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Erstattungs- und Nachzahlungszinsen, Störung/Fehlermeldung im DATEV ESt Programm

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letzte Antwort am 25.10.2024 08:00:26 von xyzmic
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xyzmic
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Auf der heutigen ESt Fortbildung der Steuerberaterkammer, wurde ich daraufhin gewiesen, dass die Erstattungs- und Nachzahlungszinsen korrekt erklärt werden müssen.

 

Somit kann dies bei dem gleichen Sachverhalt zu negativen Kapitalvermögen = Verminderung von ursprünglichen  Erstattungszinsen im Folgejahr führen somit zu "Nachzahlungszinsen" gem. § 11 EStG. Diese müssen laut Dozentin vom Finanzministerium BW als negative Erstattungszinsen in Zeile 26 mit einem Minus erfasst werden!

 

DATEV lässt allerdings eine Übermittlung an das FA mit "negativen Erstattungszinsen" nicht zu, siehe Fehlermeldung aus ESt 2022:

 

xyzmic_0-1706699959195.png

 

Siehe Formular von DATEV aus ESt 2022:

 

 

xyzmic_1-1706699995315.png

 

DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo xyzmic,

 

die fehlende Möglichkeit der elektronischen Datenübermittlung von negativen Erstattungszinsen liegt am ELSTER-Modul der Finanzverwaltung. Das ELSTER-Modul lässt die elektronische Datenübermittlung von negativen Erstattungszinsen mit folgender Meldung nicht zu:

 

Fehler (KAP[1]/KapErt_kein_inl_StAbz[1]/E1902001[1]):
Feld '$/KAP[1]/KapErt_kein_inl_StAbz[1]/E1902001[1]$': Unzulässiges Vorzeichen. Geldbeträge müssen ohne Vorzeichen eingetragen werden. (Prüfen Sie die Eingaben im Bereich der Vordruckzeile 26 ff.)

 

Sie finden diese technische Einschränkung der Finanzverwaltung auch im Dokument Keine elektronische Datenübermittlung wegen Einschränkungen im enthaltenen ELSTER-Modul der Finanzverwaltung (Dok.-Nr. 9297026) und dort im Abschnitt „Anlage KAP (inkl. KAP-BET, KAP-INV)“.

 

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

in ELSTER gibt es dazu folgenden Hinweis:

 

Uwe_Lutz_0-1706706419056.png

 

Vielleicht kann DATEV das ja noch mal prüfen und als Hinweis in das ESt-Programm mit aufnehmen.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

 

DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Moin Herr Lutz,

 

nehme ich gerne mal mit.


Vielen Dank für den Hinweis.

 

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATDEV eG

xyzmic
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Vielen Dank für Ihre sehr schnelle Rückmeldung, gebe das direkt an das Finanzministerium Baden-Württemberg weiter.

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xyzmic
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Vielen Dank für die sehr schnelle Rückmeldung und Info aus ELSTER.

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xyzmic
Erfahrener
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@Stephan_Hirsch @Uwe_Lutz 

 

Hier die Rückmeldung vom Finanzministerium Baden-Württemberg:

 

"Auch nach meiner internen Abstimmung ist die Eintragung der negativen Einnahmen (zurückgezahlte Erstattungszinsen) in der Zeile 22 der Anlage KAP vorzunehmen, das entspricht auch dem Hinweis im ELSTER-Portal. Ganz herzlichen Dank für Ihre zeitnahe Recherche. "

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xyzmic
Erfahrener
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@Uwe_Lutz 

 

Können Sie bitte das Formular aus ELSTER hier reinschicken, weil die Zeile 22 nicht funktioniert.

Es rechnet bei DATEV dann einen Betrag von 500 € dazu um 500 € als Verlust abzuziehen = 0 €.

 

Das Ziel muss aber sein = - 500 €

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo xyzmic,

 

die Zeile 22 im amtlichen Formular Anlage KAP unterstellt, dass der Betrag bereits in den Zeilen 18/19 enthalten ist:

 

„In den Zeilen 18 und 19 enthaltene Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien“

 

Sie müssen den Wert daher zweimal erfassen:

Einmal als ‘-500 EUR‘ in Zeile 18 („Inländische Kapitalerträge“) und einmal als '500 EUR‘ in Zeile 22 („In den Zeilen 18 und 19 enthaltene Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien“).

 

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Hirsch

DATEV eG

xyzmic
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Habe die Anlage KAP aus ELSTER 2023 hochgeladen und die richtigen Stellen markiert.

 

Bei den Eintragungen sollte immer eine zusätzliche Nachricht an das FA übermittelt werden.

Empfehle dies digital über die Belegnachreichung zu tun. Das FA hat somit alle Unterlagen in der eAkte gespeichert, auch für Folgejahre oder evtl. Korrekturen bei Änderungen der Grundlagenbescheide.

