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elektronische Übermittlung - Übermittelnde Person anzeigen?

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letzte Antwort am 01.12.2022 12:15:50 von metalposaunist
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OleJay
Beginner
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Hallo,

 

ich konnte leider nichts dazu finden. Gibt es die Möglichkeit, sich anzeigen zu lassen, welche Person, bzw. welcher ASP Kennung eine Übermittlung einer Steuererklärung ausgeführt hat? Es kann sich hier niemand erklären, wie und wer eine Steuererklärung, die bereitgestellt war letztlich übermittelt hat.

 

Danke und viele Grüße

Ole Janssen

metalposaunist
Unerreicht
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Schließe mich an. Das weiß man hier aka ich auch nicht. Ich sehe ab und zu in der RZ nur: Wurde schon übermittelt und kann daher nicht nochmal übermittelt werden. 

 

Und den Button für spätere Übermittlung kann man auch nicht Kanzlei-weit vorgeben. Wer sich da einmal vertut - und in einem DHC Dokument habe ich gelesen, dass man bis 12:15 noch stornieren kann. Danach nicht mehr. Hat die Tage bei der Kollegin auch noch nach 12:15 einwandfrei funktioniert. Hä?

 

Der Workflow und Ablauf ist für mich ein absolutes Mysterium und intransparent 😶. Vielleicht kann man uns da mal den Workflow transparent erklären. In kurzen Worten ohne ellenlanges DHC Dokument. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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Uwe_Lutz
Überflieger
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Solange der Auftrag noch im Archiv in der RZ-Kommunikation ist, sollten Sie dort sehen, wer dies angestoßen hat.

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theo
Meister
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Also bei uns steht unter Daten holen, Elster Aufträge, Status wer eine Erklärung übermittelt hat im Klartext. Geiger ASP. 

in dubio pro theo
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DATEV-Mitarbeiter
Ursula_Wolrab
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

 

Welcher Sachbearbeiter den Fall gesendet hat, kann der Spalte „Sachbearbeiter“ in der RZ-Komm entnommen werden (Übersicht + Archiv). Je nachdem was hier individuell eingestellt wurde stehen diese Angaben allerdings nur eine beschränkte Zeit zur Verfügung.


Auch die Spalte „Bearbeiter“ unter Mandant | Daten holen | ELSTER-Aufträge abfragen im Steuerprogramm liefert den Sachbearbeiter zurück.

 

Bei ASP Kunden empfehle ich den Sachbearbeiter der RZ-Komm zu entnehmen, da in der Abfrage der Steuerprogramme nur eine bestimmte Anzahl an Stellen angezeigt werden kann, was bei der ASP Kennung dazu führt das hier unter Umständen immer der gleiche Wert steht. Und ja, dies wird sich voraussichtlich im 2.Quartal 2023 (technische Umstellung der Schnittstelle) ändern.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Wolrab

DATEV eG

 

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DATEV-Mitarbeiter
Ursula_Wolrab
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo metalposaunist,

 

Die Einstellungen für die Bereitstellung zur späteren Übermittlung kann kanzleiweit pro Steuerart hinterlegt werden. Wenn der Geltungsbereich „Kanzlei“ aus gegraut ist, müssten die Rechte geprüft werden.

 

 

zum Thema Kurzzusammenfassung des Workflows:

 

Der Workflow an sich unterscheidet sich je nach den Abläufen der Kanzlei.  Einen "Standard-Workflow" gibt es nicht. Ich habe hier mal die verschiedenen Einstellungen erläutert. Vielleicht hilft das ja schon ein bisschen weiter.  

 


(1) Senden mit Einstellung „Sofort“
Die Übermittlungsaufträge werden erst im DATEV-RZ gesammelt. Die Datenübermittlung ans Finanzamt erfolgt dann abhängig vom Dateneingang um 12:15 Uhr, 18:30 Uhr bzw. 23:00 Uhr.
Die Übermittlungsaufträge können am selben Tag wie folgt storniert werden:

 

-bis 12:15 Uhr, sofern sie vor 12:15 im Rechenzentrum eingegangen sind.
-bis 18:30 Uhr, sofern sie zwischen 12:15 und 18:30 im Rechenzentrum eingegangen sind.
-bis 23:00 Uhr, sofern sie zwischen 18:30 und 23:00 im Rechenzentrum eingegangen sind.


Eine Ausnahme ist die "echte" Sofortübermittlung bei Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung. Hier erfolgt die Datenübermittlung an das Finanzamt sofort nach Eingang im DATEV-RZ. Eine Stornierung ist in diesem Fall nicht möglich.


(2) Bereitstellen zur späteren Übermittlung
Aufträge, die eine ELSTER-Bereitstellung zur späteren Übermittlung an das Finanzamt beinhalten, werden immer sofort ins Rechenzentrum gesendet und dort so lange gespeichert, bis die Übermittlung an das Finanzamt über den DATEV Arbeitsplatz veranlasst wird. Je nach Zeitpunkt dieser Veranlassung erfolgt die Übermittlung mit der nächstmöglichen Verarbeitung (siehe 1.). Bereitstellungsaufträge können bis zu dieser Übermittlung storniert werden.


