielen Dank und Grüße
Im Einkommensteuerprogramm in der Übersicht unter Protokolle/Elektronische Datenübermittlung.
Das ist praktisch ein Klick.
@martin65 schrieb:... Das ist praktisch ein Klick.
Danke, das ist nur nicht so praktisch wie die Übersicht "Elektronische Übermittlung", wo ich auf einen Blick den Statuts der letzten 40 Übertragungen sehen kann, ohne diese alle einzeln aufrufen zu müssen...
Hallo StB_,
bevor wir hier aneinander vorbei reden noch eine kleine Rückfrage von mir:
Geht es Ihnen um die Anlage(n) EÜR, die Sie in der Einkommensteuererklärung erstellt und übermittelt haben?
Oder geht es Ihnen um die Anlage(n) EÜR, die Sie in der neuen Cloud-Anwendung EÜR Steuern erstellt haben und über "nur" die Übermittlung über die Einkommensteuererklärung anstoßen?
Wenn ich das weiß, dann kann ich sicherlich Licht ins Dunkel bringen😉.
Viele Grüße
Silke Dürsch
DATEV eG
Hallo Frau Dürsch, es geht mir um die Anlage EÜR, die ich in der Einkommensteuererklärung erstellt und gesondert übermittelt habe. In dieser Übersicht fehlen diese Übertragungen:
In dieser Übersicht kann ich übersichtlich sehen, ob es irgendwo Probleme gab.
Ich hab mal getestet....
Rewe -> EÜR Steuern ging ganz gut (halt alles irgendwie anders und neu)
EST-Programm: Ergebnis konnte ich in Anlage EÜR übernehmen.
Wie bekomm ich denn die Anlage EÜR / AVEÜR im EST Programm befüllt? Muss ich die jetzt löschen, und die Verlinkung in die Cloud nutzen? In den Ausgabeformularen stehe in der Anlage EÜR ja noch die Vorjahreswerte, die ich ja "überbügeln" wollte. Die Beschreibung im EÜR Steuern "Aktion" ist jetzt auch nicht wirklich erschöpfend.
Oder hab ich jetzt 2 Ausgabequellen: Erklärung ohne EÜR aus dem EST Programm und dann die Anlage EÜR aus der Cloud? Das wäre ja dann, nett formuliert, nur so mittelgut.
Oder hab ich komplett den falschen Ansatz?
Grüße
A. Skerat
Hallo StB_,
wenn Sie die Anlage EÜR in der Einkommensteuer erstellt haben und diese zusammen mit der ESt übermitteln, dann steht in der Übersicht Elektronische Übermittlung nur ein Eintrag für die gesamte ESt-Erklärung (an der Stelle ist es egal wie viele Anlagen EÜR in der ESt vorhanden sind).
Das heißt, die einzelnen Telenummern etc. sehen Sie nur im Protokoll zur Elektronischen Datenübermittlung bzw. wenn Sie die ELSTER-Aufträge für diesen Mandanten abfragen.
Ähnlich ist es, wenn Sie die Anlage EÜR in der ESt erstellen und nur diese (also ohne der ESt-Erklärung) an die Finanzverwaltung übermitteln.
Dann bekommen Sie in der Übersicht den Hinweis:
Das heißt, auch hier müssen Sie in das Protokoll zur Elektronischen Datenübermittlung oder ELSTER-Aufträge abfragen im Steuerprogramm.
Die bisherige Übersicht Elektronische Übermittlung gibt es leider nicht her, dass man für einen Mandanten mehrere Einträge zur gleichen Steuerart hat (gleiches Problem haben wir bei den KapSt-Anmeldungen).
Für die neue geplante Online-Übersicht ist diese Anforderung bereits auf dem Schirm.
Zur Umsetzung kann ich allerdings zum jetzigen Zeitpunkt noch keine zeitlichen Angaben machen.
Ich hoffe ich habe es verständlich erläutert und Ihre Frage richtig verstanden, ansonsten bitte einfach nochmal melden😉.
Viele Grüße
Silke Dürsch
DATEV eG
Hallo A. Skerat,
ich versuche mal die Verwirrung aufzulösen...
Wenn Sie die Cloud-Anwendung DATEV EÜR Steuern nutzen, dann werden die Anlagen EÜR, AVEÜR und SZ nicht mehr über die Einkommensteuererklärung erfasst. Das läuft alles in der Cloud-Anwendung.