Interceptor
Aufsteiger
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Ich hänge mich mal hier in die Reihe ein.

 

Folgender Fall Anlage KAP 2022 (ohne Inl. Steuerabzug aus ausl. Quellen)

18.000 Euro Gewinne aus Aktien (Zeile 20)

72.000 Euro Gewinne aus Termingeschäften (Zeile 21)

150.000 Euro Verluste aus Aktien (Zeile 23)

-60.000 Euro Verlust (Zeile 19)

 

Schnipsel.PNG

 

EST 2022 Fehler.PNG

 

Wo liegt der Fehler? Wenn ich in Zeile 22 den Betrag 60.000 eintrage ist der Fehler weg. In die Zeile 22 gehört der Betrag aber nicht rein, da es sich in der Summe um Aktienverluste handelt.

 

mfg

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Interceptor,

 

Sie haben Recht - wenn ausschließlich die dargestellten Daten erfasst sind, darf die Meldung nicht ausgegeben werden.

 

Bitte prüfen Sie, ob Sie ggf. einem weiteren Eintrag zu den Zeilen 18-23 in der Kapitaleinkünfte Detailerfassung erfasst haben.

 

Ggf. einfach dadurch, dass Sie über den Ordner Ausgabeformulare die Anlage KAP aufrufen und dort nachsehen, ob in den Zeilen 18-23 andere als die aufgeführten Werte angezeigt werden.

 

Das ELSTER-Modul der Finanzverwaltung - und damit auch das Programm DATEV Einkommensteuer - prüfen vor der elektronischen Datenübermittlung die in die Zeilen 18-23 enthaltenen Summen:
Kommt es dort zu „unstimmigen“ Werten, gibt das Programm DATEV Einkommensteuer den erwähnten Fehler zur Kapitaleinkünfte Detailerfassung aus - unabhängig davon, in welchem oder welchen der erfassten Einträge „unstimmige“ Werte erfasst sind.

 

Bei Bedarf wenden Sie sich zur weiteren Prüfung an den Programmservice Steuern – z. B. durch Buchen eines Termins über www.terminland.de/steuern zum Produkt Einkommensteuer.

 

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

Interceptor
Aufsteiger
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Herzlichen Dank für den Denkanstoß @Stephan_Hirsch 

 

Der Fehler saß zwischen Stuhl und Tastatur. Es war tatsächlich ein Tippfehler in einem anderen Datensatz zu den Zeilen 19 bis 23 der Anlage KAP.

 

mfg

xyzmic
Erfahrener
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Das kann ja auch mal vorkommen, falls der Kaffee zu schwach war 😉

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KM8880
Beginner
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Hallo Herr Hirsch,

 

als Ergebnis bekommt nach der Eintragung aber noch immer nur einen vortragsfähigen Verlust bei den Einkünfte aus KSO ermittelt. Es erfolgt kein Abzug als negative Einkünfte im Jahr der Rückzahlung.

 

Das kann doch so nicht korrekt bzw. gewollt sein, oder liege ich da völlig falsch?... 😉

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@KM8880  schrieb:

 

 

Das kann doch so nicht korrekt bzw. gewollt sein


Aber § 20 Absatz 6 Satz 1 EStG will es doch genau so, oder was meinen Sie?

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xyzmic
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Falls ein FA die Nachzahlungszinsen streicht, empfehle ich folgenden AO-Tipp

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir bitten Sie um einen kurzen Rückruf, weil wir telefonisch nicht mehr bei Ihnen durchkommen.

 

Nach Fortbildung vom Finanzministerium BW sind Nachzahlungszinsen und Erstattungszinsen verrechenbar.

Diese Info sei wohl an alle FA versendet worden.

 

Alle anderen FA haben dies problemlos akzeptiert und somit auch einen ggf. Verlustfeststellungsbescheid erlassen.

 

Anbei der Link zur öffentlichen DATEV Community mit Rückmeldung aus dem FM BW:

Gelöst: Erstattungs- und Nachzahlungszinsen, Störung/Fehle... - DATEV-Community - 398380

„…die Zeile 22 im amtlichen Formular Anlage KAP unterstellt, dass der Betrag bereits in den Zeilen 18/19 enthalten ist:

 

„In den Zeilen 18 und 19 enthaltene Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien“

 

Sie müssen den Wert daher zweimal erfassen:

Einmal als ‘-500 EUR‘ in Zeile 18 („Inländische Kapitalerträge“) und einmal als '500 EUR‘ in Zeile 22 („In den Zeilen 18 und 19 enthaltene Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien“).

 

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Hirsch

DATEV eG

 

Wir bitten daher um Schlichte Änderung und Berücksichtigung der Nachzahlungszinsen wie von uns erklärt wurde.

 

 

Für Ihre Bemühungen besten Dank.

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letzte Antwort am 25.10.2024 08:00:26 von xyzmic
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