Hallo,
ich möchte für einen Mandanten (GbR) UO bestellen.
Beim Anlegen einer Mandantengenutzten Beraternummer wird gefragt, ob natürliche oder juristische Person. Juristisch fällt bei einer GbR aus, wenn man natürliche Person auswählt, hat man bei der Anrede (Pflichtfeld) die Wahl zwischen Herr oder Frau - passt beides nicht.
Und nun ?
Gruß Andreas
hatte ich noch nicht, aber ich würde sagen, dass es immer auf eine person laufen muss. diese ist ja vertragspartner der DATEV. wenn eine GbR aber keine Juristische Person ist und deshalb auch keine Verträge abschließen kann, muss es ein Gesellschafter übernehmen
schreibens doch mal nen Service-Kontakt an die DATEV. Das interessiert uns sicher alle. Denn die Frage ist sehr berechtigt!
die GbR ist eine juristische Person des Zivilrechts, also einfach als juristische Person anlegen!
MfG
Tobias Ettl
aber ohne eigene Rechtspersönlichkeit... aber ich sehe das eigentlich auch so. ich würde bei einer GbR aus dem Bauch raus die als jur. Person bei DATEV anlegen. Trotzdem so 100%ig eindeutig ist es nicht...
Und Anrede einfach weglassen funktioniert nicht, oder?
Ich nehme für solche Fälle immer die Juristische Person. Passt und funktioniert immer . Dann mit einem Ansprechpartner im Adresszusatz.
Eine Prüfung dessen findet doch nicht statt.
Kann mir vorstellen, dass es dazu auch keine einheitliche Verlautbarung gibt...
Eine Prüfung dessen findet doch nicht statt.
Das habe ich mich schon öfter gefragt. Dann hat man doch mal einen Fall und am Ende sagt wer auch immer "aus dieser Misere kommen Sie nicht raus, weil Sie bei DATEV falsch angelegt wurden".
Hat das wirklich rechtlich keinerlei Konsequenzen?
Eine Prüfung dessen findet doch nicht statt.
Hat das wirklich rechtlich keinerlei Konsequenzen?
Die Frage ist gut. Dann gibt's aber Ärger....
Was soll das denn für Konsequenzen haben, wenn DATEV das nicht von vornherein berücksichtigt hat?
Aber das ist ne schöne philosophische Frage! Da kann schon mal ´nen Schoppen bei trinken...
rechtlich denke ich nicht. das sind die daten, mit denen dann der vertrag zwischen datev und dem mandanten gemacht wird, wenn man MigMag hat. wenn das nicht stimmt, tritt halt die provate haftung bei der GbR ein, was ja bei PersG eh der fall ist.
ich hatte höchstens mal probleme beim MigMag, wenn dann der mandant noch was unterzeichnen sollte, weil ER der vertragspartner war und nicht die kanzlei und man dann das gerenne hat mit HR-Auszug etc. und wer zeichnungsberechtigt ist. war bei einer insolvenz einer GmbH der fall. Aber PersG hatte ich wie gesagt noch nicht auf UnterBNR
Guten Abend zusammen,
ich stehe gerade vor der selben Entscheidung. Gibt es hierzu Neuigkeiten?
Beste Grüße!
In meinen Augen eindeutig eine juristische Person. Alle. Gesellschafter sind wenn Mandantengeschäft vereinbart wird alle in der Haftung für die Gebühren.
Ich nehme (wie schon mehrfach erwähnt) immer die "juristische Person". Formale Folgen hat das nicht.
Wahrscheinlich (aber wenn scheint das zu interessieren) kann man dann nur keiner DATEV-Auswertung glauben, die eine Analyse aller DUO-Bestände als Zweck hat.....
In Ihrem GbR-Fall also Anlage als juristische Person....
Seitens DATEV hat sich bzgl. dieser Problematik hier noch nichts getan...
VG, A. Hofmeister
Bei dieser Gelegenheit könnte die Datev die Unternehmensformen auch mal bezüglich der Freiberufler aufgeräumen..
Die gibt es nur als Einzelunternehmen und nicht in GbR..
😳man sollte so spät nicht mehr schreiben. ☹️
Schönen guten Tag,
@andreashofmeister Danke für die Antwort. Das ich eine Freiberufler-GbR als juristische Person anlegen kann / muss ist mir klar. Das es nicht zutreffend ist leider auch, zufrieden bin ich mit dieser Lösung nicht.
Die zutreffende softwareseitige Implementierung der in Deutschland zulässigen Rechtsformen und Personenzusammenschlüsse / Gemeinschaften kann ich von der DATEV erwarten 👨🔧
Beste Grüße aus München!
Die zutreffende softwareseitige Implementierung der in Deutschland zulässigen Rechtsformen und Personenzusammenschlüsse / Gemeinschaften kann ich von der DATEV erwarten 👨🔧
Na klar, @stb_farina . Da haben Sie recht!
Aber letztendlich hat die Rechtsformwahl der DATEV-Unterberaternummer keine Auswirkung Bearbeitungsform(en) des daraus resultierenden Softwareeinsatz.
Aber vielleicht nimmt dazu ja nun wirklich mal jemand aus einer DATEV-Fachabteilung (welcher auch immer) Stellung...
@andreashofmeister schrieb:Aber vielleicht nimmt dazu ja nun wirklich mal jemand aus einer DATEV-Fachabteilung (welcher auch immer) Stellung...
.. und wenn das eine Fachabteilung ist, wird sie auch wissen, was überhaupt eine Rechtsform/Unternehmensform ist und ob Freiberufler überhaupt eine Rechtsform oder nur eine weitere Unterform ist.
Das ist aber bei der Datev schon immer merkwürdig .. genauso wie die doppelte Erfassung der Unternehmensform in den Stammdaten Rechnungswesen und den allgemeinen Stammdaten.
