Hallo zusammen,
ich erstelle gerade die Einkommensteuererklärung 2023 eines Mandanten, welcher im Juli 2023 (d.h. mit Wirkung ab August 2023 hinsichtlich Kirchensteuerpflicht) aus der Kirche ausgetreten ist. Im September 2023 erfolgte eine Ausschüttung an diesen Mandanten, bei der keine Kirchensteuer mehr einbehalten wurde, da zum Zeitpunkt des Zuflusses keine Kirchensteuerpflicht mehr bestand. Soweit so gut.
In der Einkommensteuererklärung 2023 wird nun aber die Kirchensteuer anteilig nachberechnet, obwohl der Haken in Zeile 6 der Anlage KAP "Erklärung zur Kirchensteuerpflicht" nicht gesetzt ist. Woran kann das liegen bzw. wie kann ich die Nachberechnung der Kirchensteuer unterdrücken?
Eigentlich sollten die Ausschüttungen nach Austritt aus der Kirche ja tatsächlich nicht mehr der Kirchensteuer unterliegen.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Haben Sie in den im Mantelbogen angegeben das unterjährig aus der Kirche ausgetreten wurde ?
beim Anclicken des grünen Buttons öffnet sich ein Menü mit Daten zum Kirchenaustritt.
Könnte mir vorstellen das das ihr Problem löst.
Kirchensteuer wird auch zeitanteilig fällig, wenn die Ausschüttung nach Kirchenaustritt erfolgt - BFH, Urteil vom 15.10.1997, I R 33/97.
mfg
Prinzipiell stimme ich dir da zu, das Programm hat die KiSt-Nachzahlung auch nur zeitanteilig berechnet.
Mein "Fehler" war in dem Fall die Anlage KAP überhaupt anzugeben, in dem Fall muss die KiSt nämlich nachberechnet werden.
Wenn die KiSt zum Zeitpunkt der Ausschüttung mangels Kirchenzugehörigkeit nicht mehr einbehalten werden musste und auch in der ESt keine Günstigerprüfung oder Überprüfung des Steuer-Einbehaltes auf Kapitalerträge mehr beantragt wird (d.h. Anlage KAP wird hinfällig), wird die KiSt allerdings auch nicht mehr nacherhoben.
In meinem Fall kann der Mandant zwar den Sparer-Pauschbetrag dadurch nicht in voller Höhe in Anspruch nehmen, das ist aber immer noch besser als die KiSt-Nachzahlung.
Dazu gibt es auch ein Urteil des Finanzgerichts Köln v. 25.02.2016 (11-K-1650/12)
Ich zitiere mal aus ihrem Urteil:
Für den Fall, dass der Kirchensteuerabzug bei bestehender oder zeitanteiliger Kirchenmitgliedschaft nicht durch die Bank erfolgt sei, bestehe die grundsätzliche Verpflichtung, dem Finanzamt die Kapitalerträge über die Anlage KAP zu melden (§ 51 a Abs. 2 b und Abs. 2 d EStG)
Das war auch sofort mein Gedanke - ihr Mandant unterschreibt doch in der Est Erklärung das er alle für die Steuerfestsetzung notwendigen Informationen korrekt erklärt hat. Daher einfach die nicht erhobene Kist weglassen erfüllt aus meiner Sicht zumindest eine leichtfertige Steuerverkürzung und Sie haben da Sie die Erklärung erstellt haben Beihilfe geleistet. Daher kann ich hier nur sagen Finger weg. Nicht immer nur auf das günstigste Ergebnis schauen.
Kennt die Kirche den Tatbestand der Steuerhinterziehung ? oder nur den Umstand der Vergebung !?!
Nur es einmal aus dem abgaberechtlichen Blickwinkel zu betrachten ... was ich moralisch davon halt ist was anderes.
Da bin ich voll bei @bodensee
mfg
Nun ja die Kirche - abgesehen von Bayern- veranlagt die Kirchensteuer ja nicht sondern unsere Finanzämter. Dafür erhalten die Finanzverwaltung ja auch wenn ich es richtig im Kopf habe 50% der Kirchensteuer für die Verwaltung, Betreibung usw.
Daher sehe ich das als Nebenleistung zur Einkommensteuer.
@bodensee schrieb:Dafür erhalten die Finanzverwaltung ja auch wenn ich es richtig im Kopf habe 50% der Kirchensteuer für die Verwaltung, Betreibung usw.
50% wäre aber doch ziemlich üppig 🙂 tatsächlich sind es nur 2 bis 4%
Ach wie schön relativ doch Zahlen sind.
Also Bsp. hier in Ba- Wü beträgt die Kist 8% der Einkommensteuer , davon bekommt das Land Ba-Wü 2-4% ab.
Ich hatte die 4% im Kopf. Daher 4% von 8% sind 50% des Kirchensteueraufkommens.
Bei 2% sind dann "nur" 25%.
Und zu üppig, ich möchte nicht wissen wieviel Personalressourcen für diese Zusatzsteuer in der Tat benötigt werden, aber ich fürchte da geht eine ganze Menge an Personalkosten drauf +++++ daher müsste man sich die Kosten/ Nutzen rechnung mal ansehen.
Schönen Freitag noch.
ähm 🤔
2% bis 4 % des Steueraufkommens (in Euro).
Bei einem Steueraufkommen von 100 Euro = 2 Euro bis 4 Euro.
EDIT
Hier ein Beispiel : https://www.kirchenfinanzen.de/statistik/kirchensteuer.html
Kirchensteueraufkommen 2017: 5.671 Mio Euro
davon bekommt der Staat rd. 180 Mio Euro.
mfg
Alles zurückgenommen. Sie haben Recht ich war auf dem völlig falschen Dampfer.
Hab's grad recherchiert. In 2022 haben die Kirchen 13 Mrd. Kirchensteuer eingenommen davon bekam D als Hebegebühr 400 Mio ca 3% ab.
Da hat mich welcher Gaul auch immer geritten.