Liebe Kollegen,
leider bin ich gerade etwas verwirrt und frage mich, ob ich einen Denkfehler habe:
Mandant hat einen Wohn-Riester Vertrag in 2018 gekündigt und der Vertrag wurde auch ordnungsgemäß nach § 92a Abs. 3 Satz 5 EStG in 2018 versteuert (in voller Höhe des Wohnförderkontos). Jetzt bekommt er aber weiterhin für 2019 eine Bescheinigungen nach § 92 EStG in der das Wohnförderkonto in der versteuerten Höhe zzgl. 2% Zinsen ausgewiesen wird. Das verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Das Wohnförderkonto ist doch versteuert und durch die Kündigung erloschen, oder?
Kann mir da jemand weiterhelfen (die Bausparkasse und die Zulagenstelle konnten es jedenfalls schonmal nicht.
Vielen Dank im voraus!
Martin Feuerbacher