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Mitwirkungsangaben in Steuererklärungen ab 2021

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letzte Antwort am 16.07.2021 09:26:49 von p4ge
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einmalnoch
Experte
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In einer UStE für 2021 taucht dieser

 

Fehler / Beratermitwirkung

Die Straße und Hausnummer des Mitwirkenden   ist in den Beraterstammdaten nicht erfasst. Die elektronische Datenübermittlung und der Druck des Freizeichnungsdokuments sind nicht möglich. Ergänzen Sie die Eingabe.

 

Fehler auf. Sind Postfachadressen nicht mehr zulässig? Wird DATEV in der Schnittstellenvorgabe vor vollendete Tatsachen gestellt?

 

Und warum teilt DATEV das den Anwendern, die in den Beraterstammdaten eine Postfachadresse haben, dies nicht mit?

 

Ist es das Ziel den Berufsstand in der täglichen Arbeit zu behindern?

 

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
DATEV-Mitarbeiter
Ute_Höpfner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

vielen Dank für Ihren Hinweis.

 

Tatsächlich kann aktuell für die Elektronische Datenübermittlung der UStE 2021 bei den Beraterstammdaten nur die Straßenadresse verwendet werden.

Wir prüfen, wann auch die Postfachadresse wieder verwendet werden kann und informieren an dieser Stelle darüber.

 

Ein Dokument für das DATEV Hilfe-Center ist in Vorbereitung.

 

Mit freundlichem Gruß

Ute Höpfner

DATEV eG

 

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DATEV-Mitarbeiter
Ute_Höpfner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

damit die Postfachadresse der Beraterstammdaten für die Mitwirkung an der UStE 2021 verwendet werden kann, ist eine neue Version des Programms UStE 2021 erforderlich. Diese ist für Ende Dezember 2021 geplant.

 

Bis dahin ist die Straßenadresse der Beraterstammdaten zu verwenden. 

 

Das angekündigte Dokument  ist seit heute im DATEV Hilfe-Center.

 

Mit freundlichem Gruß

Ute Höpfner

DATEV eG

 

 

 

 

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p4ge
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Kann es sein, dass dieser Fehler jetzt auch in ESt VZ 2020 auftaucht?

Beraterstammdaten (Straßenadresse) sind nicht verändert worden, aber ein übernommenes Mandat kann nicht abgeschickt werden, da hier ein Fehler vorliegt.

--------

Sorry Fehler lag beim Anwender. Behoben.

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DATEV-Mitarbeiter
Ute_Höpfner
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Morgen,

 

bei einem übernommenen Mandat könnte es an der Beraternummer liegen.

 

Prüfen Sie bitte, unter welcher Beraternummer der Fall angelegt ist. Und genau diese Beraternummer muss in den Beraterstammdaten auch vorhanden und vollständig ausgefüllt sein.

 

Hinweis:

Wenn es sich dabei um eine kanzleifremde Beraternummer handelt, muss der Bestand vor der Übermittlung an die Finanzverwaltung noch auf die Kanzlei-Beraternummer übertragen werden. Informationen zum Vorgehen beim Übertrag finden Sie  hier. 

 

Mit freundlichem Gruß

Ute Höpfner

DATEV eG

p4ge
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Ja war übernommenes Mandat.
Und die gleichen Zahlen der Beraternummer nur anders angeordnet.
Hätte mir auffallen müssen, ist es aber nicht.

Falls jemand an dieser Stelle ist. Frau Höpfer hat den perfekten Link gesetzt. WE gerettet. Danke

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letzte Antwort am 16.07.2021 09:26:49 von p4ge
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