Hallo Community,
die Bezeichnung "Juristische Person" im Erfassungsdialog hat keine juristische Wirkung.
Es geht nur darum, ob ich eine Eingabemaske mit Anrede, Vorname und Nachname bekomme oder nur eine Eingabemaske mit 3 Zeilen für die Firmenbezeichnung.
Ein schönes Wochenende und
Danke!
Endlich!
So kann man bei zukünftigen Anfragen auf Ihre Antwort verweisen!
Sonnige Grüße!
Hallo miteinander,
wenn auch der Thread hier schon einige Jahre alt ist, erlaube ich mir, diesen noch mal aufzugreifen.
Ich musste soeben wieder einmal bei der Neuanlage die hier thematisierten Alternativen "natürliche Person" oder "juristische Person" beantworten - und feststellen, dass bei einer GbR noch immer eine korrekte Auswahl schlicht nicht möglich ist.
Daher zunächst meine Frage an DATEV, weshalb auch nach 5 Jahren nicht statt "juristische Person" vielleicht einfach "Gesellschaft" oder "Gesellschaft mit eigener Rechtsfähigkeit" o.ä. formuliert wird.
Zu Antwort Nr. 4 in diesem Thread, die lautete
"die GbR ist eine juristische Person des Zivilrechts, also einfach als juristische Person anlegen!"
muss ich an dieser Stelle doch nun mal der Vollständigkeit halber darauf hinweisen, dass die GbR noch nie eine jur. Person war und - auch nach MoPeG - noch immer keine jur. Person ist. Die GbR als Außengesellschaft ist rechtsfähig, seit Jahrzehnten auf Grund BGH-Rechtsprechung und nun auch kodifiziert nach § 705 Abs. 2 BGB. Damit ist sie als Außengesellschaft im Grundsatz einer juristischen Person angenähert, sie ist aber keine juristische Person des Zivilrechts.
Viele Grüße
roscha
Und welche Auswirkungen hat das, wenn man's falsch macht / anlegt? Kommt man dann ins Gefängnis oder sind wir wieder nur auf der Suche, um alles bestmöglich nach allen §§§ des Landes 1:1 so abzubilden, damit der Anwalt einen bei Klage doch freisprechen kann?
Wir haben ja keine anderen Probleme 😅.
Es geht nicht darum alles nach allen §§ bestmöglich zu machen, es wäre nur völlig einfach, es richtig zu machen. Es geht auch nicht darum, ob wir andere Probleme haben, aber mit so Themen schaffen wir uns doch unnötige. Dieser Thread zeigt doch schon, dass es zu Irritationen führt. Ein Mitarbeiter bei uns, der die Anlage erledigen wollte, hat erst einmal natürliche Person ausgewählt, weil jur. Person eben falsch war - mit der Folge, dass der Name eines von fünf Gesellschaftern angegeben wurde. Nachdem dann dieser Thread hier gefunden war, musste diese mandantengenutzte Beraternummer nun wieder gelöscht werden, um dann auf die GbR eine anzulegen.
Ungenaue Auswahlmöglichkeiten führen, wie sich hier zeigt, zu Rückfragen und Verzögerungen im Prozessablauf. Statt Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einfach sagen zu können: "geht auf den Datev Shop, bestellt, legt Unterberaternummer entsprechend des selbsterklärenden Bestellformulars an", muss in einer internen Anleitung gesondert darauf hingewiesen werden: "Achtung, bei GbR bitte denoch "juristische Person"" anklicken - einfach weil es nicht selbsterklärend sondern falsch ist.
Mit Ihrer Argumentation kann man auch hier im Forum die Buttons "Abbrechen" und "Absenden" vertauschen - hat ja keine Auswirkung, man muss es eben nur wissen.
Grüße
@roscha schrieb:
man muss es eben nur wissen.
Jap, korrekt. #Wissen schadet nie, denn:
@roscha schrieb:
geht auf den Datev Shop, bestellt, legt Unterberaternummer entsprechend des selbsterklärenden Bestellformulars an"
Das kann dann auch #KI, #RPA oder eben ein Affe 🐒 machen. Und wenn Du so denkst, warum müssen dann Berater die Steuererklärung von uns Bürgern und Firmen machen? Geh' doch einfach auf ELSTER, klick Dich durch den Assistenten und freue Dich auf die Steuerrückzahlung. Das Portal berechnet alles zu Deinen Gunsten passend aus. Das geht auch nicht? Komisch! 😉
Müssen wir ernsthaft darüber diskutieren und möchten Sie ernsthaft in Abrede stellen, dass es sinnvoll ist, eine unrichtige Angabe im Bestellformular durch eine ebenso einfache, aber richtige Angabe zu ersetzen?
Müssten wir, nur als Beispiel, ernsthaft darüber diskutieren, wenn die Anlage V im ESt.-Programm fehlerhaft als Anlage S bezeichnet wäre, obwohl es inhaltlich die Anlage V ist?
Ihr Vergleich untermauert letztlich meinen Standpunkt. Der Affe aus Ihrem Beispiel klickt an, ohne zu hinterfragen, weil es ihm so gesagt wurde, der Denkende klickt es nicht an, weil es eben nicht stimmt, und hinterfragt es.
Ich bezweifle auch, dass Sie Fehler in Programmen und Formularen immer so gelassen sehen, z.B. wenn Sie das nächste mal irgendetwas behördliches beantragen und die gewünschten Angaben schlicht keinen Sinn ergeben. Hier scheint es aber eher ums Prinzip zu gehen.
Ich klinke mich daher aus, das führt ja zu nichts mehr - vielleicht wird es ja geändert, wenn nicht, dann weiß ich es ja jetzt... 🙂
Grüße