Gab es bei der Vollmachtsdatenbank für Ehegatten eine Veränderung?
"Bisher" musste doch für jeden Ehegatten eine eigene Vollmacht eingereicht werden, wobei akribisch darauf geachtet werden musste, dass bei beiden Ehegatten die gleichen "Hakten gesetzt" wurden.
Kann es sein, dass das Verfahren geändert wurde?
Aktuell kann aus den Stammdaten heraus nur noch nur noch eine Vollmacht erstellt werden. Auch "manuell" akzeptiert die VDB (im Browser) nur noch eine Vollmacht.
Ich habe dazu nirgends etwas gefunden und bis verunsichert.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich habe gerade geschaut, bei den Stammdaten kann man beide noch anlegen. Ist der Ehepartner vielleicht noch nicht angelegt weswegen dieser nicht bei der Mandatsübersicht auftaucht.
Ich meine, beide Ehepartner angelegt zu haben:
Ich hatte dann auch mal alle Vollmachten gelöscht und neu angelegt, um "bei Null" anzufagen.
Nachdem ich beim Mann die Vollmacht angelegt hatte, ist es bei der Frau sofort von "Vollmacht... anlegen" auf "Vollmacht ... aktualisieren" gesprungen, wie jetzt hier zu sehen.
In der VDB selbst erscheint nur die Vollmacht für den Mann. Ich wollte dann die Vollmacht für die Frau dann "manuell" anlegen und da kam beim Speichern, dass keine zwei Vollmachten möglich seien.
Direkt in der Vollmachts datenbank bei Ihrer Kammer schon versucht?
hier der Link zur Münchner VDB. Vollmachtsdatenbank » Steuerberaterkammer München Körperschaft des öffentlichen Rechts (steuerberaterkammer-muenchen.de)
Sollte es ja bei jeder Kammer geben.
Bei Eintragung dort kann man die Probleme in den Stammdaten später in Ordnung bringen und der Prüflauf beim FA nimmt schon mal Fahrt auf.
Wenn Du beim Ehmann die Vollmacht einträgst und die erscheint dann auch bei der Ehefrau, dann lässt das nur ein Rückschluss zu: Beide sind die selben Adressaten und irgendjemand hat den vermeintlichen Adressat der Ehefrau hin gepfuscht.
Um also bei "Null" anzufangen ist Schritt 1: Adressaten überprüfen und korrigieren.
na toll: "irgendwer" war in dem Fall ich.😂
Die Ehe auflösen und Adressaten bereinigen hat auch nichts gebracht. Dabei habe ich aber festgestellt, dass "irgendwer" die Steuer-Id. des Mannes bei der Frau eingetragen hat. Im Steuerprogramm war es richtig. Warum der Stammdatenabgleich nicht gemault hat, wissen nur die Datev-Götter.
Nachdem ich das bereinigt habe, hat zumindest die manuelle Erfassung in der VDB geklappt. "Maschinell" aus den Stammdaten habe ich nicht gewagt, zu testen - muss irgendwann mal arbeiten💰
Falls die Datev das lesen sollte: das wäre mal eine sinnvolle Fehlermeldung bzw. ein nützlicher Plausi-Check: "Achtung - die Eheleute haben die gleiche Id. - ist komisch"
Die manuelle Anlage in der VDB sollte in jedem Fall klappen.
Danke, dass Sie den Grund aufgelistet haben und schön zu lesen, dass nicht nur ich gelegentlich über Unsinnigkeiten meinerseits stolpere. 🤗
Danke für die Info. Wir sind schon seit Tagen verzweifelt und haben die Vollmachten gelöscht und wieder angelegt. Nun ist es tatsächlich auch so das die ID des Ehemann bei der Ehefrau gespeichert war.
Bei der Einkommensteuererklärung hat es gestimmt. Darauf muss man erst mal kommen die Stammdaten erneut zu überprüfen.
Dann liegt in gewisser Weise aber doch ein Systemfehler bei der Datev vor (?).
Wieso werden die Stammdaten nicht übernommen? Dazu ist doch der Stammdatenabgleich da?
eigentlich schon. Ich kann es nicht nachvollziehen. Wir hatten schon die Vermutung das wir keinen "Regelfall" haben.
Der Mandant sprich der Unternehmer ist in unserem Fall die Ehefrau und nicht der Steuerpflichtige.
Bevor wir die ID in den Stammdaten vor Erstellung der Vollmacht geändert haben, hatten wir auch immer das Problem, dass das Geburtsdatum der Frau beim Ehemann erschienen ist.
Wie gesagt wir können den Fehler nicht wirklich erkennen.
oh je - die Frau als Unternehmer. Das ist nicht vorgesehen und geht gar nicht. Das Problem hatte ich auch schon.
Hallo zusammen,
Die Problematik ist uns bekannt. Mit den DATEV-Programmen 18.0 im August 2024 wird in den Zentralen Stammdaten eine Validierung eingebaut.
Wenn die Persönliche Identifikationsnummer bei den Eheleuten gleich erfasst wird, erscheint ein Warnhinweis.
Viele Grüße
Paul Engerling
DATEV eG
Beim Unternehmen immer die Beziehung Betriebsinhaber anlegen oder am Besten bei Neuanlage von Mandaten Unternehmen und Privatperson unter getrennten Mandantennummern anlegen und über die Beziehungen die entsprechenden Adressate verbinden. Dann klappt es auf jeden Fall mit den Vollmachten.
Außer die Eheleute leben dauernd getrennt, ein Ehegatte ist nicht mehr Mandant, es fehlt somit diese Vollmacht und USt und Lohn des Mandanten laufen unter der ehemaligen Ehegattensteuernummer. Dann wird es nie funktionieren. Da muss das Finanzamt ran und diese Steuerarten auf die persönliche Steuernummer des Mandanten umswitchen.
Sowas kann einem eine Menge graue Haare bescheren, ehe man die Ursache gefunden hat, warum die Vollmacht ständig abgelehnt wird, obwohl alle Daten stimmen.