Wir richten gerade die ersten Bestände mit der Lösung für 2024 ein und haben dabei folgende Problematik:
Wenn Werbungskosten mit VSt-Abzug gebucht werden, weist das Programm wie üblich den Nettowert auf dem Konto (z.B. Erhaltungsaufwendungen) aus und bucht den USt-Anteil auf das Konto Vorsteuer. Also ganz normale Buchungslogik damit auch USt-VA etc. funktionieren.
Wir fragen uns allerdings, wie am Jahresende bei Erstellung der ESt-Erklärung der Bruttowert in die Anlage V übergeben wird? In Zeile 84 der Anlage V ist ja nur die enthaltene USt auszuweisen, die Zeile wird nicht in die Summe der Werbungskosten addiert.
Die Programmverbindung zur EStE gibt es für 2024 noch nicht, weshalb wir es nicht ausprobieren können. Wir möchten es aber vorher abklären bevor wir auf ein Problem zusteuern.
Gibt es eine besondere Buchungslogik? Gibt es dazu evtl. schon Erfahrungen für VZ 2023?
Was sagt die Datev dazu?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo benden,
eine zusammenfassende Darstellung zur Vorgehensweise bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung finden Sie im DATEV Hilfe-Center im Dokument DATEV Vermietung und Verpachtung - Darstellung bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung (Dok.-Nr. 1037400).
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG
Hallo Herr Hirsch,
danke für den Link. Ich hatte die Suche bemüht, ihn aber nicht gefunden.