In die ESt oder BESt wird "nur noch" der ermittelte Gewinn oder Verlust übernommen.
Das heißt auch, dass Sie ggf. aus dem Vorjahr stammende Anlagen EÜR & Co. aus der ESt-Erklärung löschen müssen. Dazu kommt auch ein Hinweis in der Liste Fehler und Hinweise.
Für die Übermittlung der DATEV EÜR Steuern-Bestände haben Sie jetzt zwei Möglichkeiten:
oder
Sie können also selbst entscheiden, wie Sie die Daten übermitteln möchten.
Wichtig ist:
Ein bereits über die Cloud-Anwendung übermittelter EÜR Steuern-Bestand wird bei der Übermittlung (oder Bereitstellung) aus der ESt heraus nicht mehr angeboten, weil die Daten ja dann bereits beim Finanzamt eingegangen sind.
Viele Grüße aus Nürnberg
Silke Dürsch
DATEV eG
Hallo Frau Dürsch,
danke für die Antwort. Das habe ich soweit verstanden.
Nur noch der Punkt: Erklärung an Mandant: Ich geb dem Mdt ja alle Formulare (als pdf) zum anschauen (inkl. EÜR); die muss ich dann aus beiden "Datentöpfen" zusammensammeln? Einmal aus dem EST Programm alle Formulare außer EÜR, und aus der Cloud die EÜR, korrekt?
Danke und Grüße
A. Skerat
Blöde Frage wie bekomme ich die Formulare in DMS abgelegt. Ich habe sie schon an DMS gesendet und dann kommt die Meldung
Wo genau mach ich das?
Hallo A. Skerat,
wenn Sie DATEV Freizeichnung online nutzen, um die Erklärung von Ihrem Mandanten freizeichnen zu lassen, dann können Sie das Ganze auch in einem Schritt über die ESt-Erklärung machen. Bei der Bereitstellung zur späteren Übermittlung einfach noch den Haken "mit Freizeichnung online" setzen.
Wenn Sie Ihren Mandanten die Auswertungen gedruckt oder auf einem anderen Weg zur Verfügung stellen, dann müssen Sie in der Tat in beide Programme und jeweils die PDF-Dateien ausgeben.
Viele Grüße
Silke Dürsch
DATEV eG
Hallo Eleonora,
wenn Sie in den DATEV Arbeitsplatz wechseln, dann sollte die bekannte DMS-Ablagemaske kommen.
Ansonsten bitte per Servicekontakt mit ins in Verbindung setzen 😉.
Viele Grüße
Silke Dürsch
DATEV eG
Hallo Frau Dürsch,
vielen Dank. Was ich noch nicht gefunden habe, ist ein Datum der EÜR Übermittlung in dem Reiter elektronische Übermittlung. Die Datumsfelder sind alle leer. Das Datum brauche ich aber, um die Übertragungen nach Datum sortiert angezeigt zu bekommen. Auch in den erweiterten Listeneinstellungen habe ich kein Datum dazu gefunden. Haben Sie einen Tipp, wo ich ein Datumsfeld finden könnte, mit dem alle elektronischen Übermittlungen sortiert angezeigt werden können?
Viele Danke und Grüße
Hallo Stb_,
wenn Sie die Anlage EÜR alleine (also ohne ESt-Erklärung) innerhalb der ESt übermitteln, dann bekommen Sie keine Informationen, also auch keine Datumsangaben, in der Übersicht Elektronische Übermittlung angezeigt.
Siehe dazu auch ELSTER: Elektronische Datenübermittlung nur der Anlage EÜR.
Aber für genau so einen Fall könnten Sie auch unsere neue Cloud-Anwendung DATEV EÜR Steuern nutzen. Eine separate Erstellung und Übermittlung der Anlagen EÜR, AVEÜR und SZ.
Und hier haben wir (vorerst) eine separate Übersicht über alle EÜR´s.
Da wir in diesem Fall eine Sofortübermittlung an die Finanzverwaltung haben, sehen Sie sofort, wenn die Daten beim Finanzamt eingegangen sind anhand des Transfertickets. Weitere Möglichkeiten zur Prüfung finden Sie in dem folgenden Dokument:
ELSTER: Eingang der elektronisch übermittelten EÜR prüfen
Viele Grüße
Silke Dürsch
DATEV eG