Ich nutze keine Lohnabrechnung, da ich mir als Gesellschafter-Geschäftsführer derzeit noch kein Gehalt für meine Nebenbei-leider-noch-UG zahlen kann, möchte aber meine Reisekosten abrechnen können.
Ich nutze die UG u.a. zur Abrechnung von DJ-Gigs, wo ich die Rechnung meist bar ausgezahlt bekomme und davon dann 14 Euro Spesen, wenn mehr als 8 Stunden, und sowas wie Taxi etc. abziehe.
Hierfür habe ich mir dann ein Behelfsbeleg gebaut, damit ich z.B. die Zeiten von-bis erfassen kann - als Nachweis für Abwesenheit größer oder kleiner gleich 8 Stunden. Eigentlich könnte man sowas über eine Reisekostenabrechnung abwickeln - nur die Einnahmen müsste ich dann als extra Posten machen, denke ich mal.
Was ich übrigens auch ungünstig finde ist, dass ich bei Eingangs- oder Ausgangsrechnungen keine Option "Barzahlung" habe und das dann zwar in der Rechnungsliste ist, aber ohne OP gegen die Kasse gebucht wird - bzw. mit OP aber gleich ausgeglichen. Letzteres wäre sicherlich besser, weil es ja auch den Fall Anzahlung geben kann und der Rest überwiesen wird.
Fehlt mir da ein Modul?
Sollten die Themen separiert werden? Folgendes wäre denkbar:
- Zahlungsart "bar" - auch für Teilzahlung möglich -> Kasse auswählen, direkt ausgleichen
- Bar-Ausgangsrechnung mit Gegenrechnung von Reisekosten -> nur Differenz in Kasse aufnehmen
- Pseudo-Belege durch Eingabemasken ersetzen
@dj-falk schrieb:
Fehlt mir da ein Modul?
Nein. Das kann DATEV out-of-the-box nicht so, wie Du Dir das in 2022 vorstellst. Das kann man so nur via Drittanbieter wie Circula abbilden, die eine Schnittstelle zur DATEV haben.
Aber Achtung: Auch solche Drittanbieter sind keine eierlegende Wollmilchsauen. Irgendwas geht irgendwie eher nicht oder wieder nur umständlich.
Also selbst schreiben 🙂