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Text im Verwendungszweck bei dem Rechnungsabschluss Bank Umsatzabholung HBCI/Pin TAN und Finapi

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letzte Antwort am 30.03.2021 11:19:39 von metalposaunist
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honda
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
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Hallo,

 

wir haben bei sehr vielen Mandanten Datev Unternehmen online im Einsatz.

Dort haben wir eingestellt, das die Bankkontoumsätze über den HBCI/Pin Tan und über den Drittanbieter Finapi geholt werden vom Mandanten selbst. Wir spielen dann die Umsätze bei uns über den Zahlungsverkehr ein und geben dann eine Abmeldeerklärung "Kündigung der Vereinbarung über die Teilnahme am Verfahren für die Bereitstellung von Kontoauszugsinformationen zum Abruf durch Service-Rechenzentren mittels DFÜ" vom Mandaten unterschrieben bei den Banken ab. Somit wird hier keine Gebühr mehr seitens der Bank gg. dem Mandanten anfallen.

 

Nun ist uns aber aufgefallen, das jetzt in DUO im Verwendungszweck des Rechnungsabschlusses (Gebühren der Bank oder auch Zins-Tilgungsraten von Darlehen) kein Verwendungszweck mehr mit entsprechenden Informationen vorhanden ist. 

Lt. Auskunft der Bank liegt dies an dieser Abmeldeerklärung.

 

Nun wollte ich mal hier in die Runde fragen wie hiermit umgegangen wird?

Verlangt ihr von Euren Mandanten hier mtl. die Anlage zu den Kontoauszügen aus dem online Banking zu ziehen und ins DUO hoch zu laden, damit alles korrekt verbucht werden kann?

 

Hier bei uns geht es um die Bank Sparkasse Haslach - Zell oder jetzt besser gesagt Sparkasse Kinzigtal. 

Hat da jemand ähnliche Probleme und hat jemand einen schlanken Lösungsweg?

Lg

Annette Roth

björn
Experte
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Nachricht 2 von 3
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Hallo Annette,

 

wenn wir anhand des Verwendungszwecks die Aufteilung nicht durchführen können, dann fordern wir beim Mandanten die entsprechende Anlage an bzw. teilen ihm mit, dass er uns diese zukünftig hochladen muss damit eine korrekte Aufteilung möglich ist.

 

Das betrifft übrigens auch Fälle mit RZ-Bankinfo.

 

 

Gruß

Björn

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metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 3 von 3
249 Mal angesehen

Bei uns ist RZ-Bankinfo alias Teilnahme am Verfahren für die Bereitstellung von Kontoauszugsinformationen zum Abruf durch Service-Rechenzentren mittels DFÜ Standard. So sind wir als StB unabhängig vom Mandanten und können / könnten täglich buchen, ohne auf den Mandanten zu warten, weil der Abruf manuell via finAPI erledigt werden muss und finAPI hier in der Community auch nicht von besonderer Zuverlässigkeit gesegnet ist und auch wir bei einigen Mandanten immer wieder Probleme haben: falscher Browser, Cache und Cookies, an mobilen Geräten plötzlich nicht mehr nutzbar, Fehlermeldungen ohne Hinweise auf eine Ursache / Abhilfe, ... 

 

Wenn, dann würde ich nur noch EBICS samt SmartLogin empfehlen. Damit auch Windows und SmartVerify als Fehlerquelle raus sind. Aber EBICS kostet im Gegensatz zu HBCI meist ein Entgelt. Läuft aber zuverlässig. 

 

Ich persönlich würde Ihren Weg aus technischer Sicht nicht zum Kanzleistandard machen. Wenn es bei allen Mandanten läuft: OK aber wenn nicht ärgert man sich nur mit rum. Sorry DATEV. 

 

Auch @Roman_Berlin hat die Nase voll von HBCI / finAPI und steigt auch EBICS um. Ist bei seiner Sparkasse kein Entgeltkiller. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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letzte Antwort am 30.03.2021 11:19:39 von metalposaunist
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