Moin !
Ich bin jetzt durch die E-Rechnungsplattform verwirrt. Ich habe mich selbst als Berater dort registriert und die E-Rechnungsposteingang aktiviert. Danach habe ich die Plattform mit UO verbunden und eine E-Rechnung an diese recht kryptische E-Mail-Adresse versandt, um mal einfach mal zu testen. Ja, es geht und mir wird auch angezeigt, was die Prüfung des Formates ergabt. Soweit ja alles verstanden. Bei Frage an die KI, warum ich die E-Plattform nutzen sollte, obwohl ich UO im Einsatz habe, hat mir die KI die Plattform empfohlen, weil nur diese den Empfang der E-Rechnung GOBD-Konform sicherstellt.
Die Frage ist: Warum ? Das neueste BMF-Schreiben weist doch explizit daraufhin, dass ein E-Mail-Postfach ausreicht. Klar, ich muss die Validität der E-Rechnung prüfen (Vorsteuerabzug) , das kann ich nur über eine entsprechende Software. In UO kann ich dies mir (noch umständlich) über das Importprotokoll anzeigen lassen. Über Upload-Mail kann ich dies doch ebenso einfach gestallten. Mir ist bewusst, dass der Upload von E-Rechnungen über TRAFFIQX so nicht funktioniert. Trotzdem: E-Rechnungsplattform, wenn ich UO habe ? Sehe den Sinn nicht. Trifft ja auch für meine Mandanten zu, die ebenfalls UO nutzen.
Weitere Frage: Was mache ich mit Mandanten, die kein UO haben oder es nicht wollen (zu klein oder warum auch immer) ? Welchen Zweck erfüllt dann die Plattform ? Nur zur Prüfung der Validität ? Die Plattform speichert die Belege nur 90 Tage, wenn ich es richtig gesehen habe. Der Mandant lädt die Belege hoch und dann sind sie danach weg. Bei den kleinen Mandanten werden die Rechnung ja eher mir Word geschrieben. Da bieten sich doch eher Anbieter an, die eine Word-Rechnung in eine E-Rechnung konvertieren. Gut, wenn die Ausgangs-E-Rechnungen ab 2028 an die Finanzverwaltung gesendet werden müssen, dann wird man so eine Plattform brauchen.
Noch eine weitere Frage: Mandanten mit umsatzsteuerfreier Vermietung müssen E-Rechnungen ja auch empfangen können. Die KI empfiehlt hier auch die Plattform und zusätzlich UO. Was für einen Sinn soll das machen ? Ein Mandant, der außer Renteneinkünfte und (einfache) Wohnungsvermietungen hat, bei denen alles über eine Verwaltung abgewickelt wird.
Sehe ich hier irgendetwas falsch ?
Würde mich über eine Diskussion freuen.
MfG
abq
Moin @abq ,
hast Du bereits das folgende Video gesehen?
https://youtu.be/PgFh5smPk2s?feature=shared
Hier wird beantwortet, warum es eine unabhängige E-Rechnungsplattform der DATEV gibt.
Für die Verpflichtung E-Rechnungen zu empfangen, reicht daher bis 2027 auf jeden Fall eine E-Mail Adresse. Wenn das Meldesystem scharfgeschaltet wird, dann ist im B2B Bereich der Versand und Empfang von Rechnungen nur über eine E-Rechnungsplattform möglich.
Man hat dadurch die Möglichkeit diese Plattform bereits jetzt in die eigenen Prozesse einzubeziehen.
DUO ist hier eine Möglichkeit die Aufbewahrung von eingehenden E-Rechnungen GoBD-konform zu gewährleisten.
Freundliche Grüße
Sven Ehlers
Steuerberater