(3) Terminübermittlungen (Senden an einem bestimmten Datum oder ab Übertragung ins RZ in X-Tagen)
Bei Übermittlungen zu einem bestimmten Datum erfolgt die Datenübermittlung ans Finanzamt um 12:15 an diesem Tag. Eine Stornierung ist deshalb nur bis 12:15 Uhr des eingestellten/errechneten Übermittlungstages möglich.


(4) Datenänderung und erneutes Senden/Bereitstellen
Werden bei einem Steuerfall Daten geändert und dieser Fall wurde bereits für die Übermittlung ans Finanzamt ins Rechenzentrum gesendet oder für ein späteres Senden bereitgestellt, so wird durch die erneute Übermittlung der Daten automatisch der vorherige Übermittlungsauftrag/Bereitstellungsauftrag im Rechenzentrum überschrieben. Ein zusätzlicher Storno ist in diesem Fall nicht erforderlich. Einschränkung: Beim Programm Kapitalertragsteuer gilt das nur für Anmeldungen mit dem gleichen Anmeldedatum.

 

 

Ein schönes Wochenende aus Nürnberg

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Ursula Wolrab 

DATEV eG

metalposaunist
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@Ursula_Wolrab schrieb:

Die Einstellungen für die Bereitstellung zur späteren Übermittlung kann kanzleiweit pro Steuerart hinterlegt werden. Wenn der Geltungsbereich „Kanzlei“ aus gegraut ist, müssten die Rechte geprüft werden.


Wo und wie? Ich meine hier gelesen zu haben, dass das nicht geht; sich DATEV den letzten "Zustand" aber merkt. Also muss man 1x sagen: später und dann gilt das auch immer. Dass man's kanzleiweit vorgeben kann, wäre mir neu. Daher gerne das DHC Dokument nennen, wo ich was wie einstellen muss. In den 76126712431 DATEV Rechten möchte ich auch nicht suchen und try & error probieren, bis es dann wann passt. 

 

Ansonsten danke für die Aufklärung 👍! Kurz und knapp und verständlich 👍. So habe ich's im DHC leider nicht finden können und nach 30min rumsuchen gibt man dann auch entnervt auf. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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Ursula_Wolrab
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Hallo metalposaunist,

 

ist denn der Punkt "Geltungsbereich Kanzlei"  in den Steuerprogrammen unter Extras | Einstellungen | Elektronische Datenübermittlung ausgegraut ? (und wie sieht das bei den anderen Registerkarten aus ). Wenn ja in der Rechteverwaltung (nicht RvO) bei Gesamtrechte in der Suche "Kanzleiweite Einstellungen" eingeben und in der Trefferliste z.B. Das Programm "Einkommensteuer" auswählen. Er springt dann an die entsprechende Stelle in der Rechteverwaltung wo ersichtlich ist ob die Funktion für den Benutzer gesperrt oder frei ist. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ursula Wolrab 

DATEV eG 

metalposaunist
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@Ursula_Wolrab schrieb:

ist denn der Punkt "Geltungsbereich Kanzlei"  in den Steuerprogrammen unter Extras | Einstellungen | Elektronische Datenübermittlung ausgegraut ?


Nein, der war bei allen Mitarbeitern freigegeben.  

 


@Ursula_Wolrab schrieb:

Wenn ja in der Rechteverwaltung (nicht RvO) bei Gesamtrechte in der Suche "Kanzleiweite Einstellungen" eingeben und in der Trefferliste z.B. Das Programm "Einkommensteuer" auswählen.


Jap, habe eben eine DATEV Gruppe gebaut und die Kanzlei-weiten Einstellungen bei allen Mitarbeitern gesperrt. Als Standard ist hinterlegt / angehakt: bereitstellen. Heißt also, die Mitarbeiter haben jetzt erst gar keine Wahl mehr? Ich hoffe doch. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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metalposaunist
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Warum kann ich hier jetzt nicht bereitstellen zur späteren Übermittlung? Das doch alles ... 💩.

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Katharina_Schug
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Hallo metalposaunist,

die Funktion Bereitstellung zur späteren Übermittlung steht bei Einzelveranlagung von Ehegatten und bei EÜR only also die Übermittlung ausschließlich der Anlage(n) EÜR, leider nicht zur Verfügung.

 

Hier kann nur die Sofort-Übermittlung genutzt werden. Hintergrund der Situation ist, dass bei Einzelveranlagung von Ehegatten aus einem Bestand zwei Komprimierte Erklärungen mit zwei Telenummer erzeugt wird. Sie müssten damit auch die beiden Komprimierten Erklärungen einzeln wieder aktivieren können. Das ist technisch nicht möglich.

Ähnlich ist die Situation, wenn nur die Anlage(n) EÜR übermittelt wird. Wenn es mehrere Anlagen EÜR gibt, gibt es mehrere Übermittlungen mit unterschiedlichen Telenummern, die nicht aktiviert werden können.

metalposaunist
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Danke @Katharina_Schug 👍

 


@Katharina_Schug schrieb:

Das ist technisch nicht möglich.


Was wage ich zu bezweifeln, weil heute technisch alles möglich ist 🤓 aber nun denn. Keine Regel ohne Ausnahme in diesem Land 🇩🇪. Steuererklärung auf dem Bierdeckel und so ... 

 

Wenn ich das Einhorn 🦄 im echten Leben sehe, sage ich Bescheid 😅. Dann bin ich reif. 

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letzte Antwort am 01.12.2022 12:15:50 von metalposaunist
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