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Digitale Kommunikation mit der Finanzverwaltung - Anträge

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letzte Antwort am 09.04.2021 11:49:13 von deusex
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einmalnoch
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Wie es sich so ergibt können Funktionen erst genutzt werden wenn sie gebraucht werden. Also für einen Herabsetzungsantrag den eltronischen Herabsetzungsantrag gewählt.

 

Daraus ergibt sich die Betriebsbremse Nr. 1:

 

Raus aus der Mandantenübersicht und hinein in die "Digitale Kommunikation ..." und den Antrag aufgerufen, dann die Aufforderung, den Mandanten auszuwählen. Moment, da war ich doch eben, na ja, halt moderne Doppelarbeit.

 

Mandant herausgesucht und die Daten wurden übernommen. Halt, welche?

 

Daraus ergibt sich Betriebsbremse Nr. 2:

 

In der Erfassungsmaske wird außer der Steuernummer mit Finanzamt und dem Namen nichts zum Mandat angezeigt. Zum Prüfen also die Vorschau geöffnet und festgestellt, dass hier nicht die Hauptstraßenadresse sondern verwendet eine Kommunikationsadresse. Diese kann aber aus diversen Gründen von der Hauptstraßenadresse abweichen.

 

So weiter geht es. Es heißt ja "Anpassungsantrag Vorauszahlungen", also "Einkommensteuer" und Zeitraum ausgewählt. So weit, so gut. Aber wo kann jetzt der Antrag eingegeben werden?

 

Daraus ergibt sich Betriebsbremse Nr. 3:

 

Eine standarisierte Erfassung des Antrags ist nicht vorgegeben, der Antrag muss in der Begründung formuliert werden.

 

Also unter Begründung den Antrag formuliert, Textbausteine zum Mandanten etc. sind nicht vorhanden.

 

Daruas ergibt sich Betriebsbremse Nr. 4:

 

Jeder Text muss immer wieder neu eingegeben werden. Noch nicht einmal eine Hilfe für Anrede und Grußformel sind hinterlegbar.

 

Gut, alles hübsch in der Vorschau, dann den Auftrag gesendet. Nun geht es an die Ablage im DMS und siehe da es gibt einen Link zur Ablage im DMS. Drauf geklickt und es wurden tatsächlich ein paar Daten in die Ablagemaske übernommen. Aber wo ist der Rest?

 

Daraus ergibt sich Betreibsbremse Nr. 5:

 

Es sind keine Voreinstellungen für die Ablage im DMS hinterlegbar, es muss ein Kniggeeintrag erstellt werden der aber nicht mit dem System der digitalen Kommunikation  verknüpfbar ist.

 

Insgesamt ist es keine digitale Kommunikation sondern nur der elektronische Versand eines Dokuments mit recht hohem Zeitaufwand. Mit der nun nicht als Leuchtturmprojekt zu bezeichnenden Schriftguterstellung und einem elektronischen Faxsystem ist ein einfacher Antrag innerhalb weniger Minuten beim Finanzamt. Alle benötigten Daten sind in der Vorlage sauber und richtig enthalten, der einzugebende Text wäre ohne großartige Vorarbeiten zu erfassen.

 

Und wo bleibt jetzt der zeitliche Vorteil für die Kanzlei? Wer diesen findet darf ihn gerne bei mir abgeben.

 

Falls er nicht zu finden ist sollte sich der Productowner sich einmal überlegen, was er da fertig gestellt hat.

 

Insgesamt ist dies wieder ein Punkt wo man sich als Kanzleiinhaber fragt aus welchem Grund DATEV meint der Workflow in der Kanzlei sei zu vernachlässigen wenn Funktionen in das Rechenzentrum verlagert werden. Bisher ist ein echter Nutzen oder Mehrwert nicht erkennbar. Es geht, mehr aber nicht.

 

PS.

 

Das dem Mandanten eine optisch halbwegs ansprechende Kopie zu überlassen ist, lasse ich jetzt mal unkommentiert.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
DATEV-Mitarbeiter
Steffi_Lamm
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Tag,

 

vielen Dank für Ihre Anregungen.
Wir haben den elektronischen Anpassungsantrag Vorauszahlungen als sogenanntes MVP (Minimum Viable Product) konzipiert, um eine schlanke, übersichtliche Lösung zur digitalen Kommunikation mit der Finanzverwaltung anzubieten. Als wir dieses Konzept in usability Tests mit verschiedenen Kanzleien verprobten, haben wir überwiegend Zustimmung für dieses Vorgehen erhalten. Deshalb setzen wir aktuell ausschließlich technische und gesetzliche Änderungen um.

