Guten Morgen,
wir haben ein paar wenige Mandanten, die LexOffice nutzen und dort auch ihre Belege hochladen und erfassen. Wir würden jetzt gerne die Daten von LexOffice nach DATEV übernehmen: Buchungssätze inkl. Belegbilder über die DATEV-Schnittstelle.
Dafür müssen wir für den Mandanten ja noch einen Bestand BelegeOnline bei DATEV einrichten, damit die Belegbilder auch im RZ gespeichert und mit den Buchungssätzen verknüpft werden können, richtig?
Wenn ja: Wie kann ich nur den Bestand BelegeOnline anlegen, ohne komplett DUO kaufen zu müssen??
Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen,
wenn die Kanzlei die Übermittlung der Daten aus Lexoffice übernimmt, ist keine Bestellung UO für den Mandanten erforderlich. Man kann dann einfach über die Anwendung Stammdaten in UO den Bestand anlegen.
@AK21 schrieb:
Dafür müssen wir für den Mandanten ja noch einen Bestand BelegeOnline bei DATEV einrichten, damit die Belegbilder auch im RZ gespeichert und mit den Buchungssätzen verknüpft werden können, richtig?
Richtig.
@AK21 schrieb:
Wenn ja: Wie kann ich nur den Bestand BelegeOnline anlegen, ohne komplett DUO kaufen zu müssen??
https://duo.datev.de > Anwendungen > Stammdaten > neu/erweitern = Belege online Bestand anlegen. Für die Schnittstellen musst Du aber die myDATEV Mandantenregistrierung durchlaufen und dort eine neue mandantengenutzte Beraternummer anlegen. Sind 30 Zeichen zu wenig, legst Du besser über den Shop die Beraternummer inkl. korrekter Benennung an und sagst dann bei myDATEV > vorhandene Beraternummer nutzen. Auch wenn dort was von kostenpflichtig steht: die Kosten tauchen dort auf, wo die Daten liegen. Zu 85% vermutlich die Kanzleiberaternummer.
Ich richte gerade wieder einen neuen Bestand ein für einen Mandanten und bin verwirrt:
Belege Online ist ein (wie z.B. Bank online) ein Teilbereich von Unternehmen Online. In der Cloud-Plattform von Unternehmen Online kann ich einen neuen Bestand "Belege Online" anlegen (wie oben beschrieben).
Wenn bei neuen Fällen die Mandanten Belege für die Kanzlei hochladen wollen, habe ich in der Vergangenheit immer zusätzlich einen Vertrag für die Anwendung "Unternehmen Online" bestellt. Viele der Mandanten machen aber nichts anderes, als Belege hochzuladen.
Und dann lese ich das hier:
Ist das aktuell? Ein Mandant, der nichts im Unternehmen Online macht, als Belege hochzuladen und vllt. mal seine Kontoumsätze anzusehen braucht keinen Vertrag für "Unternehmen Online"?
Ergo:
Der Mandant ist also auf der Plattform Unternehmen Online aktiv, die Kanzlei muss aber ggfls. das Produkt mit dem Namen "Unternehmen online" im Datev Shop gar nicht erwerben (wenn nur Belege hochgeladen werden). Sondern nur "Belege Online". Was man aber nicht als Produkt im Datev Shop bestellen, sondern nur anlegen kann als neuen Fall - auf der Plattform Unternehmen Online...?
maximale Verwirrung.
@mehrkaffee schrieb:Und dann lese ich das hier:
Ist das aktuell? Ein Mandant, der nichts im Unternehmen Online macht, als Belege hochzuladen und vllt. mal seine Kontoumsätze anzusehen braucht keinen Vertrag für "Unternehmen Online"?
Ja, das ist aktuell, aber nur wenn man Kanzleiland nutzt. Haben Sie denn Kanzleiland?
Und um "vllt. mal seine Kontoumsätze anzusehen" braucht man auf jeden Fall einen DUO-Vertrag.
Ansonsten benötigt der Mandant IMMER einen DUO-Vertrag, um Belege Online zu nutzen - wie wollen Sie dem Mandanten denn sonst ein Rechtemedium bestellen? (Also das geht natürlich auch ohne DUO-Vertrag, ist dann aber recht witzlos, weil der Mandant nichts damit anstellen kann)
Kanzleiland haben wir nicht.
Aber das stimmt natürlich, ohne Unternehmen Online Vertrag taucht das Recht in der Rechteverwaltung Online nicht auf und ich kann keinen Zugang zu Unternehmen Online beim Stick/Smart Login für den Mandanten vergeben. Das habe ich völlig verdrängt.
Dankeschön.