Im Steuerkonto werden diese (richtigen) Daten angezeigt:
Nach der Übernahme in das ESt Programm sieht das so aus:
Warum sollte die Erstattung für 2020 in 2022 als Sonderausgaben berücksichtigt werden? Auf der LSt Bescheinigung steht ein höherer einbehaltener KiSt Betrag. Da hat das Programm wohl selbstständig so etwas wie einen Erstattungsüberhang angenommen.
Bitte korrigieren.
Kann es sein, dass es sich bei der Erstattung für 2020 im Jahr 2022 in Höhe von 56,22 EUR und den Vorauszahlungen in Höhe von 56,00 EUR nur zufällig um ähnliche Beträge handelt?
Ich vermute, dass es sich bei den Vorauszahlungen um die Werte der EStE 2019 handelt und diese - mangels neuer Werte für 2020 - nicht überschrieben (und auch nicht gelöscht) wurden?
Danke für`s Überlegen .. aber leider sind das die aktuell für 2020 abgeholten Werte (gelbe Markierung für VaSt Daten ist auch noch vorhanden). Für 2020 sind keine VZ geleistet worden, der in 2022 erstattete Wert ist auch negativ ausgewiesen und hätte dann sowieso unter erstattete KiSt ausgewiesen werden müssen.
Hallo StB_,
Sie haben Recht:
Die in 2022 erstatteten 56 EUR dürfen in VZ 2020 nicht im Rahmen der Sonderausgaben berücksichtigt werden.
Bei der Übernahme muss der Betrag in das Feld „Kirchensteuer-Vorauszahlung, die nicht als Sonderausgabe im Veranlagungszeitraum 2020 zu berücksichtigen ist“ übernommen werden.
Die Korrektur erfolgt mit der Programmversion, die voraussichtlich zum 23.02.2023 bereitstehen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG
@Stephan_Hirsch schrieb:
Bei der Übernahme muss der Betrag in das Feld „Kirchensteuer-Vorauszahlung, die nicht als Sonderausgabe im Veranlagungszeitraum 2020 zu berücksichtigen ist“ übernommen werden.
Ich kann mich täuschen, aber werden Vorauszahlungen im Abfrageergebnis nicht immer auch als solche gekennzeichnet?
Beim Text "Erstattung" würde ich mutmaßen, dass es im Steuerbescheid 2020 vom 05.12.2022 zu einer Kirchensteuererstattung in Höhe von 56,22 EUR gekommen ist?
In diesem Fall hätten die 56,22 EUR überhaupt nichts bei den Vorauszahlungen "verloren" und zwar unabhängig davon, ob diese (Vorauszahlung) als Sonderausgabe zu berücksichtigen ist oder nicht …
Über das konkrete Beispiel hinaus würde mich interessieren, ob alte Werte immer gelöscht werden, wenn es keine neuen Werte zum Überschreiben gibt?
Ich würde mich über ein, zwei Anmerkungen von Ihnen @Stephan_Hirsch zu meinem obigen Beitrag freuen - vielen Dank!
Hallo jejo,
bitte entschuldigen Sie die späte Reaktion.
Auf Ihre erste Frage kann ich bereits antworten:
Bei der Abfrage der E-Steuerdaten werden neben den Daten zur vorausgefüllten Steuererklärung auch die Daten aus dem Steuerkonto abgefragt. Wenn im Steuerkonto in späteren VZ geleistete Zahlungen / erhaltene Erstattungen vorhanden sind, werden diese Beträge bei einer Übernahme der E-Steuerdaten - wie „normale“ Vorauszahlungen - auf die Registerkarte „Steuervorauszahlungen“ übernommen.
Das bedeutet:
Wenn die Übernahme einer aktuellen E-Steuerdaten-Abfrage nach Bescheiderstellung durchgeführt wird, werden auch die geleisteten Nachzahlungen / Erstattungen aus dem zuvor ergangenen Bescheid in den Datenbestand übernommen. Ohne diese Daten würde die aktuelle Berechnung im Abrechnungsteil eine falsches ausstehendes Nachzahlung-/Erstattungsergebnis ausweisen: Denn es wurden ja bereits Zahlungen / Erstattungen für den (wieder) in Bearbeitung befindlichen Veranlagungszeitraum geleistet.
Zu Ihrer zweiten Frage (Löschen von alten Werten) warte ich – insb. für den Bereich der KiSt-Zahlungen - noch auf eine (interne) Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG
Hallo Herr Hirsch,
danke, das ist grundsätzlich richtig und verständlich. Ich kann mir aber vorstellen, dass es bei Schätzungsfällen manchmal zur Verwirrung führen kann, wenn die Abfrage für die Erklärung erst nach der Schätzung und darauf folgender Zahlung/Erstattung erfolgt. Werden nachträgliche Zahlungen in der Berechnungsliste gesondert von laufenden Vorauszahlungen ausgewiesen?
Hallo StB_,
nein, ein gesonderter Ausweis erfolgt derzeit nicht.
Im Abrechnungsteil der Berechnungsliste werden die auf der Registerkarte Steuervorauszahlungen erfassten Beträge mit der „festen“ Bezeichnung „- Vorauszahlungen/bisherige Festsetzung“ ausgewiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG
Hallo Jejo,
jetzt auch die Antwort zu Ihrer zweiten Frage (Löschen von alten Werten):
Wenn bei der Abfrage der Daten zur vorausgefüllten Steuererklärung zu einzelnen Feldern keine Beträge geliefert werden, werden dort vorhandenen Beträge gelöscht, wenn diese im aktuellen Veranlagungszeitraum nicht als „geändert“ gekennzeichnet sind.
"Geändert" heißt in diesem Zusammenhang:
Im aktuellen Veranlagungszeitraum erfasst oder überschrieben oder über die Funktion „Wert als geändert kennzeichnen“ (Strg + M) als Wert auch für den aktuellen Veranlagungszeitraum „akzeptiert“.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG
Besten Dank für die Aufklärung @Stephan_Hirsch ! Sie machen hier in der Community einen richtig tollen Job 👍
Bezüglich der Erstattung als "Vorauszahlung" war meine Leitung lang, aber nach diesem Hinweis ...
@Stephan_Hirsch schrieb:
(...) für den (wieder) in Bearbeitung befindlichen Veranlagungszeitraum (...)
ist dann auch bei mir der Groschen (endlich) gefallen 😉