Sachverhalt:
Mandant hat 2022 geheiratet. Ehegatte hat Riestervertrag.
Kann ich die E-Steuerdaten für die Vorjahreseinkünfte des Ehegatten in der Anlag AV abfragen, ohne für das Vorjahr für den Ehegatten im Vorjahr ein Mandat anzulegen und eine ESt-Erklärung aufzumachen?
Über die Steuerkontoabfrage kann ich die VASt Daten des Vorjahres nicht mit abfragen.
Siehe hier. Ist unter den Punkten 4 und 5 alles beschrieben.
Danke.
D.h. es funktioniert leider nicht ohne den Ehegatten als Mandat im Vorjahr anzulegen. Schade. Dann muss ich den Mandanten wieder anschreiben.