Es gibt neben dem DATEV Arbeitsplatz noch zwei weitere Möglichkeiten, einen elektronischen Anpassungsantrag zu erstellen. Im Zuge dessen erhält man auch den Begründungstext vorbelegt:
Im Programm ESt Vorausberechnung können Sie vorab berechnen lassen, ob ein Antrag überhaupt sinnvoll ist. Erfassen Sie dafür die bisher festgesetzten Vorauszahlungen und das Quartal, bis zu dem bereits bezahlt wurde. Wenn Sie danach den elektronischen Anpassungsantrag aufrufen, werden alle bekannten Daten und der Begründungstext vorbelegt. 
Eine weitere Möglichkeit ist es den Antrag über das Programm Steuergestaltung zu erfassen. In Steuergestaltung Privat entspricht die Vorgehensweise ESt Vorausberechnung. Für betriebliche Mandanten können Sie die bereits gebuchten Daten aus Kanzlei-Rechnungswesen holen und hochrechnen lassen.
Voreinstellungen für die Ablage in DMS sind eigentlich unter „Weitere Optionen – Einstellungen öffnen“ in den kontextbezogenen Links hinterlegbar (im Wesentlichen Bereich, Ordner, Register). Ein DMS Knigge wird berücksichtigt, dann sind diese Felder ausgegraut.

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Stefanie Lamm

Service Lösung & Beratung

DATEV eG

 

 

 

metalposaunist
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@Steffi_Lamm schrieb:

Als wir dieses Konzept in usability Tests mit verschiedenen Kanzleien verprobten, haben wir überwiegend Zustimmung für dieses Vorgehen erhalten.


Das lese ich hier sehr oft und dann werden neue DATEV Produkte leider von PowerUsern aus der Community oft auseinander genommen, die das Frustlevel doch arg steigern. 

 


@Steffi_Lamm schrieb:

Es gibt neben dem DATEV Arbeitsplatz noch zwei weitere Möglichkeiten, einen elektronischen Anpassungsantrag zu erstellen. 


Und das ist das Thema Wissensmanagement & Weitergabe. Stehen Ihre Hinweise bei DATEV in der Info-DB oder in einem F1 Hilfedokument drin? Gibt es dazu ein Video, das kurz und knapp die Funktionen erläutert und im besten Falle sogar einen Königsweg vorgibt, wie DATEV es umsetzen würde, weil es schnell und einfach geht? Oder muss man sich dazu auf LEON auch erst ein Video kaufen?

 

@einmalnoch: Gut zusammengefasst 👍. Da bin ich ganz bei Dir. Zum Thema on-premise (DATEV Stammdaten) vs. Cloud (digitale Kommunikation ...): Da steht DATEV erst am Anfang z.B. alle DATEV Stammdaten aus EO auch online zu haben inkl. Synchronisation, sodass das Online Produkt aus der Quelle schöpfen kann, ohne, dass man den Umweg (?) über andere DATEV Programme erst gehen muss. Das wird uns leider noch eine ganze Weile begleiten aber vielleicht ist das auch die Chance, den Punkt DATEV Stammdaten einmal sauber und final anzugehen, da aktuell dazu immer noch 2 Taskleisten Icons existieren. 

 

Wo DATEV prinzipiell hin will, sieht man ja im Ausblick 2021. Wobei das eher Richtung 2030 geht, bis das Video Realität wird. Und mit Basisdaten online wird da auch schon was in der Richtung pilotiert. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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einmalnoch
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Sehr geehrte Frau Lamm,

 

es geht nicht darum, wie die Daten für einen Antrag gestellt werden, das ist durchaus bekannt und ich kann mit den, mit Verlaub gesagt, uralten und bedienungsunfreundlichen Programmen umgehen. Als Berufsträger habe ich auch das Wissen wie es gerechnet wird.

 

Es geht einzig und allein um die Frage wie die Ergebnisse optimal und effizient für die Kanzlei an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Optik und Bearbeitung ist suboptimal und belastet die Kanzlei mehr als die bisherigen Prozesse.

 

Nun erkläre mir einer, warum ich auf bewährte und, vor Allem, zeitoptimierte Prozesse zu Gunsten einer MVP (Minimum Viable Product) Lösung verändern soll. Weil es hip ist?

 

M. E. wurden für die usability Tests keine Kanzleien ausgewählt die ihre Prozesse im Griff haben, aber das ist meine Meinung.

 

Ein optimaler Workflow sieht in meinen Augen anders aus.

