Hallo,
ich arbeite neu mit dem Kassenbuch online und habe eine Frage zum Belegdatum.
Der Steuerberater sagt, ich muß als Belegdatum den Tag eingeben, an dem die Ausgabe stattfindet. Wir haben aber auch Fälle, wo Mitarbeiter mehrere Tage später die Belege erst abgeben - unter Umständen auch über den Monatswechsel. Was ist in diesem Fall das richtige Datum? Wirklich ausgegeben wurde das Geld ja dann schon im "alten" Monat, dem Überbringer des Bons gebe ich das Geld aber erst im nächsten Monat.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
Ihr Steuerberater hat recht, das Kassen-Belegdatum ist jenes, an dem der Betrag aus der Kasse ausgezahlt wird. Sonst würde Ihre Kasse nicht stimmen/nicht kassensturzfähig sein.
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das heißt, beim Buchen gebe ich das Belegdatum ein und nicht das Tagesdatum? Und das Programm zählt den Beleg zu den heutigen Ausgaben, obwohl der Mitarbeiter das Geld schon Tage vorher ausgegeben hat?
Warum gibt es dann aber überhaupt die Möglichkeit, den Zeitraum und das Datum in der Eingabemaske zu ändern?
Wenn ein Handwerker uns eine Rechnung im Januar schreibt, die Leistung aber im Dezember erbracht wurde, grenze ich das ja auch ab und buche die Rechnung noch in den Dezember...
Das heißt, beim Buchen gebe ich das Belegdatum ein und nicht das Tagesdatum?
Kann Ihnen nicht ganz folgen. Sie geben das Datum ins Kassenbuch ein, an dem Sie das Geld aus der Kasse entnehmen. Denn sonst kann Ihr Kassenbestand (den Sie ja täglich auszählen 😉) nicht stimmen. Das Rechnungsdatum spielt hier keine Rolle.
Warum gibt es dann aber überhaupt die Möglichkeit, den Zeitraum und das Datum in der Eingabemaske zu ändern?
Weiß nicht. Vielleicht für die Unternehmer, die Ihre Kasse nicht vorbildlich tagtäglich führen. Bzw. in der Gastronomie oder bei einem Club o.ä. kann das sogar zulässig sein, wenn z.B. von 22:00 - 05:00 Uhr geöffnet ist, dass der Tagesabschluss dann nach 05:00 Uhr erstellt wird; hier könnten aber zum Beispiel Ausgaben vom Vortag dabei sein.
Wenn ein Handwerker uns eine Rechnung im Januar schreibt, die Leistung aber im Dezember erbracht wurde, grenze ich das ja auch ab und buche die Rechnung noch in den Dezember...
Das ist dann aber Bilanzierung. Dann ist die Rechnung kreditorisch zu erfassen (macht sicher Ihr Steuerberater). Belegdatum ist dann z.B. der 16.01.2020, Leistungsdatum ist meinetwegen der 20.12.2019 → ertragsteuerliche Berücksichtigung in 2019, Vorsteuerabzug in 2020.
Hallo 0815,
das leuchtet mir ein 😉
Vielen Dank für die Antwort.