In einer UStE für 2021 taucht dieser
Fehler / Beratermitwirkung
Die Straße und Hausnummer des Mitwirkenden ist in den Beraterstammdaten nicht erfasst. Die elektronische Datenübermittlung und der Druck des Freizeichnungsdokuments sind nicht möglich. Ergänzen Sie die Eingabe.
Fehler auf. Sind Postfachadressen nicht mehr zulässig? Wird DATEV in der Schnittstellenvorgabe vor vollendete Tatsachen gestellt?
Und warum teilt DATEV das den Anwendern, die in den Beraterstammdaten eine Postfachadresse haben, dies nicht mit?
Ist es das Ziel den Berufsstand in der täglichen Arbeit zu behindern?
Hallo,
vielen Dank für Ihren Hinweis.
Tatsächlich kann aktuell für die Elektronische Datenübermittlung der UStE 2021 bei den Beraterstammdaten nur die Straßenadresse verwendet werden.
Wir prüfen, wann auch die Postfachadresse wieder verwendet werden kann und informieren an dieser Stelle darüber.
Ein Dokument für das DATEV Hilfe-Center ist in Vorbereitung.
Mit freundlichem Gruß
Ute Höpfner
DATEV eG
Hallo,
damit die Postfachadresse der Beraterstammdaten für die Mitwirkung an der UStE 2021 verwendet werden kann, ist eine neue Version des Programms UStE 2021 erforderlich. Diese ist für Ende Dezember 2021 geplant.
Bis dahin ist die Straßenadresse der Beraterstammdaten zu verwenden.
Das angekündigte Dokument ist seit heute im DATEV Hilfe-Center.
Mit freundlichem Gruß
Ute Höpfner
DATEV eG
Kann es sein, dass dieser Fehler jetzt auch in ESt VZ 2020 auftaucht?
Beraterstammdaten (Straßenadresse) sind nicht verändert worden, aber ein übernommenes Mandat kann nicht abgeschickt werden, da hier ein Fehler vorliegt.
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Sorry Fehler lag beim Anwender. Behoben.
Guten Morgen,
bei einem übernommenen Mandat könnte es an der Beraternummer liegen.
Prüfen Sie bitte, unter welcher Beraternummer der Fall angelegt ist. Und genau diese Beraternummer muss in den Beraterstammdaten auch vorhanden und vollständig ausgefüllt sein.
Hinweis:
Wenn es sich dabei um eine kanzleifremde Beraternummer handelt, muss der Bestand vor der Übermittlung an die Finanzverwaltung noch auf die Kanzlei-Beraternummer übertragen werden. Informationen zum Vorgehen beim Übertrag finden Sie hier.
Mit freundlichem Gruß
Ute Höpfner
DATEV eG
Ja war übernommenes Mandat.
Und die gleichen Zahlen der Beraternummer nur anders angeordnet.
Hätte mir auffallen müssen, ist es aber nicht.
Falls jemand an dieser Stelle ist. Frau Höpfer hat den perfekten Link gesetzt. WE gerettet. Danke