 

@metalposaunist, ich gebe Die Recht, dass es sich in den Jahren ändern könnte. Meine langjährige Erfahrung sagt mir das sich nach dem Hype wenig bewegt weil ja die Schwierigkeiten das hippe Marketing durchkreuzen. Es wird dann wieder etwas Neues gesucht und vorangetrieben. Halbfertige Funktionen die zudem nicht in den Arbeitsablauf integrierbar sind haben wir zuhauf.

 

@Steffi_Lamm, wenn DATEV MVP (Minimum Viable Product) Programme an den Markt bringt, dürfen die Anwender auch den Preis von Premium auf Discounter herabsetzen?

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bernozimmerer
Einsteiger
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Sehr geehrte Frau Lamm,

 

ich muss meinen Kollegen 100% zustimmen. Ihre Antwort zeigt, dass Sie unser Problem bzw. die Anforderungen an die Entwicklung solcher Lösungen einfach nicht verstanden haben!

metalposaunist
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@einmalnoch schrieb:

Nun erkläre mir einer, warum ich auf bewährte und, vor Allem, zeitoptimierte Prozesse zu Gunsten einer MVP (Minimum Viable Product) Lösung verändern soll. Weil es hip ist?


Nein, hip nicht aber technologisch eher auf der Höhe von 2021 als was wir bisher ggf. kennen und DATEV versucht mit solch kleinen Projekten die Brücke von on-premise vs. Cloud zu schlagen. Dass das mit einem MVP nicht zu 100% hinhaut, ist aber eigentlich von vornherein klar. Dass es ein MVP ist, dass DATEV nach und nach weiter entwickelt, weil es ein Programm der Zukunft ist, wusste ich aber auch nicht. 

 

Auf der anderen Seite: Wollen wir kein MVP, sondern ein Programm, dass von vorne bis hinten durchdacht ist inkl. Workflow, sodass man bereit ist, auch den Preis dafür zu zahlen, dauert die Entwicklung bei DATEV wohl deutlich länger, weil der Spagat bei DATEV technisch nur schwer umsetzbar ist (so scheint es mir) und dann heißt es "wieder" von uns: Warum dauert das bei DATEV alles immer so ewig und wenn es dann fertig ist, ist es technisch schon wieder überholt. Finde die Gesamtsituation ehrlich gesagt sehr schwierig. 

 

Und: Vielleicht hat DATEV mit den auserwählten Testkanzleien, die das für gut befunden haben, auch mehr kommuniziert? Also hat denen schon gesagt: mehr schaffen wir aktuell im Status Quo nicht aber wir wissen, es ist nicht fertig aber wir arbeiten da nun dran, dass es in Zukunft perfekt wird. 

 

Das hat man uns so nicht gesagt, oder? Steht das irgendwo? Nur: Hier ist was tolles neues. Oder: Sollen wir jetzt immer davon ausgehen, dass alle neuen DATEV Programme der Entwicklung unterliegen und wir hier aufschreiben, was stört, sodass DATEV das mit ins Backlog aufnehmen kann? 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@metalposaunist  schrieb:

 

Dass es ein MVP ist, dass DATEV nach und nach weiter entwickelt, weil es ein Programm der Zukunft ist, wusste ich aber auch nicht. 

Ja, das ist die Definition eines MVP, wenn ich mir die Erläuterung hierzu in Wikipedia angucke. Da wäre ja auch nichts gegen zu sagen. Im Gegenteil: Es kommt erst mal in kleiner Minimal-Ausführung und wird (auch) nach den Wünschen der Nutzer weiterentwickelt.

 

Wenn ich mir allerdings die Aussage von Frau Lamm durchlese:

 

@Steffi_Lamm  schrieb:

Deshalb setzen wir aktuell ausschließlich technische und gesetzliche Änderungen um.

 

 


klingt es eher wie: "Wir halten das Programm am laufen, um Aktualisierungen wg. Windows- oder sonstigen Updates umzusetzen und passen es an, wenn die Finanzverwaltung dies fordert."

 

Von einer Weiterentwicklung nach den Wünschen der Nutzer ist aber leider nicht die Rede.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

 

 

 

 

einmalnoch
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@metalposaunist  schrieb:

@einmalnoch schrieb:

Nun erkläre mir einer, warum ich auf bewährte und, vor Allem, zeitoptimierte Prozesse zu Gunsten einer MVP (Minimum Viable Product) Lösung verändern soll. Weil es hip ist?


Nein, hip nicht aber technologisch eher auf der Höhe von 2021 als was wir bisher ggf. kennen und DATEV versucht mit solch kleinen Projekten die Brücke von on-premise vs. Cloud zu schlagen. Dass das mit einem MVP nicht zu 100% hinhaut, ist aber eigentlich von vornherein klar. Dass es ein MVP ist, dass DATEV nach und nach weiter entwickelt, weil es ein Programm der Zukunft ist, wusste ich aber auch nicht. 


