Liebe Community,
heute konnten wir erfolgreich das Programm DUO beim Mandanten einrichten. Auch die Erklärung zur Anzeige der "erweiterten Erfassungsmaske" haben wir kurzerhand gefunden. Da unser Mandant sein Kassenbuch weiterhin in Papierform erstellen will, die Belege jedoch in DUO hochlädt, hat sich uns die Frage gestellt, ob bei der Belegerfassung unter "Kasse" auch die Eintragung einer Kostenstelle möglich ist (wie beim Rechnungseingang)? Oder sollte der Upload auch von Kassenbelegen unter Rechnungseingang erfolgen, da das DUO "Kassenbuch" nicht geführt wird?
Ich habe bereits im Forum gesucht, jedoch nur die Info gefunden, dass bei Verwendung von DUO "Kassenbuch" diese Einstellung unter "Extras" möglich ist.
Leider arbeiten wir erst seit kurzer Zeit mit DUO und werden auf Rückfragen erst im praktischen Arbeiten aufmerksam.
Besten Dank und liebe Grüße
Fonti
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Fonti,
wenn du den Beleg unter "Kasse" hochlädst, wird er in das Kassenbuch verschoben, wo du dann auch die Kassenbewegung erfassen musst.
Wenn aber das Kassenbuch in DUO nicht geführt werden soll, würde ich empfehlen die Belege der Kasse in den Rechnungseingang hochzuladen und im Notizfeld einfach Kasse hinterlegen als Information.
In der erweiterten Form kannst du dann weiterhin die Kostenstelle erfassen.
Liebe Grüße
Hallo prabhjot-kakkar,
besten Dank für die schnelle Antwort. Diese war sehr hilfreich. Unser Mandant nutzt das DUO-Kassenbuch tatsächlich nicht, sodass wir zukünftig Ihre Vorgehensweise priorisieren werden.
Nochmals besten, dass Sie mir (als DUO-Anfänger) weitergeholfen haben.
Liebe Grüße
Fonti