@metalposaunist, das Programm ist technologisch auf der Höhe von 2015, modern ist daran nichts. Nur weil die Finanzverwaltung die Nachdigal Schnittstelle auf ihrer Seite in Betrieb genommen hat und DATEV diese nutzt ist das zwar ein neuer Kommunikationskanal, aber nicht ein aktuell neuer Technologiestandard.

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metalposaunist
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@einmalnoch: Ich meinte das eher im Sinne von: Es ist auch eine Browseranwendung, die keine Wartung durch zu installierende Updates braucht. Browser, Webseite, fertig. Modern im Sinne von an jedem Endgerät technologisch nutzbar und ohne optische Erinnerung an die Steuerprogramme oder gar Reisekosten 😉

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Hallo Frau Lamm,

die Einschätzung von Herrn @Uwe_Lutz 

 

klingt es eher wie: "Wir halten das Programm am laufen, um Aktualisierungen wg. Windows- oder sonstigen Updates umzusetzen und passen es an, wenn die Finanzverwaltung dies fordert."

Von einer Weiterentwicklung nach den Wünschen der Nutzer ist aber leider nicht die Rede.


ist offensichtlich richtig. Die Datev hat hier auf die Schnelle und ohne Praxishintergrund etwas produziert, was wirklich wenig Sinn und keinen Spass macht. Das passt zu dem merkwürdigen Titel der Datev Abteilung "Service Lösung & Beratung" .

Es mag KollegInnen geben, die vor einem Herabsetzungsantrag ausführlich Gestaltungsprogramme aufrufen und ermitteln, ob die VZ um € 1.000 oder doch besser € 1.100 herabgesetzt werden sollen. Die meisten meiner VZ Anpassungsanträge sehen aber eher so aus: Bitte setzen Sie die VZ auf x herab, da die Einkünfte vermutlich um x geringer sein werden. Dazu kam in den letzten zehn Jahren keine Nachfrage des Finanzamtes mehr (früher ja, aber aufgrund von Effizienzüberlegungen der FV und der Sanktionierung völlig unbegründeter Anträge mit dem Steuerstrafrecht nun nicht mehr). Solche Anträge wurden früher mit einer DokOrg Wordvorlage automatisch mit den ZMSD Stammdaten bestückt  und per Datev-Fax an das Finanzamt übermittelt. Nachdem Datev die Faxlösung abgeschafft hat, erfolgte der Versand per Mail als PDF Dokument. Seit der DSGVO ist das so nicht mehr ganz zulässig. Deshalb hat die Finanzverwaltung ihren eigenen elektronische Kommunikationskanal entwickelt. Wie bei dem Fragebogen für Neugründungen etc.  hat die Datev das verschlafen und auf die Schnelle eine halbgare "Lösung" nachgeliefert. Zu  diesem Schnellschuss lesen wir nun, dass die Datev das so gelungen findet, dass "wir (gemeint sind die Datev- Experten) aktuell ausschließlich technische und gesetzliche Änderungen umsetzen".

Geht's noch?

Freundliche Grüße

Karl Schmidt

 

 



einmalnoch
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@metalposaunist  schrieb:

@einmalnoch: Ich meinte das eher im Sinne von: Es ist auch eine Browseranwendung, die keine Wartung durch zu installierende Updates braucht. Browser, Webseite, fertig. Modern im Sinne von an jedem Endgerät technologisch nutzbar und ohne optische Erinnerung an die Steuerprogramme oder gar Reisekosten 😉


@metalposaunist, der Browser ist ja nun nicht der Quell aller Inspiration. An Browseranwendungen sind schon viele verzeifelt, bestes Beispiel ist die RZ Störung heute Morgen, ist halt eine Browseranwendung😊. Weitere Beispiele gescheiterter Browseranwendungen können wunderbar nachgeliefert werden.

 

Zusammenarbeit mit Mandanten über Browseranwendungen gerne wenn für beide Seiten ein Nutzen erkennbar ist. In dieser Anwendung ist kein Effizienzgewinn für die Kanzlei zu erkennen und nur darum geht es. Nur Abladen, Machen und es darf nichts kosten ist nicht der richtige Weg. Die Gehälter der Mitarbeiter müssen auch gezahlt werden. Oder macht das dann die Cloud mittels Crowdfunding?

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@einmalnoch schrieb:

Weitere Beispiele gescheiterter Browseranwendungen können wunderbar nachgeliefert werden.


Gegenbeispiel: beA. Wenn erst alle RA ein Update einspielen müssen, damit beA wieder funktioniert und so im Fall von DATEV 40.000 Genossen aktiv werden müssten, damit's überhaupt erst wieder läuft - so ändert das DATEV zentral auf Webservern / der Programmierung und alle 40.000 Genossen nutzen die Änderung sofort. Finde Cloud schon toll! Exchange online beim Exchange on-premise Hack war auch nicht betroffen 😉

 

Aber ja, eine Kosten-Nutzung-Rechnung muss bei allem im Leben schon passen. Bei Konsumgütern ist es dann das Preis-Leistungsverhältnis, was passen muss. Und bevor man sich ein neues Produkt kauft, prüft man ja auch erst anhand on Rezensionen, ob das Produkt denn so gut ist, wie es der Hersteller bewirbt. Das geht bei DATEV nur bedingt. 

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Und wenn 40.000 nicht arbeiten können weil ein Update schief geht ist in Ordnung?

 

Pünktlich zum 10. fällt im RZ irgend etwas aus. Es stehen alle Räder still, wenn DATEV es will.

 

Bei on premise seht eine Kanzlei, ärgerlich genug für die Kanzlei, aber der große Rest kann arbeiten.

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@einmalnoch schrieb:

aber der große Rest kann arbeiten.


Wer konnte denn gerade arbeiten? Ohne DATEV RZ steht heute schon eigentlich fast alles still. Ohne RZ: keine Anzeige von Belegen, kein LODAS, keine Abrechnung, kein DUO, kein Führen der Kasse, kein Upload von Belegen, kein Senden der UStVA, ... tbc

 

@einmalnoch: Streng genommen: Hast Du also einen 2. Internetzugang bei Euch im Standby? Via LTE? Oder gar eine SDSL, weil die ebenfalls wie DATEVasp eine Verfügbarkeit garantiert? Eine 2. USV im Standby, falls die 1. doch einmal ausfällt, auch wenn diese alles OK meldet?  

 


@einmalnoch schrieb:

Und wenn 40.000 nicht arbeiten können weil ein Update schief geht ist in Ordnung?


Und wenn am zentralen Server ein Update schief geht und 40.000 Clients sich nicht mehr verbinden können? Auch nicht anders. 

 

Sorry aber wie man das dreht und wendet - am Ende ist es vollkommen egal. Das sind Abhängigkeiten: A kann ohne B nicht und B ohne A nicht. Da kommt man auf keinen grünen Zweig und es gibt auch keinen Königsweg. In Sachen IT-Sicherheit, dem Thema des aktuellen Jahrzehnts in meinen Augen, ist es aber besser auf Cloud Lösungen zu setzen. Wie ich an unserem MDM sehe: Es gibt immer ein paar User, die sich nicht um Apple Updates scheren und iOS 13.5 bis heute zum Einsatz kommt. Das geht mal gar nicht! Und ja, das ist möglich, wenn man das iPad ohne WLAN nutzt oder es zu Hause nicht verbindet oder es einfach x Monate ausgeschaltet ist, oder, oder, oder ...

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deusex
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1. Mandant anwählen

2. Digitale Kommunikation im DAP auswählen

3. Anpassungsantrag anlegen

4. Eingabe der ersten Buchstaben des Namens - auswählen

5. Steuer und Zeitraum wählen

6. Zweizeiler zur Anpassung - ggf. BWA anhängen

7. Senden

 

Stimme zu, könnte charmanter sein, aber lässt meinen Blutdruck nicht steigen.

 

Abhilfe:

 

Die Funktion "Anpassungsanträge erstellen", wie auch den Rest der digitalen Kommunikation, mit ins Kontextmenü der Leistung Steuern beim markierten Mandaten mit aufnehmen.

 

Fällt mir grade auf, dass ich die letzten Anpassungsanträge über "sonstige Nachrichten" gestellt habe......

Betreff:

Text:

Ggf. Anlage 

Weg damit.

1 Minute 😉

 

Lag auch daran, dass ich für 2020 eine rückwirkende Herabsetzung beantragen wollte, aber 2021 unberührt bleiben sollte und das ging bei den Vorgaben "Anpassungsantrag" m.W. nicht ohne dies im Text auszuführen. So blieb ich den "sonstigen Nachrichten" hängen.

 

Retrospektiv betrachtet, ist das Modul "Elektronische Anpassungsanträge" am Ende (und) überflüssig. Für mich jedenfalls.

 

 

 

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letzte Antwort am 09.04.2021 11:49:13 von deusex
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